Landtag Brandenburg Drucksache 6/7168 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.08.2017 / Ausgegeben: 14.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2841 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6972 Aufwendung von Mitteln zur Beseitigung von Hochwasserschäden sowie zur Entschädigung von Hochwassergeschädigten in Breese (Amt Bad Wilsnack/Weisen) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragenstellers: In den vergangenen Jahren ist es öfter zu Hochwasserschäden in Breese gekommen. Dabei wurden laut Bürgerinformationen zur Entschädigung von Betroffenen auch Spendengelder eingesetzt. Frage 1: Wie viele Mittel wurden insgesamt in Breese während der letzten 5 Jahre von Seiten des Landes für den Hochwasserschutz ausgegeben bzw. welche Hochwasserschutzmaßnahmen wurden getroffen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Mittel sowie Art der Hochwasserschutzmaßnahmen) zu Frage 1: Eine Übersicht der Maßnahmen aufgeschlüsselt nach Jahren unter Angabe der Höhe der Mittel ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Art der Maßnahme Gesamt 2013 2014 2015 2016 2017 HWS Breese Baulos 1 & 3a & 4 - Deichbau 4.086.685 € 29.128 € 412.842 € 2.251.266 € 893.539 € 499.910 € HWS Breese Baulos 2/ L11 OU Breese - Deichbau und Straße 7.658.363 € 369.733 € 148.043 € 1.281.113 € 2.977.985 € 2.881.489 € Frage 2: Welche Unternehmen oder ggf. Verbände wurden mit der Durchführung von hochwasserverhütenden bzw. Instandsetzungsmaßnahmen in Breese betraut? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Projekte, der jeweiligen beauftragten Unternehmen/Verbände, dem Zeitraum und den jeweiligen Kosten während der letzten 5 Jahre) Zu Frage 2: In der folgenden Tabelle sind die beauftragten Unternehmen zur Durchführung der Baumaßnahmen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes (Hochwasservorsorge ) aufgeführt. Für die Maßnahme Hochwasserschutz Breese Baulos 2 / L11 OU Breese, die eine Kombination aus Deichbau und Straßenausbau darstellt, sind die beauftragten Firmen für Deich- und Straßenbau angegeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7168 - 2 - Art der Maßnahme Bauunternehmen HWS Breese Baulos 1&3a - Deichbau Eggers Umwelttechnik GmbH HWS Breese Baulos 4 - Deichbau OST BAU Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH HWS Breese Baulos 2/L11 OU Breese - Deichbau und Straße Dobberstein, Eggers Umwelttechnik GmbH, OST BAU Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH Die Kosten der Maßnahmen sind in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt. Frage 3: Wer genau in Breese ist mit der Gesamtschadensfeststellung beauftragt und wer hat die Schadensbeseitigung vorgenommen? Wer beauftragte die zur Schadensbeseitigung eingesetzten Firmen? (Bitte aufschlüsseln nach Unternehmen bzw. Auftraggeber) Zu Frage 3: Die entstandenen Hochwasserschäden wurden durch die vom Elbehochwasser 2013 betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte geschätzt und an das Land Brandenburg gemeldet. Die Schadensbeseitigung und Beauftragung von Firmen wurde im öffentlichen Bereich durch das Amt Bad Wilsnack/Weisen und im privaten Bereich durch die Betroffenen selbst vorgenommen. Die Beseitigung der Schäden an der Landesstraße L 11, Breese (Abschnitt 50) lagen im Verantwortungsbereich des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg, die Schadensbeseitigung an den Hochwasserschutzanlagen beim Landesamt für Umwelt (LfU). Frage 4: Wie gestaltete sich die Mittelverteilung an Hochwassergeschädigte in Breese bzw. wer wurde in welcher Form entschädigt? (Bitte differenzieren nach Privatpersonen und Gewerbebetrieben) Zu Frage 4: Die Gestaltung der Mittelverteilung ist festgelegt in den einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes und den in diesem Zusammenhang erlassenen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften zum Elbehochwasser 2013. Zur Beseitigung der Hochwasserschäden verständigten sich der Bund und die Länder darauf, einen Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes in Höhe von 8,0 Mrd. Euro zu errichten. Gemäß § 4 Absatz 1 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes (AufbhG) stellt der Bund die Mittel dem Fonds zur Verfügung und sichert dessen Liquidität. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung nach § 4 Absatz 3 AufbhG durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Näheres dazu - einschließlich der Mittelverteilung auf die betroffenen Länder - regeln die Aufbauhilfeverordnung (AufbhV) und die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe. Das Land Brandenburg erließ die Richtlinie zur Gewährung einer Soforthilfe an vom Juni-Hochwasser 2013 geschädigte private Haushalte und Unternehmen vom 12. Juni 2013, die Richtlinie des Landes Brandenburg zur Durchführung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen vom 15. August 2013 und die Richtlinie zur Durchführung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für Städte und Gemeinden sowie für private Haushalte, Wohnungsunternehmen und Forschungseinrichtungen (RL für Städte und Gemeinden) vom 30. August 2013. Mit der Umsetzung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für Städte und Gemeinden sowie für private Haushalte, Wohnungsunternehmen und Forschungseinrichtungen wurde die ILB per Geschäftsbesorgungsvertrag vom Land Brandenburg beauftragt. Zu den Leistungen der ILB gehören die Antragsprüfung, die Beratung der Antragsteller, die Entschei- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7168 - 3 - dung über die Anträge, die Mittelauszahlung, die Prüfung der Verwendungsnachweise, die Rücknahme und der Widerruf von Bewilligungsbescheiden sowie die Begleitung von Widerspruchs - und Gerichtsverfahren. Im Rahmen des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für Städte und Gemeinden sowie für private Haushalte, Wohnungsunternehmen und Forschungseinrichtungen wurden in 7 Fällen finanzielle Hilfe an private Haushalte zur Schadensbeseitigung in Höhe von 250.302 Euro und in 13 Fällen an die Gemeinde Breese in Höhe von 1.317.419 Euro ausgezahlt. Mit dem „Soforthilfeprogramm zugunsten der von den Hochwasserschäden betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe“ wurden in den letzten 5 Jahren zwei Förderungen für Betroffene in Breese mit einem Gesamtzusagevolumen in Höhe von 7.301,11 EUR bewilligt. Frage 5: Wie viele Anträge auf Entschädigung durch Hochwasserschäden wurden in Breese aufgrund von formalen Mängeln während der letzten 5 Jahre abgelehnt? (Bitte um Gegenüberstellung zur Zahl angenommener Anträge) Zu Frage 5: Es wurde kein Antrag aufgrund formaler Mängel abgelehnt. Frage 6: Welche Art von (möglicherweise auch indirekten) Hochwasserschäden in Breese wurden nach bisheriger Praxis nicht entschädigt? Wie hoch waren die ausgezahlten Entschädigungssummen prozentual zur absoluten Schadenssumme? Zu Frage 6: Gemäß der Richtlinie zur Durchführung des Hilfsprogramms Hochwasser 2013 für Städte und Gemeinden sowie für private Haushalte, Wohnungsunternehmen und Forschungseinrichtungen (Richtlinie für Städte und Gemeinden) vom 30. August 2013 wurden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufendes Regenwasser und Mischkanalisation verursachte Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind, gefördert . Für Aufbauhilfen zur Wiederherstellung der Infrastruktur in Städten und Gemeinden und im Außenbereich der Gemeinden beträgt der Fördersatz 100 v. H. Der Zuschuss für Instandsetzungen im Bereich der Aufbauhilfen für private Haushalte und Wohnungsunternehmen beträgt 80 v. H. der förderfähigen Kosten.