Landtag Brandenburg Drucksache 6/7170 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.08.2017 / Ausgegeben: 14.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2833 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6956 Rückgang der Auftragnehmer der öffentlichen Hand Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Immer weniger Bauunternehmen bieten laut „Lausitzer Rundschau" vom 03.07.2017 bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand mit. Der Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg, R. D., sieht folgende Gründe: allzu kurzfristig ausgeschriebene Maßnahmen und Realisierungszeiträume in der ohnehin stark ausgelasteten Sommerzeit. Er fordert die öffentlichen Verwaltungen auf, anstehende Projekte langfristig und überjährig zu planen und auszuschreiben. Nach Meinung des Hauptgeschäftsführers des Bauindustrieverbandes Berlin- Brandenburg, A. W., lassen die Auftraggeber die Bauunternehmen mit allen Risiken und Unwägbarkeiten oft allein. Auch für den Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt gibt es zu viele Fallstricke: mangelnde Sorgfalt bei der Planung öffentlicher Bauvorhaben und in Folge dessen eine Behinderung einer reibungslosen Bauausführung sowie Fehler in der Planungs- und Ausschreibungsphase, die letztlich die Baufirmen tragen müssen. Darüber hinaus gibt es Beschwerden über schleppende Bezahlung und hohe Bürokratie bei öffentlichen Aufträgen. Frage 1: Wie steht die Landesregierung zu den geschilderten Problemen? Frage 4: Welche anderen Gründe sieht die Landesregierung beim Rückgang der Auftragnehmer öffentlicher Aufträge? zu den Fragen 1 und 4: Ein allgemeiner Rückgang der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen kann gegenwärtig statistisch nicht belegt werden. Die Anzahl der Bewerbungen richtet sich maßgeblich nach dem Ausschreibungsgegenstand und dem Zeitpunkt der Ausschreibung. Für den Straßenbau kommt maßgeblich hinzu, dass durch den Bundesverkehrsminister schon seit längerer Zeit ein Investitionshochlauf initiiert wird und entsprechend auf eine zügige Planung und Bauausführung gedrungen wird. Die Kapazitäten der am Markt tätigen Akteure sind begrenzt. Dies kann in Einzelfällen dazu führen , dass Maßnahmen auf geringere Resonanz stoßen. Frage 2: Treffen die Vorwürfe, insbesondere die der mangelnden Sorgfalt bei der Planung und der Abwälzung der Risiken auf die Auftragnehmer auch auf die Auftragsvergaben des Landes zu? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7170 - 2 - zu Frage 2: Die Landesverwaltung ist bei ihren Ausschreibungen allgemein an das Vergaberecht gebunden. Für die Ausschreibung von Bauleistungen bedeutet das, dass die Frage der Risikotragung auf der Grundlage der VOB/B vertraglich geregelt wird und dies in die Vergabeunterlagen eingeht, auf die sich die Unternehmen bewerben. Die VOB/B wird maßgeblich von der Bauwirtschaft mit entwickelt. Frage 3: Welche bürokratischen Hürden gibt es bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Landes Brandenburg? zu Frage 3: Keine. Die Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe machen Beschaffungsvorgänge transparent und sichern faire Wettbewerbsbedingungen für alle sich bewerbenden Unternehmen.