Landtag Brandenburg Drucksache 6/7186 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.08.2017 / Ausgegeben: 21.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2846 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6985 Einschulung Fünfjähriger: Anträge auf Zurückstellung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Seit dem Schuljahr 2005/2006 werden in Brandenburg alle Kinder eingeschult, die bis zum 30. September ihr 5. Lebensjahr vollendet haben. Weil das Schuljahr aber bereits früher beginnt, sind viele Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung erst fünf Jahre alt. Darum haben in den vergangenen Jahren immer mehr Eltern einen Antrag auf Zurückstellung ihres Kindes gestellt. Frage 1: Wie viele Anträge auf Zurückstellung sind seit dem Schuljahr 2004/2005 in den jeweiligen Schuljahren gestellt worden, und welchem prozentualen Anteil (aller laut Schulgesetz Einzuschulenden) entsprach dies? (bitte tabellarisch für jedes Schuljahr angeben) zu Frage 1: Die Zahl der Anträge auf Zurückstellung wurde erstmals mit Stichtag 01.09.2015 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhoben. Zahl der Anträge auf Zurückstellung Prozentualer Anteil auf die Anzahl der Einzuschulenden Schuljahr 2015/2016 3.188 15,4 % Schuljahr 2016/2017 3.405 15,7 % Frage 2: Für das Schuljahr 2017/2018 rechnet das Bildungsministerium mit etwa 22.200 Einschulungen, wie aus der Pressemitteilung 90/2017 des Bildungsministeriums vom 17. Juli 2017 hervorgeht. Wie viele der ab dem kommenden Schuljahr grundsätzlich schulpflichtigen Kinder wären zum Zeitpunkt ihrer Einschulung erst 5 Jahre alt? zu Frage 2: Die Daten zum Einschulungsverfahren werden erst zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhoben. Somit liegen dem MBJS derzeit keine Altersangaben zu den Einzuschulenden für das Schuljahr 2017/2018 vor. Frage 3: Wie viele Anträge auf Zurückstellung sind für das kommende Schuljahr 2017/2018 bereits gestellt worden? Wie viele der aktuellen Anträge auf Zurückstellung betreffen Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulung 5 Jahre alt wären? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7186 - 2 - Frage 4: In wie vielen Fällen ist bereits Widerspruch gegen eine Ablehnung des Antrags eingereicht worden? Und wie viele dieser Widersprüche betreffen Kinder, die zum Zeitpunkt der Einschulung 5 Jahre alt wären? zu den Fragen 3 und 4: Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, werden diese Daten im September 2017 für das Schuljahr 2017/2018 durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhoben.