Datum des Eingangs: 25.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 221 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/501 Zuweisungen und finanzielle Entlastungen für die Stadt Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 221 vom 26. Januar 2015 : Die Landeshauptstadt und kreisfreie Stadt Potsdam erhält im Rahmen des Kommu- nalen Finanzausgleichs jährlich Mittel vom Land zugewiesen. Darüber hinaus wurden die Kommunen durch verschiedene Maßnahmen des Bundes, wie beispielsweise die Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter, finanziell entlastet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel erhielt bzw. erhält die Stadt Potsdam insgesamt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs jeweils in den Jahren 2010-2015. 2. Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Mittel jeweils für die Jahre 2010-2015 auf die einzelnen im Haushaltskapitel 20 030 enthaltenen Titel (u.a. Schlüsselzuweisungen , Ausgleichsfonds, Schullastenausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungsausgleich , Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kostenerstattung für übertragene Aufgaben, Erstattung von Verwaltungskosten, Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge, Schülerbeförderung , Soziallastenausgleich, Weitergabe der Wohngeldersparnisse, Investive Schlüsselzuweisungen)? 3. Welche weiteren Mittel außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wurden bzw. werden der Stadt Potsdam jeweils in den Jahren 2010-2015 zugewiesen? 4. Auf welche jeweilige Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung der Stadt Potsdam aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen in den Bereichen a. Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter b. Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprachförderung und ggf. weitere Programme) c. Bildungs- und Teilhabepaket? (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlastung bzw. Leistung und Prognose für das Jahr 2015) 5. Auf welche Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung der Stadt Potsdam im Jahr 2015ff. aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung und der Überlassung eines höheren Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Folge des im Dezember verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung? 6. Auf welche Summe beläuft sich die Entlastung der Stadt Potsdam in Folge der Verständigung vom Dezember 2014 zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Mittel erhielt bzw. erhält die Stadt Potsdam insgesamt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs jeweils in den Jahren 2010-2015. zu Frage 1: In den Jahren 2010 bis 2015 erhielt bzw. erhält die kreisfreie Stadt Potsdam folgende Zuweisungen nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 * 143.638.842 146.070.212 156.473.301 161.638.954 157.704.680 163.652.016 Angaben jeweils in EUR * Abschlagszahlungen Frage 2: Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Mittel jeweils für die Jahre 2010-2015 auf die einzelnen im Haushaltskapitel 20 030 enthaltenen Titel (u.a. Schlüsselzuweisun- gen, Ausgleichsfonds, Schullastenausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungs- ausgleich, Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kostenerstattung für übertragene Aufgaben, Erstattung von Verwaltungskosten, Er- stattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsunter- suchungen für ausländische Flüchtlinge, Schülerbeförderung, Soziallastenausgleich, Weitergabe der Wohngeldersparnisse, Investive Schlüsselzuweisungen)? zu Frage 2: Die Verteilung der Mittel aus dem Haushaltskapitel 20 030 ist der Anlage 1 zu ent- nehmen. Die Anlage 1 umfasst die Angaben für alle Titel des Kapitels 20 030 „Kommunaler Finanzausgleich“. Das Haushaltskapitel 20 030 enthält auch Titel, die nicht Bestand- teil des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Brandenburgischen Finanzaus- gleichsgesetz sind. Unter das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz fallen die nachfolgenden Titel: allgemeine und investive Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen für den Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich, Schullastenausgleich, Theaterpau- schale, Familienleistungsausgleich, Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben und Ausgleichsfonds. Frage 3: Welche weiteren Mittel außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wurden bzw. werden der Stadt Potsdam jeweils in den Jahren 2010-2015 zugewiesen? zu Frage 3: Der Begriff „Zuweisung“ wird im Rahmen der Beantwortung der Frage 3 so verstan- den, dass er Geldleistungen, die auf Grundlage eines Gesetzes ausgereicht werden bzw. wurden, umfasst. Die weiteren Mittel für Zuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs an die Stadt Potsdam folgen aus der Anlage 2. Darüber hinaus hat die Landeshauptstadt Potsdam Zuweisungen aus dem Zukunfts- investitionsgesetz im Rahmen des Konjunkturpakets II erhalten. Insgesamt erhielt die Stadt Potsdam Zuweisungen von Bundesmitteln in Höhe von rund 72,5 Millionen Eu- ro und von zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von rund 17,9 Millionen Euro. Zu- sammen mit den städtischen Eigenmitteln beziehungsweise den Eigenanteilen der Einrichtungsträger wurden in den Jahren 2009 bis 2011 Investitionen von insgesamt 112,4 Millionen Euro vorgenommen. Da die Mittel den Brandenburger Kommunen im Jahr 2009 pauschal zugewiesen wurden, ist eine aussagekräftige Zuordnung zu den einzelnen Jahren nicht möglich. Frage 4: Auf welche jeweilige Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung der Stadt Pots- dam aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen in den Bereichen a. Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter b. Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprachförde- rung und ggf. weitere Programme) c. Bildungs- und Teilhabepaket? (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlastung bzw. Leistung und Prognose für das Jahr 2015) zu Frage 4a: Die finanzielle Entlastung der Stadt Potsdam aufgrund bundesgesetzlicher Regelung belief sich im Jahr 2013 auf eine Summe von 6.761.180,59 Euro und im Jahr 2014 auf eine Summe von 9.715.899,54 Euro. Eine Prognose für das Jahr 2015 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Bund erstattet den Ländern seit dem Jahr 2013 die laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (vgl. § 46a Absatz 1 SGB XII). Im Jahr 2013 betrug die Erstattungsquote des Bundes 75 %. Ab dem Jahr 2014 werden jeweils 100 % der laufenden Nettoausgaben vom Bund erstattet. zu Frage 4b: Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 sind an Träger von Kindertageseinrichtungen in Potsdam Mittel in Höhe von 4.382.710,95 Euro ausgereicht worden. Mit diesen Mitteln wurden 20 Projekte geför- dert, mit denen 406 Plätze neu geschaffen und 273 Plätze gesichert wurden. Im Rahmen der Fortsetzung des Programms in den Jahren 2013 bis 2014 wurden 2.559.685,96 Euro an Potsdamer Träger ausgereicht, mit denen 208 Plätze neu ge- schaffen wurden. Eine Zuordnung dieser Mittel zu konkreten Jahren ist bei diesen Investitionsvorhaben nicht möglich. Nach Kenntnis der Landesregierung erhält die Stadt Potsdam für Programme zur Sprachförderung etc. keine Bundesmittel, da die Einrichtungen in der Stadt sich sämtlich in freier Trägerschaft befinden und direkt gefördert werden. zu Frage 4c: Die Stadt Potsdam erhält keine finanziellen Entlastungen aufgrund bundesgesetzli- cher Regelungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Frage 5: Auf welche Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung der Stadt Potsdam im Jahr 2015ff. aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Hei- zung und der Überlassung eines höheren Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Folge des im Dezember verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung? zu Frage 5: Mit Artikel 2 des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung so- wie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22. Dezember 2014 wurde die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in allen Bundesländern für die Jahre 2015 bis 2017 um 3,7 Prozentpunkte erhöht. Die Summe der finanziellen Entlastung, die sich aus diesem erhöhten Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in 2015 für die Stadt Potsdam ergibt, kann erst beziffert wer- den, wenn die Gesamtausgaben der Kosten für Unterkunft und Heizung des Jahres 2015 feststehen. Mit Artikel 1 des vorgenannten Gesetzes wird das Finanzausgleichsgesetz des Bun- des in der Weise geändert, dass die Kommunen zusätzlich zu ihrem Anteil von 2,2 % am Aufkommen der Umsatzsteuer in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Die Stadt Potsdam erhält davon in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Entlastung in Höhe von jährlich 1.151.542,51 Euro. Frage 6: Auf welche Summe beläuft sich die Entlastung der Stadt Potsdam in Folge der Ver- ständigung vom Dezember 2014 zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkon- zept zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen? zu Frage 6: Auf Grundlage der Erklärung des Bundes mit den Ländern vom 28. November 2014 im Rahmen des so genannten Asylkompromisses werden die Landeseinnahmen aus der Umsatzsteuer in den Ansätzen 2015 und 2016 im Entwurf des Landeshaushaltes 2015/2016 um je 15 Millionen Euro erhöht. Auf dieser Basis soll eine Ergänzung des Brandenburgischen Finanzausgleichsge- setzes für die Ausgleichsjahre 2015 und 2016 erfolgen und zwar unabhängig von der Beschlussfassung und dem Inkrafttreten der bundesrechtlichen Grundlage zur Be- reitstellung von je 500 Millionen Euro durch den Bund in den Jahren 2015 und 2016. Ein Betrag von je 11,25 Millionen Euro pro Jahr soll unter den Landkreisen und den kreisfreien Städten entsprechend dem Verteilungsschlüssel des § 2 der Verordnung über die landesinterne Verteilung von spätausgesiedelten Personen und ausländi- schen Flüchtlingen vom 19. Oktober 2010 aufgeteilt werden. Nach dem Verteilungs- schlüssel werden der Landeshauptstadt 5,9 vom Hundert der zu verteilenden Mittel zugewiesen. Für die Jahre 2015 und 2016 sind das insgesamt 1.327.500 Euro. Die vorgesehene Aufteilung und der ausgewiesene Betrag geben den derzeitigen Ar- beitsstand wieder und stehen unter dem Vorbehalt, dass der Landtag die notwendige gesetzliche Regelung beschließt. Anlage 1 zur Frage 2 der kleinen Anfrage 221 Titel Zweckbestimmung Haushaltsjahr 2010 2011 2012 2013 2014 Abschläge 2015 613 12 / 883 10 Förderung der Landeshauptstadt' 5.000.000 5.000.000 613 11 Schlüsselzuweisungen an Gemeinden & kreisfreie Städte 2 85.258.954 86.607.582 103.719.329 111.135.061 107.226.504 119.009.504 613 13 Zuweisungen für Jugendhilfelastenausgleich 5 496.580 1.004.980 613 14 / 883 14 Zuwendung für die Ausstattung von Stützpunktfeuerwehren 300.000 141.421 613 14 / 883 14 Zuwendungen für Modernisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes 200.096 613 14 / 883 14 Zuwendungen für die Sicherstellung der technischen Ausstattung der Kompatibilität von Regionalleitstellen 82.139 945.814 300.000 613 15 Schullastenausgleich 5.833.534 5.735.648 5.838.010 5.971.700 6.219.312 3 613 17 Theaterpauschale 2.755.000 3.225.000 3.905.000 3.905.000 3,905.000 3.905.000 613 18 Familienleistungsausgleich 5.990.336 6.524.598 9.095.187 7.684.488 7.936.531 8.026.536 613 19 Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben 10.168.312 10.368.157 10.573.987 10.877.931 11.190.825 11.384.943 613 20 Kostenerstattung an Kataster- und Vermessungsämter 1.282.360 1.250.150 1.181.000 1.119.000 1.060.000 0 613 20 Kostenerstattung an Landkreise nach der VO über Zuständigkeiten im Ausländer- und Asylverfahrensrecht 25.939 26.271 26.944 27.539 28.348 0 613 20 Wassergesetz 145.933 145.933 145.933 145.933 145.933 148.852 613 20 Artikel 1 - 4 des Dritten Funktionalreforrngesetzes 26.400 26.400 26.400 26.400 26,400 26.928 613 20 Abfall- und Bodenschutz 16.217 16.217 16.217 16.217 16.217 16.541 613 20 Rindfleischetikettierung 6.883 6.883 6.883 6.883 7.540 7.691 613 20 Rinderkennzeichnung 935 839 889 961 961 980 613 20 Futtermittelüberwachung 5.075 5,507 5.520 5.101 4.799 4.895 Anlage 1 zur Frage 2 der kleinen Anfrage 221 623 10 Altfinanzierungsprobleme im Abwasserbereich 0 0 0 0 0 0 Erstattung von Verwaltungskosten an die Landkreise und kreisfreien Städte (für Regelung offener 633 10 Vermögensfragen) 0 0 0 0 0 0 Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie nach § 633 11 108 SGB XII 962.294 1.139.606 1.184.048 2.043.235 3.088.500 3 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte 633 12 zur Finanzierung der Schülerbeförderung 39.000 39.200 19.700 633 40 Zuweisungen für Soziallastenausgleich 11.775.570 11.993.156 8.677.046 8.563.752 4 9.471.268 9.441.024 Weitergabe der Wohngeldersparnisse abzüglich Ust- 633 42 Mindereinnahmen des Landes gemäß § 5 BbgAG-SBB II 1.515.034 1,827,204 1.928.301 3.336.753 4 2.380.170 2.372.511 883 12 investive Schlüsselzuweisungen 16.774.997 15.670,257 14164.646 13.201.022 11.117.239 10.880.029 1 Zuweisung aus Kapitel 11 020; davon 2,5 Mio.€ jährlich Mittel aus dem Steuerverbund gemäß § 5 Abs. 1 BbgFAG 2 Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben § 6 Abs. 1 und 2 BbgFAG 3 Angaben liegen noch nicht vor 4 Abschlagszahlungen 5 neu eingeführt in 2014 s Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Potsdam ist zum 31.12.2007 geschlossen worden. Anlage 2 zur Frage 3 der kleinen Anfrage 221 Kapitel Titel Zweckbestimmung Zuweisungen an die Stadt Potsdam in den Jahren in € 2010 2011 2012 2013 2014 2015* 05 050 633 10 Zuweisungen an Gemeinden und GV zur Förderung von Kindertagesbetreuung 11.015.651 14.780.613 15.281.869 16.719.042 18.665.818 20.711.153 05 070 633 60 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Sicherung der Grundversorgung (BbgWBG) 138.061 140.606 143.128 144.413 147.475 149.551 05 300 633 30 Zuweisungen an die Schulträger gern. LernmittelVO 7.825 7.940 8.367 8.609 8.986 9.000 05 300 633 40 Zuweisungen an die Stadt Potsdam ... Übernahme Potsdam-Kolleg 37.100 37.100 37.100 37.100 37.100 37.100 07 030 633 10 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte aus Mitteln des Bundes im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 8.166.832 12.817.952 12.865.938 11.806.128 9.624.341 979.431 07 070 633 10 Kostenerstattungen für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz 192.844 511.556 459.259 441.297 466.244 - 07 070 633 30 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte aus Mitteln des Bundes gemäß § 46a SGB XII 888.143 1.046.003 3.326.611 8.462.924 9.715.900 - 07 070 633 70 Kostenerstattungen an örtliche Sozialhilfeträger 17.058.644 18.153.139 19.591.450 19.048.725 22.294.440 3.564.231 Gesamt 37.505.100 47.494.909 51.713.723 56.668.238 60.960.304 25.450.466 * Stand per 2.2.2015 Page 1 Page 2 Page 1