Landtag Brandenburg Drucksache 6/7185 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.08.2017 / Ausgegeben: 21.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2844 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6983 Extremistische Umtriebe in „Linksjugend solid Brandenburg“, der Jugendorganisation der Partei „Die Linke“? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Nach aktuellen Presseberichten wurden etwa vierzig Teilnehmer eines Protestlagers gegen den G20-Gipfel auf ihrem Heimweg auf einer Raststätte in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert und auf einer Raststätte in Brandenburg erkennungsdienstlich behandelt. Unter den kontrollierten Protestteilnehmern befanden sich auch Mitglieder der „Linksjugend solid Brandenburg“, deren Sprecherin die Landtagsabgeordnete Isabelle Vandre (Fraktion „Die Linke“) ist. Im Rahmen der Durchsuchung der durch die Businsassen mitgeführten Gegenstände wurden laut Medienberichten unter anderem Kleidungsstücke, die zur Vermummung und Schutzbewaffnung geeignet sind, sowie ein Nebeltopf und Gegenstände, die zur Sachbeschädigung dienen könnten, beschlagnahmt . Grund für die Kontrolle waren insbesondere Hinweise darauf, dass die Businsassen zu der in Hamburg durchgeführten „Welcome to hell“-Demonstration gereist waren , in deren Verlauf es zu schweren Gewaltstraftaten gekommen ist. Eine Dementierung bzw. Distanzierung dazu erfolgte durch die „Linksjugend solid Brandenburg“ bislang offenbar nicht. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Gesamteinsatz zur Bewältigung des G20- Gipfels wurde in Verantwortung der Ham-burger Polizei vorbereitet und durchgeführt. Die Polizei Hamburg hat mit einer entsprechenden Nachbereitung des Einsatzes begonnen. Der Einsatz auf der Raststätte „Stolper Heide“ (A111) wurde in Verantwortung der Berliner Polizei durchgeführt. Zu den in Verantwortung der Hamburger bzw. Berliner Polizei liegenden Einsatzaspekten nimmt die Landesregierung Brandenburg nicht Stellung. Es ist auch nicht Aufgabe der Landesregierung, die Teilnahme von Organisationen an Demonstrationen jedweder Art zu bewerten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Jugendorganisation einer der Koalitionsparteien offensichtlich organisiert an der „Welcome to hell“-Demonstration teilgenommen hat, in deren Verlauf es zu schweren Gewaltstraftaten gekommen ist? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7185 - 2 - zu Frage 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass in dem Reisebus, in dem die Jugendorganisation einer der Koalitionsparteien von Hamburg zurückreiste, Schutzwaffen, Gegenstände, die zur Sachbeschädigung geeignet sind sowie ein Nebeltopf mitgeführt wurden? zu Frage 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass öffentliche Gelder zur Finanzierung des Reisebusses der „Linksjugend solid Brandenburg“ für die Fahrt nach Hamburg zum Protest gegen den G20-Gipfel verwendet wurden? Wenn nein, welche direkten oder indirekten Finanzierungen mit öffentlichen Mitteln sind bekannt oder kommen in Frage? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen z. Zt. keine Erkenntnisse vor, dass Fördermittel des Landes für die Fahrt nach Hamburg zum Protest gegen den G20-Gipfel verwendet wurden. Davon unbenommen erhält die „linksjugend [`solid] Brandenburg“ jährlich Fördermittel des Landes Brandenburg durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung im Rahmen der Förderung des Rings politischer Jugend Brandenburg (RPJ).“ 4. Bei wie vielen und welchen Veranstaltungen der „Linksjugend solid Brandenburg“ kam es in den Jahren 2014 bis heute zur Einleitung von Ermittlungsverfahren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Veranstaltung und Delikt)? zu Frage 4: Nach aktuell vorliegendem Kenntnisstand der Landesregierung fand im Jahr 2016 eine AfD-Versammlung in Potsdam statt. In diesem Zusammenhang wurden drei Gegenversammlungen durchgeführt, eine wurde durch die „linksjugend [`solid] Brandenburg “ angemeldet. Durch Teilnehmer der Gegenversammlungen wurde ein Plakat mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Ein Strafverfahren wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB wurde eingeleitet. 5. Welche personellen und organisatorischen Überschneidungen zwischen der „Linksjugend solid Brandenburg“ und anderen Organisationen bzw. Vereinen sind der Landesregierung bekannt? Gibt es insbesondere Überschneidungen zum Verein „Rote Hilfe e.V.“? zu Frage 5: Zu vorliegenden Informationen kann eine Beantwortung aus Sicht der Landesregierung unter Berücksichtigung des vorliegenden überwiegenden Geheimhaltungsinteresses der Arbeit des Verfassungsschutzes gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresses nicht erfolgen. Die zwingende Geheimhaltungsbedürftigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes ergibt sich daraus, dass durch eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand des Nachrichtendienstes im Hinblick auf den Inhalt der Fragestellung dessen Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung erheblich gefährdet wird. Die Landesregierung äußert sich zu den geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des Verfassungsschutzes grundsätzlich nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages. 6. Sind der Landesregierung zukünftige Veranstaltungen der „Linksjugend solid Brandenburg “ bekannt? Wenn ja, welche? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7185 - 3 - zu Frage 6: Nein. 7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es im Rahmen von zukünftigen Veranstaltungen der „Linksjugend solid Brandenburg“ aller Voraussicht nach zu rechtswidrigen Handlungen kommen könnte? Wenn ja, welche Konsequenzen werden von der Landesregierung gezogen? zu Frage 7: Die Landesregierung beteiligt sich nicht an entsprechenden Spekulationen. 8. Welche grundsätzlichen Erkenntnisse hat die Landesregierung über diesen Polizeieinsatz auf der Raststätte in Brandenburg? zu Frage 8: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.