Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/718 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 225 des Abgeordneten Franz Josef Wiese der AfD-Fraktion Drucksache 6// 507 Unberechtigte Verwendung der Wort-Bild-Marke der Landesregierung Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 225 vom 27.01.2015 : Mit dem Schreiben vom 23.01.2015 wurde von dem Regierungssprecher der Staatskanzlei eine Änderung der Geschäftsausstattung, der AfD-Landtagsfraktion, verlangt. Grundlage dessen, war laut des oben genannten Schreibens, die nicht autorisierte Verwendung der Wort-Bild-Marke der Landesregierung. Als Beweis der nicht genehmigten Verwendung, war dem Schreiben eine Fax-Nachricht der AfD-Fraktion vom 06.01.2015 beigefügt. Dieser im Landtags-Faxserver vorgenommene Faxvordruck (Übermittlungsdeckblatt) kann von der AfD-Fraktion nicht beeinflusst werden. Ich frage die Landesregierung: 1. ) Wurden gleichlautende Mahnungen auch an andere Fraktionen versendet, oder betrifft dies ausschließlich die AfD-Landtagsfraktion? 2. ) Warum wurde die Geschäftsausstattung mit einer Wort-Bild-Marke der Landesregierung Brandenburg versehen, wenn diese von den Fraktionen benutzt werden? 3. ) Warum hat die Staatskanzlei nicht verhindert, dass das Logo der Landesregierung Brandenburg, ohne Einfluss von nicht berechtigten Benutzern, verwendet werden kann? Datum des Eingangs: 25.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden gleichlautende Mahnungen auch an andere Fraktionen versendet, oder betrifft dies ausschließlich die AfD-Landtagsfraktion? zu Frage 1: Der Staatskanzlei lag ein Hinweis darauf vor, dass die AfD-Fraktion das fragliche Logo verwendet. Daher wurde die AfD-Fraktion auf die Unzulässigkeit der Verwendung aufmerksam gemacht. Hinsichtlich der anderen Fraktionen gab es keinen derartigen Hinweis. Die AfD-Fraktion war daher der einzige Adressat des Schreibens. Frage 2: Warum wurde die Geschäftsausstattung mit einer Wort-Bild-Marke der Landesregierung Brandenburg versehen, wenn diese von den Fraktionen benutzt werden? zu Frage 2: Die Frage kann seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden. Offensichtlich ist aber, dass bei der fälschlichen Verwendung der Wort-Bild-Marke kein Verschulden der AfD-Fraktion vorliegt. Frage 3: Warum hat die Staatskanzlei nicht verhindert, dass das Logo der Landesregierung Brandenburg, ohne Einfluss von nicht berechtigten Benutzern, verwendet werden kann? zu Frage 3: Die Staatskanzlei hat durch Anmeldung des Logos der Landesregierung als WortBild -Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt die Voraussetzungen dafür geschaffen , dass das Logo nicht unbefugt verwendet wird. 2