Landtag Brandenburg Drucksache 6/7193 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.08.2017 / Ausgegeben: 21.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2859 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7010 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – links“ (PMK-links) im April 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl linksextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus und linker Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig , die Schwerpunkte linksmotivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.04.2017 bis 30.04.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 25.07.2017 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat April 2017 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden im April 2017 in dem Bereich “PMK-links” insgesamt registriert ? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstige Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im April 2017 wurden insgesamt 17 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -links- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufstellung gemäß der Anfrage. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7193 - 2 - Kategorie Anzahl der Fälle April 2017 Gewaltdelikte 1 Terroristische Straftaten 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 5 Sachbeschädigungen aller Art 11 Gesamt 17 2. Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurde eine politisch linksmotivierte Gewaltstraftat erfasst . Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage zu entnehmen. 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- links fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen linken Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä.? zu den Fragen 3 und 4: Straftaten der Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß §§ 129a und 129b StGB und Straftaten der Bildung verfassungsfeindlicher (krimineller) Vereinigungen gemäß §§ 85, 129 und 129b StGB wurden im Monat April 2017 für den Phänomenbereich PMK-links nicht registriert. 5. Welche und wie viele sonstigen Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat April 2017? 6. Um welche sonstigen Straftaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 5 und 6: Die Abbildung der Anzahl der Opfer und der Täter i. S. der Fragestellung ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch die mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7193 - 3 - Angaben zu Tatverdächtigen, i. V. mit einer konkreten Straftat, werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Eine entsprechende Auflistung zu den in Frage 1 genannten „sonstigen Straftaten“ ist der Anlage zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 Stand: 25.07.2017 Anlage lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Stadt-/Landkreis Unterthemenfelder Extremismus 1 § 224 StGB 23.04.2017 Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) gegen rechts ja lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Landkreis Unterthemenfelder Extremismus 1 Versammlungsgesetz 18.04.2017 Königs-Wusterhausen Dahme-Spreewald Tierschutz / Tierrecht / Jagd; Verbraucherschutz, Antikapitalismus ja 2 § 185 StGB 22.04.2017 Luckenwalde Teltow-Fläming Polizei; Parteiveranstaltungen; gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole; gegen rechts ja 3 § 123 StGB 28.04.2017 Schönefeld Dahme-Spreewald Klima; Tierschutz / Tierrecht / Jagd; Umweltschutz; Verbraucherschutz nein 4 § 111 StGB 29.04.2017 Falkensee Havelland gegen rechts ja 5 Versammlungsgesetz 30.04.2017 Cottbus Cottbus NATO; Antikapitalismus ja Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -links- Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Frage 2: Gewaltdelikte -links- 1