Landtag Brandenburg Drucksache 6/7157 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.08.2017 / Ausgegeben: 14.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2823 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6936 100 Kiez-Kitas Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Land Brandenburg sollen zum neuen Kita-Jahr 100 sogenannte Kiez-Kitas zusätzliches Personal erhalten, um schwierigen sozialen Herausforderungen besser begegnen zu können. Danach können Kiez-Kitas zusätzliche Sozialoder Sportpädagogen, Heilerziehungskräfte oder Elternbegleiterinnen einstellen. Welche Einrichtungen von der Personalaufstockung profitieren werden, soll bis zum Sommer geklärt werden. Auch in der Landeshauptstadt Potsdam gibt es Kindertagesstätten mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufgrund besonderer sozialer Herausforderungen. Vorbemerkung der Landesregierung: Im Rahmen des Landesprogramms „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ werden ausgewählte Kindertagesstätten gefördert, um Familien und Kindertageseinrichtungen in ihrer Kompetenz zu stärken, ein für Kinder entwicklungsund lernförderliches Klima zu schaffen und Folgen sozialer Benachteiligung frühestmöglich zu begegnen – es geht nicht um erhöhte Betreuungsbedarfe. Das Programm ist auf einen Beginn ab September 2017 ausgelegt, entscheidend ist die tatsächliche Antragslage. Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? Zu Frage 1: Es liegen Fördergrundsätze für das Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ vor, die den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe mit Schreiben vom 3. Juli 2017 bekannt gegeben wurden. Diese können – unter Beachtung der Vorgaben der Fördergrundsätze – einen Antrag auf Zuwendung im Umfang des in der Anlage zu den Fördergrundsätzen ausgewiesenen finanziellen Rahmens stellen. Bisher liegen noch keine Anträge vor. Frage 2: Wie groß ist nach Einschätzung der Landesregierung der Bedarf an zusätzlichem Personal in den Kitas mit erhöhtem Betreuungsbedarf aufgrund besonderer sozialer Herausforderungen in der Landeshauptstadt Potsdam (bitte die Kitas auflisten)? Zu Frage 2: Bei der Förderung im Rahmen des Landesprogramms „Kiez-Kita“ geht es nicht um einen Ausgleich erhöhter Betreuungsbedarfe. Vielmehr kommen neben der Stärkung der Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder und der Eltern folgende Arbeitsschwerpunkte in Betracht: Landtag Brandenburg Drucksache 6/7157 - 2 - Stärkung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungskompetenzen (u. a. Verbesserung der Entwicklungsgespräche, Vermittlung von Kenntnissen zu kindlichen Entwicklungsstadien und entwicklungsförderlicher Erziehung); Weiterentwicklung der pädagogischen Ansätze und Konzepte der beteiligten Kindertagesstätten, um den Folgen sozialer Benachteiligung zu begegnen; Weiterentwicklung der pädagogischen Ansätze und Konzepte im Sinne einer inklusiven Kindertagesstätte, um möglichst allen Kindern im Sozialraum den Besuch der Kindertagesstätte zu ermöglichen; Kooperation mit Anbietern familienunterstützender Dienste und Leistungen in der Region, z. B. Sozial- und Gesundheitsämter, Familienzentren, Netzwerke Gesunde Kinder, Sozialpädagogische Zentren, Einrichtungen und Dienste der Unterstützung von Familien mit Fluchthintergrund usw. Ein Umfang von erhöhtem Betreuungsbedarf wurde im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ weder für Potsdam noch für die anderen Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg ermittelt. Das Förderprogramm ist zur Förderung von mindestens 100 Kiez-Kitas ausgelegt. Frage 3: Wie läuft der exakte Fahrplan für die Bewerbung der Kommunen bis zur Anerkennung der Kindertagesstätten als „Kiez-Kita“ ab? Zu Frage 3: Nach den Fördergrundsätzen haben die Jugendämter für den Antrag an das MBJS ein Konzept zu erstellen, in dem beschrieben wird, welche inhaltlichen Schwerpunkte gesetzt und wie die Programmziele auf kommunaler Ebene umgesetzt werden sollen. Die Träger der Kindertagesstätten, die an dem Programm teilnehmen möchten, reichen mit Antragstellung beim zuständigen Jugendamt ein eigenes Konzept ein, das Aussagen zu der aktuellen Situation sowie zu den besonderen Problemen und Herausforderungen der Einrichtung trifft und beschreibt, welche Programmziele mit Hilfe der Förderung auf welchem Weg erreicht und wie die Eltern eingebunden werden sollen. Das Jugendamt kann weitere Anforderungen festlegen. Die weiteren Details zur Umsetzung (Konzept des Jugendamtes, Anforderungen an die Konzepte der Kindertagesstätten, Auswahlentscheidung , dezentrale fachliche Begleitung) bestimmen die Jugendämter in eigener Verantwortung ; sie legen auch den Umfang der Förderung für die einzelne Kindertagesstätte fest, soweit die aufgeführten Vorgaben für jede teilnehmende Kindertagesstätte erfüllt sind. Frage 4: Liegen der Landesregierung bereits Anfragen oder Anträge von Kindertagesstätten aus der Landeshauptstadt Potsdam vor? Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Anfragen oder Anträge von Kindertagesstätten aus der Landeshauptstadt Potsdam vor. Wie in den Fördergrundsätzen und oben beschrieben, ist die kreisfreie Stadt Potsdam Zwischenempfänger einer Zuwendung und entscheidet in dem gesetzten Rahmen selbst über die inhaltliche Schwerpunktsetzung und Auswahl der geförderten Kindertagesstätten. Frage 5: Welche Kriterien müssen die Kindertagesstätten erfüllen, um als „Kiez-Kita“ anerkannt und in das Programm aufgenommen zu werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7157 - 3 - Zu Frage 5: Es gelten die in den Fördergrundsätzen und im Konzept des jeweiligen Jugendamtes beschriebenen Vorgaben; gemäß den Fördergrundsätzen des Landes muss in den geförderten Kindertagesstätten eine kontinuierliche personelle Verstärkung abgesichert werden. Frage 6: Welcher Betrag wird von der Landesregierung pro „Kiez-Kita“ pro Jahr zur Verfügung gestellt? Zu Frage 6: Für die Weiterleitung an die ausgewählten Kindertagesstätten sind 2018 insgesamt 4,8 Mio. Euro vorgesehen. Damit sollen mindestens 100 Kindertagesstätten gefördert werden. Das Land gibt keinen festgelegten Förderbetrag je Kindertagesstätte vor, um vor Ort innerhalb des zur Verfügung stehenden Förderkontingents einen möglichst hohen Gestaltungsspielraum, z. B. im Hinblick auf die Anzahl geförderter Einrichtungen oder das jeweils eingesetzte Personal, zu gewährleisten. Damit ergibt sich ein rechnerischer Durchschnittsbetrag von 48.000 Euro je Kindertagesstätte und Jahr, von dem jedoch innerhalb des finanziellen Rahmens des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt nach oben und unten abgewichen werden kann (für 2017 stehen die Mittel anteilig für vier Monate zur Verfügung ). Frage 7: Die Förderung der „Kiez-Kitas“ ist auf zwei Jahre begrenzt. Inwiefern ist eine Verlängerung oder Erweiterung des „Kiez-Kita-Projektes“ geplant? Zu Frage 7: Die Landesmittel werden für einen Durchführungszeitraum bis 31.12.2018 bewilligt. Die Fördergrundsätze gelten bis Ende 2020, stehen jedoch unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.