Landtag Brandenburg Drucksache 6/7156 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.08.2017 / Ausgegeben: 14.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2824 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6937 Kampagne der Landesregierung gegen das Volksbegehren „KREISREFORM STOP- PEN“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Bereits für die 18 Leitbildkonferenzen sowie den Reformkongress am 16.01.2016 in Cottbus hat die Landesregierung deutlich über 100.000 Euro zur Information/Werbung für die sogenannte Verwaltungsreform ausgegeben (vgl. Antwort auf Kleine Anfrage DS 6/3523). Nachdem sich breiter Wiederstand von vielen Seiten und knapp 130.000 Unterstützer einer Volksinitiative dagegen wendeten, informiert/wirbt die Landesregierung nun erneut öffentlich für ihr Vorhaben. Es wurden dabei eine Website geschaltet, Flyer an die Haushalte verteilt sowie Radiospots gesendet. Der Flyer „Weil wir später nicht sagen wollen, dass früher alles besser war“ wirft hinsichtlich der presserechtlichen Standards, der Finanzierung und der inhaltlichen Botschaften viele Fragen auf. Zum Radiospot, der ein fragwürdiges Bild der Brandenburger Bürger und deren Umgang mit ihren Verwaltungen zeichnet, bemerkte der Geschäftsführer des Städte - und Gemeindebundes: „ Mit diesen Methoden kann ein Karikaturist oder ein Kabarettist arbeiten“. Der Landesrechnungshof mahnte grundsätzlich an, dass der Informationsgehalt im Vordergrund stehen müsse und reine Effekthascherei zu vermeiden sei. Der Steuerzahlerbund Brandenburgs unterstrich, dass die Kampagne für die Kreisreform rausgeworfenes Steuergeld wäre, da das Thema ohnehin in aller Munde sei. In der Fragestunde des Landtages am 29.06.2017 machte der Innenminister zu diesem Thema einige Ausführungen, die führten aber vor allem zu weiterem Fragebedarf. Vorbemerkung der Landesregierung: Bei der Verwaltungsreform handelt es sich um ein zentrales Vorhaben der Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode. Die Öffentlichkeit über den Reformbedarf und die Reformziele zu informieren sowie auf Informationsquellen hinzuweisen, entspricht einem legitimen und transparenten Regierungshandeln . Die Erstellung und Verteilung eines Informationsflyers sowie die Schaltung eines Radiospots erfolgte im Kontext der Verabschiedung der Gesetzentwürfe zur Kreisneugliederung und zur Funktionalreform durch das Kabinett. Die Website www.brandenburggestalten .de wurde bereits am 5. Februar 2017 freigeschaltet. Bei keiner der drei Maßnahmen handelt es sich um einen Bestandteil einer „Kampagne der Landesregierung gegen das Volksbegehren ′KREISREFORM STOPPEN′“. Eine solche hat in der Vergangenheit nicht stattgefunden und wird es auch in Zukunft nicht geben. Bei der Beantwortung Landtag Brandenburg Drucksache 6/7156 - 2 - haushaltsrelevanter Fragen wird entsprechend der kameralistischen Buchführung von Ausgaben ausgegangen. Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem Stand 19. Juli 2017 (Stichtag). Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Auf welche Art und Weise wurde und wird durch die Landesregierung über die sogenannte Verwaltungsreform informiert, beziehungsweise dafür geworben? (Bitte jeweiliges Medium und die konkrete Maßnahme angeben.) Zu Frage 1: Mithilfe folgender Maßnahmen wurde und wird durch die Landesregierung über das Reformvorhaben informiert: Ausrichtung von 18 Leitbildkonferenzen, fünf Regionalkonferenzen und einem Reformkongress, Erstellung flankierender Informationsbroschüren , Einrichtung und Pflege der Website www.brandenburg-gestalten.de, Erstellung und Verteilung eines Informationsflyers, Erstellung und Schaltung eines Radiospots, Beantwortung von Bürgeranfragen, aktuelle Pressearbeit. 2. Welche finanziellen Mittel hat die Landesregierung bisher insgesamt für die Maßnahmen zur sogenannten Verwaltungsreform eingesetzt und welche Haushaltstitel wurden dafür in Anspruch genommen? (Bitte nach den Haushaltsjahren 2015, 2016 und 2017 und exakten Haushaltstiteln auflisten.) Zu Frage 2: Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 08.06.2015 (Drs. 6/1403) wurden und werden alle Ausgaben in Zusammenhang mit der Verwaltungsreform in Kapitel 03 020 Titel 526 40 nachgewiesen. Die IST – Ausgaben belaufen sich auf: 2015 = 107.636,60 EUR 2016 = 97.581,26 EUR 2017 = 123.826,02 EUR (Stand: 19.07.2017) 3. Wer war für die Gestaltung und technische Umsetzung der Website www.brandenburggestalten .de verantwortlich und welche Kosten sind dabei entstanden? (Bitte konkreten Haushaltstitel und gegebenenfalls extern Beauftragte benennen.) Zu Frage 3: Die Seite wurde von Beschäftigten des Ministeriums des Innern und für Kommunales und der Staatskanzlei gestaltet, programmiert und redaktionell erstellt. Deshalb sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2463 (Drucksache 6/6222) verwiesen. 4. Wer war für die Erstellung des Flyers „Weil wir später nicht sagen wollen, dass früher alles besser war“ verantwortlich und welche Kosten sind dabei entstanden? (Bitte konkreten Haushaltstitel angeben und gegebenenfalls extern Beauftragte benennen.) Zu Frage 4: Für die Erstellung des Flyers war das Ministerium des Innern und für Kommunales verantwortlich. Unterstützend hinzugezogen wurde eine externe Werbe- und PR- Agentur. Mit dem Druck wurde die Druckerei Arnold (Großbeeren) beauftragt. Für die Erstellung des Flyers wurden Ausgaben in Höhe von 41.071,24 Euro veranlasst. Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 08.06.2015 (Drs. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7156 - 3 - 6/1403) wurden und werden alle Ausgaben in Zusammenhang mit der Verwaltungsreform in Kapitel 03 020 Titel 526 40 nachgewiesen. 5. Gab es ein Ausschreibungsverfahren für diesen Flyer? Wenn ja, wie viele Angebote lagen vor? Zu Frage 5: Die Ausarbeitung des Flyers bis zur druckreifen Datei war Gegenstand einer beschränkten Ausschreibung. Zur Abgabe eines Angebotes wurden elf Kommunikations-, Werbe- oder PR-Agenturen schriftlich aufgefordert. Fünf Agenturen haben sich am Vergabeverfahren beteiligt. 6. Wer war für die redaktionelle Freigabe des Flyers im Ministerium verantwortlich? Zu Frage 6: Für die Freigabe des Flyers war das Ministerium des Innern und für Kommunales verantwortlich. 7. In welcher Auflage wurde der Flyer gedruckt? Zu Frage 7: Der Flyer wurde in einer Auflage von 900.000 Exemplaren gedruckt. 8. In welchem Zeitraum wurde der Flyer an wie viele Haushalte im Land Brandenburg versendet ? (Bitte die Zahl der Haushalte nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städte separat ausweisen.) Zu Frage 8: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Landesregierung wurden vom 17. Juni 2017 bis 21. Juni 2017 mindestens ca. 300.000 Flyer an Haushalte zugestellt. Hinsichtlich der lokalen Verteilung liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. 9. Wann und aus welchen Gründen wurde der Versand des Flyers gestoppt? Zu Frage 9: Die Zustellung des Flyers wurde am 19. Juni 2017 unverzüglich nach Erkennen eines redaktionellen Fehlers (fehlendes Impressum) gestoppt. 10. Gab es einen Neudruck oder eine Korrektur des Flyers bzw. ist ein Neudruck oder eine Korrektur geplant? Wenn ja wann, mit welchen Änderungen und zu welchen Kosten? (Bitte konkreten Haushaltstitel angeben.) Zu Frage 10: Ein Neudruck des Flyers ist zurzeit nicht vorgesehen. Eine mögliche Korrektur ist Gegenstand einer internen, noch nicht abgeschlossenen Prüfung. 11. In der Fragestunde des Landtages am 29.06.2017 sprach der Innenminister von Kosten in Höhe vom mindestens 190.000 Euro, die durch sein Haus finanziert wurden. Ist diese Summe noch zutreffend und auf welche Haushaltstitel wurde dabei zurückgegriffen? (Bitte die konkreten Haushaltstitel angeben.) Zu Frage 11: Ja, die im Kontext der Fragestunde genannte Summe von mindestens 190.000 Euro ist noch zutreffend. Bis zum Stichtag waren noch nicht alle Zahlungen veranlasst . Die Verstärkung des Ansatzes von 20.000 Euro in Kapitel 03 020 Titel 526 40 im Landtag Brandenburg Drucksache 6/7156 - 4 - Haushaltsplan 2017/2018 erfolgt aus den Rücklagen des Verwaltungsbudgets des Einzelplan 03 aus dem Haushaltsjahr 2016 und hier speziell aus Kapitel 03 020 Titel 359 10. 12. Wer war für die Erstellung der Radiospots verantwortlich und welche Kosten sind für die Erstellung entstanden? (Bitte konkreten Haushaltstitel angeben und gegebenenfalls extern Beauftragte benennen.) Zu Frage 12: Es wurde ein einziger Spot erstellt. Hierfür verantwortlich war das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg. Unterstützend hinzugezogen wurde eine externe Werbe- und PR-Agentur. Für die Erstellung des Radiospots bis zur sendefertigen Datei wurden bislang 3.228,88 Euro verausgabt. Eine weitere Zahlung in Höhe von insgesamt 5.557,30 Euro wird folgen. Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 08.06.2015 (Drs. 6/1403) wurden und werden alle Ausgaben in Zusammenhang mit der Verwaltungsreform in Kapitel 03 020 Titel 526 40 nachgewiesen. 13. Bei welchen Radiosendern wurden seit Anfang dieses Jahres werbende Spots für die sogenannte Verwaltungsreform geschalten, wie oft wurde gesendet und wie hoch waren die Kosten dafür? (Bitte konkreten Haushaltstitel angeben und separat nach Sender, Sendehäufigkeit und Kosten auflisten.) Zu Frage 13: Es wurde ein einziger Spot geschaltet. Radiosender Anzahl der Ausstrahlungen Ausgaben Städtekombi Berlin-Brandenburg (Radio Cottbus , Radio b2, Radio Potsdam, Power Radio) 47 8.653,21 EUR 94,3 rs2 47 16.512,04 EUR BB Radio 47 31.203,32 EUR Stand: 19.07.2017 Die Rechnungen der jeweiligen Vermarkter wurden aus dem Kapitel 03 020 Titel 526 40 beglichen. 14. Sind weitere Maßnahmen zur öffentlichen Werbung bzw. Information im Hinblick auf die sogenannte Verwaltungsreform geplant? Wenn ja wann, in welcher Form und in welcher finanziellen Größenordnung? Zu Frage 14: Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht geplant. 15. Wurde früher schon über andere Gesetzesvorhaben der Landesregierung während des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag öffentlichkeitswirksam informiert? Wenn ja, in welchen Fällen und mit welchen Maßnahmen? 16. Mit welchen PR- oder Werbeagenturen beziehungsweise sonstigen, die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung unterstützenden Unternehmen wurde seit dem Jahr 2009 zusammengearbeitet? (Bitte nach Thema, Leistung und Kosten tabellarisch darstellen.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7156 - 5 - Zu den Fragen 15 und 16: Die Landesregierung hat über Mittel der aktuellen Presse- und Informationsarbeit hinaus keine öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen während früherer Gesetzgebungsverfahren im Landtag ergriffen, weder in eigener Umsetzung, noch in Zusammenarbeit mit einer Agentur oder einem Unternehmen.