Landtag Brandenburg Drucksache 6/7175 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.08.2017 / Ausgegeben: 15.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2847 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6986 Sicherheitspartnerschaften in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Rahmen einer Fachtagung an der Fachhochschule der Polizei wurde am 31. Mai 2017 das Eckpunktepapier Kommunale Kriminalprävention sowie der Erlass „Sicherheitspartner des Landes Brandenburg“ vorgestellt. Hiermit sollen die 1995 im Rahmen des Erlasses zur „Kommunalen Kriminalitätsverhütung“ eingeführten Sicherheitspartnerschaften auf eine neue Grundlage gestellt und besser unterstützt werden . Aktuell gibt es in Brandenburg 71 Sicherheitspartnerschaften bestehend aus 461 ehrenamtlich tätigen Bürgern. Auf der Übersichtskarte zu den Sicherheitspartnerschaften sind auch Punkte, welche vorhandene Partnerschaften darstellen sollen, im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam abgebildet. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie viele dieser Sicherheitspartnerschaften gibt es aktuell in Potsdam und wie viele Bürger sind in Ihnen engagiert? zu Frage 1: Aktuell (Stand 31.12.2016) existieren zwei Sicherheitspartnerschaften in Potsdam . Zum einem ist das die Sicherheitspartnerschaft „Siedlung Eigenheim“ (seit 1997) mit derzeit 11 Mitgliedern. Zum anderen ist das die Sicherheitspartnerschaft „Groß Glienicke“ (seit 2008) mit derzeit acht Mitgliedern. 2. Auf welche Stadtteile konzentriert sich die Arbeit der vorhandenen Sicherheitspartnerschaften und was sind Ihre Aufgaben? zu Frage 2: Das Tätigkeitsfeld dieser Sicherheitspartnerschaften konzentriert sich auf das Gebiet der „Siedlung Eigenheim“ in der Teltower Vorstadt bzw. auf den Ortsteil Groß Glienicke . Die Aufgaben orientieren sich an den örtlichen Bedarfen und Schwerpunkten sowie den entsprechenden Verabredungen in der Einwohnerversammlung. Es besteht jeweils regelmäßiger Kontakt zu den örtlich zuständigen Revierpolizisten. Beispielhafte Tätigkeiten sind präventive Rundgänge mit der Aufmerksamkeit auf verdächtige Personen und Kraftfahrzeuge zur Verhinderung von Einbruchskriminalität und zur Beseitigung von subjektiv wahrgenommenen Räumen der Verunsicherung sowie die Mitteilung von Störungen im Wohnumfeld für die Verbesserung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7175 - 2 - 3. Wie haben sich seit dem Modellversuch 1994 und der endgültigen Einführung 1995 die Anzahl der Sicherheitspartnerschaften und der in ihnen organisierten Bürger in der Landeshauptstadt genau entwickelt? zu Frage 3: Valide statistische Aussagen können nur zu den aktuell bestehenden Sicherheitspartnerschaften getroffen werden. 4. Im März 2015 wurde die Studie „Kommunale Kriminalitätsverhütung“, vom Europäischen Zentrum für Kriminalprävention im Auftrag des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg erstellt, veröffentlicht. Diese Studie stellt für Deutschland fest, dass „für eine Bewertung der Strukturen und Konzepte kommunaler und regionaler Präventionsmodelle im Hinblick auf ihre Wirksamkeit […] so gut wie keine Forschungsberichte“ vorliegen würden (S. 37). Inwiefern hat die Landesregierung im Rahmen der Neugestaltung der Sicherheitspartnerschaften die bisherige Arbeit dieser evaluiert? zu Frage 4: Eine wissenschaftliche Evaluierung von Sicherheitspartnerschaften hat im Rahmen der Fortentwicklung der Kommunalen Kriminalprävention nicht stattgefunden, jedoch interne Erhebungen und Auswertungen. Dazu tauschten sich im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses im Jahr 2015 die verschiedenen Akteure (Vertreter der Sicherheitspartnerschaften , der Kommunen sowie der Polizei) in einem ersten Schritt in Regionalkonferenzen in den Polizeidirektionen und in einem zweiten Schritt in einer landesweiten Fachtagung aus. 5. Welche Erfahrungsberichte gibt es über die Arbeit der Sicherheitspartnerschaften in der Stadt Potsdam? Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit dieser ein? zu Frage 5: Die Mitglieder der Sicherheitspartnerschaften arbeiten mit den zuständigen Revierpolizisten eng und vertrauensvoll zusammen, erhalten von dort Hinweise für ihren Wirkungsbereich und stimmen sich über Feststellungen im Tätigkeitsfeld gemeinsam ab. Die Polizei nimmt auch an Beratungen der Einwohnerschaft bzw. der Sicherheitspartner teil und nimmt dort Rückmeldungen oder Anregungen für eine Optimierung des Zusammenwirkens auf. Eine Rechenschaftslegung gegenüber der Polizei oder der Kommune findet nicht statt. 6. Erhofft sich die Landesregierung durch die Neufassung der Grundlagen für Sicherheitspartnerschaften eine signifikante Steigerung ihrer Anzahl und ihrer qualitativen Ausgestaltung ? a) Wenn ja, von welchen Regelungsinhalten verspricht sich die Landesregierung einen Schub für die Sicherheitspartnerschaften? b) Gibt es einen strategischen Ansatz zur Planung, Einführung und Vertiefung von Sicherheitspartnerschaften ? c) Wie signifikant und bis zu welcher Anzahl ist eine Steigerung in der Landeshauptstadt gewünscht? zu Frage 6 a und b: Grundsätzliches Ziel und strategischer Ansatz der Neufassung war eine Stärkung des Ehrenamtes und eine wahrnehmbare Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements. Über eine verbesserte Zusammenarbeit im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention und auch einer sichtbaren und sicherheitssteigernden Ausstattung Landtag Brandenburg Drucksache 6/7175 - 3 - erhofft sich das Land Brandenburg die Festigung bestehender und die Neugewinnung von Sicherheitspartnerschaften. zu Frage 6 c: Eine solche gewünschte Steigerung ist von vielen Faktoren abhängig und kann nicht beziffert werden. 7. In der vorgenannten Studie und im Erlass zu den Sicherheitspartnerschaften wird besonders die demokratische Legitimität dieser durch die Beratungen im Rahmen von Einwohnerversammlungen hervorgehoben. Gibt es Regelungen, der Stimmen wie vieler Bürger es bedarf, um eine Sicherheitspartnerschaft zu gründen? zu Frage 7: Nein, es gibt diesbezüglich keine Regelung. 8. Wie ist in Potsdam die Auswahl der Sicherheitspartner erfolgt? Wurden diese von einer Bürgerversammlung oder durch andere Gremien vorgeschlagen? zu Frage 8: Der Vorschlag erfolgte durch die Einwohnerversammlung. 9. Inwiefern wurden die vorgeschlagenen Personen anschließend auf Ihre Eignung als zuverlässiger Sicherheitspartner überprüft? zu Frage 9: Die Zuverlässigkeit der Sicherheitspartner wurde nach Antragstellung und der Einverständniserklärung zur Überprüfung anhand der Einschätzung des Revierpolizisten vor Ort und über die polizeilichen Auskunftssysteme im Rahmen des einheitlichen Bestellungsverfahrens bewertet. 10. Erachtet die Landesregierung eine Steigerung der Aufwandsentschädigung von vorher 25 auf nun 30 Euro als ausreichend? Ist eine weitere Steigerung dieser Summe in Zukunft bereits geplant? zu Frage 10: Mit Blick auf die ehrenamtlich ausgeübten Aufgaben eines Sicherheitspartners ist die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € als ausreichend anzusehen. Eine wesentliche Verbesserung der neuen Regelung ist, dass nunmehr jeder Sicherheitspartner persönlich diese Summe beantragen kann, auch in Sicherheitspartnerschaften mit über 10 Mitgliedern. Des Weiteren wird über die Aufwandsentschädigung hinaus jedem Sicherheitspartner zusätzlich leihweise eine Funktionsjacke zur Verfügung gestellt. Zudem wird die individuelle Ausstattung jedes Sicherheitspartners mit Landesmitteln in Höhe von jeweils maximal 150 € gefördert. Eine weitere Steigerung der Aufwandsentschädigung ist derzeit nicht geplant. 11. In der Pressemitteilung vom 31. Mai ist davon die Rede, dass ab sofort Lottomittel für die individuelle Ausstattung gewährt werden können. Auf der zugehörigen Informationswebseite ist davon die Rede, dass die Ausstattung im Jahr 2017 gefördert wird. Bleibt die Förderung auch über den 31. Dezember 2017 hinaus erhalten? zu Frage 11: Die im Landeshaushaltsplan im Kapitel 20 020 Titel 684 59 ausgewiesenen Lottomittel werden jährlich durch das Ministerium der Finanzen in einem gesondertem Verfahren den Ressorts zugewiesen. Die Mittel stehen jeweils nur im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Im Jahr 2017 sollten möglichst alle derzeit landesweit bestellten Sicher- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7175 - 4 - heitspartner die Förderung für die individuelle Ausstattung in Höhe von maximal 150 € erhalten . Die Förderungsmöglichkeit bleibt auch in den Folgejahren für neu hinzugekommene oder bislang noch nicht geförderte Sicherheitspartner erhalten, sofern dafür die entsprechenden Lottomittel bereitstehen werden. 12. In Zukunft sollen die Weiterbildungsmöglichkeiten verbessert werden. a) Welche Schwerpunkte sieht die Landesregierung für die Fortbildung von Sicherheitspartnern ? b) Wie häufig sollen Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden? c) Wird es Pflichtveranstaltungen geben? d) Sieht die Landesregierung in der bisherigen Weiterbildung der Sicherheitspartner Defizite ? zu Frage 12: Durch die Fachhochschule der Polizei wurde im April 2017 das Aus- und Weiterbildungskonzept „Kommunale Kriminalprävention und Sicherheitspartner“ für die Polizei des Landes Brandenburg in Kraft gesetzt. Ziel dieses Konzeptes ist es u. a., die inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen zu schaffen, die die in den Dienststellen tätigen Polizeibediensteten für die Einweisung, Betreuung und Fortbildung der Sicherheitspartnerschaften benötigen. Zielgruppen in der Weiterbildung sind insbesondere die Revierpolizei , die Bediensteten der Prävention, die Leiterinnen und Leiter der Polizeireviere und die Dienstgruppenleiterinnen und -leiter des Wach- und Wechseldienstes. zu Frage 12 a: Die Fortbildungsbedarfe der Sicherheitspartner sind abhängig von den regionalen Gegebenheiten und umfassen u. a. Rechte von Sicherheitspartnern und Pflichten von Polizei und Ordnungsbehörden, Eckpunkte Kommunaler Kriminalprävention und daraus abzuleitende Möglichkeiten für die Zusammenarbeit. zu Frage 12 b: Eine Weiterbildung wird in der Regel durch regelmäßige Kontaktpflege mit der Revierpolizei bei den Beratungen der Sicherheitspartnerschaften sichergestellt, der Turnus ergibt sich aus den Schwerpunkten und Bedarfen vor Ort. Weiterhin werden im Rahmen von jährlich stattfindenden lokalen Fortbildungsveranstaltungen bzw. Regionalkonferenzen sowie anlassbezogenen Fachtagungen auf Landesebene interessierende Themen vertieft. zu Frage 12 c: Sicherheitspartner sind ausschließlich durch die Einwohnerschaft vor Ort beauftragt und im freiwilligen Ehrenamt tätig. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist daher nicht gegeben. Die Polizei und andere Verantwortliche für die Kommunale Kriminalprävention sind regelmäßig Gäste und bieten Fortbildungen an, die erfahrungsgemäß auch gern in Anspruch genommen werden. zu Frage 12 d: Aus hiesiger Sicht sind keine Defizite erkennbar. Eine über den allgemeinen Informationsaustausch hinausgehende Weiterbildung wurde seitens einiger Sicherheitspartnerschaften gewünscht. Diesem Wunsch wird mit der neuen Regelung nachgekommen . Siehe auch Antwort zu Frage 12 b.