Datum des Eingangs: 25.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/717 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 230 der Abgeordneten Steeven Bretz und Barbara Richstein der CDU-Fraktion Drucksache 6/513 Finanzielle Entlastungen des Landes und der Kommunen durch bundesgesetz- liche Regelungen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 230 vom 27. Januar 2015: Ein Ziel des Koalitionsvertrages auf Bundesebene zwischen CDU, CSU und SPD ist es, die Handlungsfähigkeit im Bund, in Ländern und Kommunen zu gewährleisten. Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sollen die Kommunen ab 2015 um 1 Milliarde Euro pro Jahr entlastet werden. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund bei der Förderung und Finanzierung der Kindertagesstätten. Auch in den Jahren zuvor wurden die Kommunen durch verschiedene bundesgesetz- liche Maßnahmen finanziell entlastet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Auf welche jeweilige Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung des Landes und der Brandenburger Kommunen aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen in den Bereichen a. Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter b. Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprachförderung und ggf. weitere Programme) c. Bildungs- und Teilhabepaket (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlas- tung/Leistung und Prognose für das Jahr 2015 aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreis- freien Städten.) 2. Auf welche Summe beläuft sich voraussichtlich die finanzielle Entlastung des Landes und der Brandenburger Kommunen (bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) im Jahr 2015ff. aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung und der Überlassung eines höheren Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer in Folge des im Dezember verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ? 3. Auf welche Summe beläuft sich die Entlastung des Landes und der Kommunen (bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) in Folge der Verständigung vom Dezember 2014 zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen inklusive der entsprechenden Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes sowie der Entlastung von bundesweit ca. 10 Millionen Euro bei den Impfkosten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Auf welche jeweilige Summe beläuft sich die finanzielle Entlastung des Landes und der Brandenburger Kommunen aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Rege- lungen in den Bereichen a. Übernahme der laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter b. Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprach- förderung und ggf. weitere Programme) c. Bildungs- und Teilhabepaket (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlas- tung/Leistung und Prognose für das Jahr 2015 aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten.) zu Frage 1a: Der Bund erstattet den Ländern seit dem Jahr 2013 die laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Jahr 2013 betrug die Er- stattungsquote des Bundes 75 %. Ab dem Jahr 2014 werden jeweils 100 % der lau- fenden Nettoausgaben vom Bund erstattet. Die Erstattungsbeträge des Bundes wer- den durch das Land Brandenburg in voller Höhe an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Die jeweiligen Erstattungsbeträge für die Jahre 2013 und 2014 sind der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Eine entsprechende Prognose für das Jahr 2015 ist mangels notwendiger Informationen derzeit noch nicht möglich. Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte aus Mitteln des Bundes gemäß § 46a SGB XII: 2013 2014 Brandenburg an der Havel 3.417.123,09 € 4.780.547,56 € Cottbus 3.787.869,85 € 5.031.720,50 € Frankfurt (Oder) 2.987.730,01 € 4.313.838,05 € Potsdam 6.761.180,59 € 9.715.899,54 € Landkreis Barnim 4.609.097,74 € 6.675.084,61 € Landkreis Dahme-Spreewald 3.837.254,57 € 6.435.871,91 € Landkreis Elbe-Elster 2.848.756,62 € 5.393.683,39 € Landkreis Havelland 4.760.652,30 € 4.973.894,14 € Landkreis Märkisch-Oderland 4.542.978,45 € 6.677.506,34 € Landkreis Oberhavel 5.276.132,36 € 7.468.770,91 € Landkreis Oberspreewald-Lausitz 3.364.875,28 € 4.620.184,24 € Landkreis Oder-Spree 5.629.634,63 € 8.012.585,74 € Landkreis Ostprignitz-Ruppin 4.122.875,28 € 5.879.759,92 € Landkreis Potsdam-Mittelmark 4.276.474,45 € 6.701.483,96 € Landkreis Prignitz 3.326.130,39 € 5.008.743,68 € Landkreis Spree-Neiße 3.675.223,74 € 5.186.451,54 € Landkreis Teltow-Fläming 4.343.489,64 € 6.258.192,86 € Landkreis Uckermark 3.571.461,21 € 5.202.799,56 € Gesamt 75.138.940,20 € 108.337.018,45 € zu Frage 1b: Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 sind an Träger von Kindertageseinrichtungen in Brandenburg Mittel in Höhe von rund 56,5 Millionen € ausgereicht worden. Im Rahmen der Fortsetzung dieses Programms in den Jahren 2013 bis 2014 wurden rund 16,5 Millionen € ausgereicht. Eine Zuordnung dieser Mittel zu einzelnen Jahren ist bei Investitionsvorhaben nicht möglich. Durch die Neuauflage des Investitionsprogramms für die Jahre 2015 bis 2018 wer- den voraussichtlich rund 15,6 Millionen € abfließen. Die bisherige und die geplante Verteilung dieser Mittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist der nachfolgen- den tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung 1. Phase 2. Phase 3. Phase 2008 - 2013 2013 - 2014 2015 - 2018 Landkreis Barnim 3.927.036,06 € 989.556,63 € 469.202,96 € Landkreis Dahme-Spreewald 3.416.435,36 € 2.964.603,35 € 647.609,20 € Landkreis Elbe-Elster 2.365.722,61 € 364.380,29 € 332.261,16 € Landkreis Havelland 3.599.191,74 € 1.307.132,19 € 1.416.065,43 € Landkreis Märkisch-Oderland 3.770.502,11 € 1.042.100,80 € 1.121.176,83 € Landkreis Oberhavel 4.822.090,53 € 302.785,49 € 1.043.976,58 € Landkreis Oberspreewald-Lausitz 2.494.852,59 € 483.088,10 € 560.861,21 € Landkreis Oder-Spree 3.774.522,82 € 423.126,05 € 1.000.329,79 € Landkreis Ostprignitz-Ruppin 2.266.178,56 € 598.075,10 € 1.188.556,56 € Landkreis Potsdam-Mittelmark 4.640.516,17 € 1.770.695,44 € 1.341.865,90 € Landkreis Prignitz 1.770.678,48 € 173.929,89 € 662.885,57 € Landkreis Spree-Neiße 2.496.870,83 € 901.326,00 € 1.110.265,14 € Landkreis Teltow-Fläming 3.764.627,56 € 653.686,75 € 595.505,85 € Landkreis Uckermark 2.978.836,61 € 351.818,54 € 1.320.042,50 € Stadt Brandenburg an der Havel 2.483.429,68 € 481.995,00 € 432.921,57 € Stadt Cottbus 2.126.945,90 € 676.537,87 € 632.060,03 € Stadt Frankfurt (Oder) 1.455.387,69 € 463.995,55 € 1.051.069,18 € Landeshauptstadt Potsdam 4.382.710,95 € 2.559.685,96 € 670.796,55 € Gesamt 56.536.536,25 € 16.508.519,00 € 15.597.452,00 € Mittel für Bundesförderprogramme (z.B. für Sprachförderung etc.) dienen nicht der Entlastung der Kommunen; vielmehr werden die Einrichtungen für ihre Aktivitäten zur Erreichung der Programmziele gefördert. zu Frage 1c: Das Land Brandenburg und seine Kommunen erhalten keine finanziellen Entlastun- gen aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4c der Kleinen Anfrage 221, Land- tagsdrucksache 6/501, wird Bezug genommen. Frage 2: Auf welche Summe beläuft sich voraussichtlich die finanzielle Entlastung des Landes und der Brandenburger Kommunen (bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) im Jahr 2015ff. aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung und der Überlassung eines höheren Gemeinde- anteils an der Umsatzsteuer in Folge des im Dezember verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung? zu Frage 2: Die voraussichtliche Summe der finanziellen Entlastung der Brandenburger Kommu- nen aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Hei- zung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch infolge des am 22. Dezember 2014 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung so- wie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes kann erst beziffert werden, wenn die Gesamtausgaben der Kosten für Unterkunft und Heizung des Jahres 2015 fest- stehen. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 221, Landtagsdrucksache 6/501, wird verwiesen Die finanzielle Entlastung durch den mit vorgenanntem Gesetz vom Bund überlasse- nen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für die Jahre 2015 bis 2017 für die Gemeinden in Brandenburg (für die Landkreise ist die Summe der jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden angegeben) beträgt jährlich voraussichtlich: Brandenburg an der Havel 391.287,89 € Cottbus 689.734,78 € Frankfurt (Oder) 375.853,21 € Potsdam 1.151.542,51 € Landkreis Barnim 535.361,80 € Landkreis Dahme-Spreewald 713.649,36 € Landkreis Elbe-Elster 362.226,04 € Landkreis Havelland 478.516,56 € Landkreis Märkisch-Oderland 535.710,64 € Landkreis Oberhavel 887.352,38 € Landkreis Oberspreewald-Lausitz 560.227,28 € Landkreis Oder-Spree 656.809,48 € Landkreis Ostprignitz-Ruppin 385.643,26 € Landkreis Potsdam-Mittelmark 704.265,44 € Landkreis Prignitz 284.112,08 € Landkreis Spree-Neiße 570.049,87 € Landkreis Teltow-Fläming 785.997,23 € Landkreis Uckermark 455.059,70 € Gesamt 10.523.399,51 € Frage 3: Auf welche Summe beläuft sich die Entlastung des Landes und der Kommunen (bitte auch nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) in Folge der Verstän- digung vom Dezember 2014 zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen inklusive der entsprechenden Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialge- richtsgesetzes sowie der Entlastung von bundesweit ca. 10 Millionen Euro bei den Impfkosten? zu Frage 3: Entsprechend der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 221, Landtagsdrucksache 6/501, werden auf Grundlage der Erklärung des Bundes mit den Ländern vom 28. November 2014 die Landeseinnahmen aus der Umsatzsteuer in den Ansätzen 2015 und 2016 im Entwurf des Landeshaushaltes 2015/2016 um je 15 Millionen € erhöht. Davon ist innerhalb von zwanzig Jahren die Hälfte der zur Verfügung gestellten Mittel an den Bund zurückzuzahlen. Von den 30 Millionen € sollen 7,5 Millionen € für zent- rale Aufgaben des Landes bei der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern eingesetzt werden. Auf Grundlage der Verständigung vom 28. No- vember 2014 soll eine Ergänzung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes für die Ausgleichsjahre 2015 und 2016 erfolgen und zwar unabhängig von der Be- schlussfassung und dem Inkrafttreten der bundesrechtlichen Grundlage zur Bereit- stellung von je 500 Millionen € durch den Bund in den Jahren 2015 und 2016. Ein Betrag von je 11,25 Millionen € pro Jahr soll unter den Landkreisen und den kreis- freien Städten entsprechend dem Verteilungsschlüssel des § 2 der Verordnung über die landesinterne Verteilung von spätausgesiedelten Personen und ausländischen Flüchtlingen vom 19. Oktober 2010 aufgeteilt werden. Gemäß dem Verteilungs- schlüssel sollen diese Mittel unter dem Vorbehalt, dass der Landtag die notwendige gesetzliche Regelung beschließt, wie folgt (für 2015 und 2016 insgesamt dargestellt) aufgeteilt werden: Landkreis Barnim 6,90 % 1.552.500,00 € Landkreis Dahme-Spreewald 6,70 % 1.507.500,00 € Landkreis Elbe-Elster 4,60 % 1.035.000,00 € Landkreis Havelland 6,20 % 1.395.000,00 € Landkreis Märkisch-Oderland 7,60 % 1.710.000,00 € Landkreis Oberhavel 8,00 % 1.800.000,00 € Landkreis Oberspreewald-Lausitz 4,60 % 1.035.000,00 € Landkreis Oder-Spree 7,30 % 1.642.500,00 € Landkreis Ostprignitz-Ruppin 4,50 % 1.012.500,00 € Landkreis Potsdam-Mittelmark 8,40 % 1.890.000,00 € Landkreis Prignitz 3,60 % 810.000,00 € Landkreis Spree-Neiße 5,00 % 1.125.000,00 € Landkreis Teltow-Fläming 6,60 % 1.485.000,00 € Landkreis Uckermark 5,50 % 1.237.500,00 € Stadt Brandenburg an der Havel 2,70 % 607.500,00 € Stadt Cottbus 3,70 % 832.500,00 € Stadt Frankfurt (Oder) 2,20 % 495.000,00 € Landeshauptstadt Potsdam 5,90 % 1.327.500,00 € Gesamt 100,00 % 22.500.000,00 € Laut der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleis- tungsgesetzes (AsylbLG) und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10. Dezember 2014 ergeben sich für die Länder und Kommunen aufgrund der vorgesehenen Änderun- gen finanzielle Entlastungen im Jahr 2015 in Höhe von 31 Millionen € und im Jahr 2016 in Höhe von 43 Millionen €. Begründet werden diese Entlastungen mit den - gegenüber der derzeitigen Übergangsregelung - künftig geringfügig niedrigeren Re- gelsätzen und der Herausnahme bestimmter bisheriger Leistungsbezieher aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG. Wie hoch sich die Summe der finanziellen Entlas- tungen für das Land Brandenburg und seinen Kommunen beläuft, ist schwer ein- schätzbar. Die Summe dieser finanziellen Entlastung dürfte jedoch auch bei Zugrun- delegung der o.g. Zahlen geringfügig ausfallen, wenn man dabei betrachtet, dass der Anteil der zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlinge für das Land Brandenburg nach dem Königsteiner Schlüssel 3,08 % beträgt. Zur Höhe der Entlastung bei den Impfkosten liegen der Landesregierung keine In- formationen vor.