Landtag Brandenburg Drucksache 6/7188 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.08.2017 / Ausgegeben: 21.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2852 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7001 Betonfraß durch die hohe Sulfatbelastung der Spree? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Spree führt seit Jahren eine große Sulfatfracht mit sich. Damit sind Brücken, Schleusen und andere wasserbauliche Einrichtungen sowie Gebäude am Ufer dem bergbaubedingt hohen Sulfatgehalt ausgesetzt. Beton zeigt unter bestimmten Bedingungen „Beton-fraß“ („Sulfattreiben“, „Betontreiben“ oder auch „Zementbazillus “). Unklar ist bisher, welche Bauwerke an der Spree in welchem Ausmaß betroffen sind. Frage 1: Wie hat sich die Sulfatbelastung der Spree in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte nach Messstellen und Quartalen auflisten)? zu Frage 1: Die Entwicklung der Sulfatkonzentrationen der letzten 10 Jahre ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Frage 2: Ab welchem Sulfatgehalt im Wasser ist eine Schädigung von Betonbauwerken durch Betonfraß nach Kenntnis der Landesregierung verstärkt zu beobachten? zu Frage 2: Die betonangreifende Wirkung wird in drei Expositionsklassen eingeteilt. Gemäß Anlage ist der Sulfatgehalt in der Spree kleiner 600 mg/l und damit der Expositionsklasse XA1 – chemisch schwach angreifend – zuzuordnen. Für bestehende Bauwerke wäre eine chemisch mäßig angreifende Wirkung ab Sulfatkonzentrationen größer als 600 mg/l und eine chemisch stark angreifende Wirkung ab Sulfatkonzentrationen größer als 3000 mg/l gegeben. Frage 3: Werden die Schäden durch Betonfraß an den Bauwerken an der Spree erfasst? Wenn ja, welche Schäden der letzten 10 Jahre sind bekannt (bitte auflisten, jeweils mit EigentümerIn), wenn nein, warum werden die Schäden nicht erfasst? zu Frage 3: Die an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Bauwerken (insbesondere Wehre, Fischaufstiegsanlagen) des Landes optisch erkennbaren Schäden werden durch den Betreiber erfasst. Bei größeren Schäden, die die Funktion der Anlage beeinflussen, werden Bauzustandseinschätzungen durch die Bauprüfstelle erstellt. Schäden an derartigen Anlagen infolge Betonkorrosion durch Sulfat sind im Spreegebiet nicht bekannt. Die teilweise an alten wasserwirtschaftlichen Anlagen erkennbaren Betonabplatzungen sind nicht auf Landtag Brandenburg Drucksache 6/7188 - 2 - Schäden durch Betonkorrosion zurückzuführen. An Brücken des Bundesfern- und Landesstraßennetzes sind bisher keine Schäden infolge zu hoher Sulfatbelastungen bekannt geworden . Frage 4: Welche Sanierung oder Ersatzneubauten an Bauwerken an der Spree wurden in den letzten 10 Jahren durchgeführt (bitte auflisten, jeweils mit Grund für die Baumaßnahmen und Kosten)? zu Frage 4: In den vergangenen 10 Jahren wurden die nachfolgenden Ersatzneubauten für Stauanlagen des Landes in der Spree errichtet: - Mühlenwehr Neuhausen, 2,0 Mio €, - Schleuse und Wehr 27, 1,9 Mio €. Noch nicht abgeschlossen sind die folgenden Maßnahmen (Ersatzneubauten bzw. Sanierung ): - Schleuse und Wehr 65, - Wehr und Schleuse Hartmannsdorf, - Generalsanierung Talsperre Spremberg. In den letzten 10 Jahren wurden folgende Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen an Brücken durchgeführt: - Brücke über die Spree im Zuge der A 10 (BW 22): Instandsetzung der Fahrbahnübergänge (2010 und 2013), - Brücke über die Spree im Zuge der L 47: Instandsetzung des Überbaus (2011), - Brücke im Zuge der L 50 über die Spree bei Fehrow: Ersatzneubau für die alte und nicht mehr tragfähige Brücke (2015). Es gab keine Schäden (und damit keine Sanierungsmaßnahmen) infolge zu hoher Sulfatbelastung . Frage 5: Wie wird bei Planung und Bau neuer Bauwerke entlang der Spree sichergestellt, dass zukünftig keine neuen Schäden durch die hohe Sulfatbelastung entstehen? zu Frage 5: Im Rahmen der Vorhabensplanung für wasserwirtschaftliche Anlagen werden Baugrunduntersuchungen durchgeführt, bei denen die chemischen Merkmale im Boden und im Wasser nach DIN 4030 untersucht bzw. bestimmt werden. Anhand der Sulfatkonzentrationen werden die entsprechenden Expositionsklassen für den Beton festgelegt (s. Antwort zu Frage 2). Ab der Expositionsklasse XA2 kommen Zemente mit hohem Sulfatwiderstand zum Einsatz. Für Brückenbauwerke des Landes wird grundsätzlich angestrebt, alle Bauteile außerhalb der Gewässer anzuordnen. Nur in besonderen Einzelfällen werden Widerlager und/oder Stützen mit direktem Wasserkontakt geplant. Die Voraussetzungen für den Bau von Bauteilen mit Wasserkontakt sind in den einschlägigen Regelwerken, z. B. den Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), beschrieben. Die Vorgaben der technischen Regelwerke werden eingehalten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7188 - 3 - Frage 6: Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch Schutzmaßnahmen gegen sulfatbedingte Schäden und wer trägt diese? zu Frage 6: Der Landesregierung sind keine sulfatbedingten Schäden an den Betonbauwerken in der Spree bekannt. Wegen der schwachen betonangreifenden Wirkung (Expositionsklasse XA1) in der Spree sind Schutzmaßnahmen nicht notwendig. Zusätzliche Kosten entstehen somit nicht. Anlage/n: 1. Anlage 1 Kleine Anfrage 2852, Anlage zu Frage 1 Entwicklung der Sulfatkonzentrationen der letzten 10 Jahre Quartal/Jahr Spremberg- Wilhelmsthal Bräsinchen Fehrow Hartmannsdorf Leibsch Neubrück Neuzittau Sulfat [mg/l] Sulfat [mg/l] Sulfat [mg/l] Sulfat [mg/l] Sulfat [mg/l] Sulfat [mg/l] Sulfat [mg/l] 01/2007 309 304 323 253 251 208 195 02/2007 424 362 364 273 265 193 173 03/2007 449 424 406 304 284 200 196 04/2007 354 352 339 253 259 210 202 01/2008 342 350 335 244 241 200 189 02/2008 387 330 323 265 257 189 171 03/2008 393 401 372 299 297 214 174 04/2008 372 333 321 267 265 224 215 01/2009 251 286 269 238 236 207 190 02/2009 387 302 288 246 235 200 182 03/2009 340 334 327 289 279 218 192 04/2009 315 320 313 283 281 234 221 01/2010 318 316 288 286 227 199 216 02/2010 354 291 279 269 270 225 198 03/2010 226 274 264 257 214 174 162 04/2010 204 204 194 193 181 179 149 01/2011 269 227 231 249 237 188 178 02/2011 426 374 387 336 298 227 201 03/2011 335 281 338 295 289 216 183 04/2011 373 330 322 305 284 217 210 01/2012 245 236 244 235 225 197 186 02/2012 415 368 366 336 326 216 186 03/2012 289 257 294 256 275 196 186 04/2012 348 321 328 322 302 259 227 01/2013 207 181 185 229 208 187 187 02/2013 223 166 235 254 184 214 182 03/2013 340 288 333 338 339 215 218 04/2013 371 350 352 329 329 274 250 01/2014 441 433 370 348 318 251 233 02/2014 517 495 477 401 360 304 261 03/2014 485 481 440 394 397 293 259 04/2014 444 424 421 379 368 306 289 01/2015 427 400 392 341 331 259 250 02/2015 420 420 434 407 392 315 262 03/2015 434 469 442 422 416 299 283 04/2015 470 453 451 411 371 334 304 01/2016 446 446 408 369 363 305 279 02/2016 439 438 398 423 406 304 257 03/2016 436 423 405 408 407 310 288 04/2016 403 386 387 353 340 292 287 01/2017 367 365 340 342 332 261 240 02/2017 424 402 410 377 381 284 241