Landtag Brandenburg Drucksache 6/7191 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.08.2017 / Ausgegeben: 21.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2864 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7015 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – religiös motivierte Straftaten“ im Mai 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl religiös motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem religiösen Extremismus und religiös motivierter Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, die Schwerpunkte religiös motivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie-“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 bundesweit in das „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ aufgenommen. Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.05.2017 bis 31.05.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 25.07.2017 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat Mai 2017 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden im Mai 2017 in dem Bereich "religiös motivierte Straftaten” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstige Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7191 - 2 - 2. Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen Strukturen, Organisationen , Parteien o. ä.? 5. Welche und wie viele sonstigen Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Mai 2017? 6. Um welche sonstigen Straftaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 1 bis 6: Im Mai 2017 wurden drei politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich -religiöse Ideologie- registriert. Dabei handelt es sich um eine terroristische Straftat und zwei sonstige Straftaten. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Monat Mai 2017 Gewaltdelikte 0 Terroristische Straftaten 1 Bildung einer kriminellen/ verfassungsfeindlichen Vereinigung 0 sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 2 Sachbeschädigungen aller Art 0 Gesamt 3 Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage zu entnehmen. Zu den Fragen 3 und 4 liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse über Vernetzungen bzw. personelle Überschneidungen zu anderen Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä. vor. Darüber hinaus werden zu laufenden Ermittlungsverfahren keine Angaben getätigt. Eine Abbildung der Anzahl der Opfer und Täter im Sinne der Fragestellung 5 und 6 ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Hand- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7191 - 3 - lung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Angaben zu Tatverdächtigen, in Verbindung mit einer konkreten Straftat, werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Anlage/n: 1. Anlage 1 Stand: 25.07.2017 Anlage lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis Themenfelder Extremismus 1 § 129a i.V.m. § 129b StGB 11.05.2017 Prenzlau Uckermark Islamismus / Fundamentalismus; Krisenherde / Bürgerkriege; Afghanistan ja lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis Themenfelder Extremismus 1 § 126 StGB 06.05.2017 Birkenwerder Oberhavel Islamischer Staat (IS) ja 2 § 126 StGB 10.05.2017 Wandlitz Bernau bei Berlin Polizei; Islamischer Staat (IS) ja Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologiezu Fragen 3 und 4: Bildungen terroristischer und/oder krimineller/verfassungsfeindlicher Vereinigungen Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologiezu Fragen 5 und 6: sonstige Straftaten 1