Landtag Brandenburg Drucksache 6/7161 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.08.2017 / Ausgegeben: 14.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2818 der Abgeordneten Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6929 Familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter/innen des Landes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle bietet die Landesregierung den Mitarbeiter/innen des Landes an? zu Frage 1: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung nach § 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder, auf der Basis des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes bzw. den §§ 78 und 80 des Landesbeamtengesetzes. Im Rahmen eines sogenannten Sabbaticals kann Beamtinnen und Beamten gemäß § 78 Absatz 4 Landesbeamtengesetz auch eine volle Freistellung vom Dienst bewilligt werden. Dazu wird während einer Teilzeitbeschäftigung zunächst die reduzierte Arbeitszeit bis zur regelmäßigen Arbeitszeit erhöht, um diese anschließend durch eine volle Freistellung für die Dauer von höchstens zwei Jahren auszugleichen. Der gesamte Bewilligungszeitraum darf dabei höchstens 14 Jahre betragen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können gem. § 10 Abs. 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in Verbindung mit dem Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 2. Juli 2014 in der jeweils geltenden Fassung (abrufbar über das Portal der Zentralen Bezügestelle) ein sogenanntes Langzeitkonto einrichten. Dieses Konto eröffnet eine Vielzahl individueller Teilzeitarbeitsmodelle. Zudem gab es bis Ende des Jahres 2009 die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besteht die Möglichkeit einer Altersteilzeitbeschäftigung , nach dem Auslaufen des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit Ende 2009 auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes. Unabhängig von den oben genannten Angeboten für besondere Arbeitszeitmodelle bestehen im Übrigen in allen Ressorts weitgehende Möglichkeiten für eine flexible Gestaltung der täglichen Arbeitszeit, insbesondere in Form von gleitender Arbeitszeit, welche ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7161 - 2 - 2. Gibt es die Möglichkeit das „Home-Office“ zu nutzen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Die Möglichkeit, das „Home-Office“ zu nutzen, ist gemäß § 14 der Arbeitszeitverordnung eröffnet. Danach kann gestattet werden, die Dienstleistung teilweise auch außerhalb der Dienststelle zu erbringen, soweit keine dienstlichen Belange entgegenstehen (sog. Arbeitsortflexibilisierung). Eine vergleichbare Regelung enthält auch § 16 der Brandenburgischen Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug. Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Wege des Direktionsrechtes die Erlaubnis zum mobilen Arbeiten und damit auch zur Nutzung eines „Home Office“ erteilen. Die Gewährung erfolgt in der Regel statusgruppenübergreifend auf der Basis von Dienst- /Betriebsvereinbarungen. 3. Wieviele Mitarbeiter der Landesregierung nutzen die einzelnen Arbeitszeitmodelle? (Mit der Bitte um Auflistung nach Alter und Geschlecht.) zu Frage 3: Die Frage bezieht sich nach hiesiger Auffassung nur auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung ohne nachgeordnete Geschäftsbereiche. Zur besseren Übersicht und aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Zahlen in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Danach werden die einzelnen Arbeitszeitmodelle wie folgt in Anspruch genommen: Mitarbeiter/- innen Teilzeit Sabbatical Altersteilzeit Langzeitkonten w m w m w m w m bis 25 Jahre - - - - - - - - 26 – 35 Jahre 26 7 - - - - 1 - 36 – 45 Jahre 101 6 1 - - - - - 46 – 55 Jahre 149 16 2 - - - 3 3 ab 56 Jahre 66 18 3 6 72 29 2 1 insgesamt 342 47 6 6 72 29 6 4