Landtag Brandenburg Drucksache 6/7198 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.08.2017 / Ausgegeben: 21.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2881 des Abgeordneten Peter Vida (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/7047 Kosten Umweltberichte Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Land Brandenburg sind 5 regionale Planungsgemeinschaften u.a. für die Erstellung und Betreuung bis zur Genehmigung der Regionalpläne Wind einschließlich zugehörigen Umweltberichten verantwortlich. Es handelt sich hierbei um die Regionalen Planungsgemeinschaften Havelland-Flämig, Prignitz-Oberhavel, Oderland -Spree, Uckermark Barnim und Lausitz-Spreewald. Speziell für die Erstellung der Umweltberichte bediente man sich nach meiner Kenntnis in den letzten Jahren des Unternehmens „Gesellschaft für Ökosystemanalyse und Umweltdatenmanagement mbH“ (ÖKO-DATA) in den Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim, Prignitz-Oberhavel und Lausitz-Spreewald, welches insgesamt also ca. 62 % der Landesfläche ausmachen, die von einer Firma bewertet und begutachtet wurden. Der Regionalplan Prignitz-Oberhavel befindet sich derzeit noch in der 2. Entwurfsauslegung. 1. Was gab sicher neben dem Angebotspreis den Ausschlag, dass ÖKO-DATA immer den Zuschlag erhielt? Um wieviel % lag immer das nächste jeweils preislich höhere Angebot über dem von ÖKO-DATA? 2. Wie hoch waren die von ÖKO-DATA verursachten Kosten für die jeweils letzten bei-den Umweltberichte in den 3 Regionalplangebieten? 3. Sind die Kosten innerhalb der beauftragten Summen geblieben oder wurden diese überschritten? Wenn ja, in welchen Größenordnungen und warum? zu Fragen 1 – 3: Bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen in Brandenburg ist es nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Regel erforderlich, eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen (siehe KA 470, Drs. 6/1451, Antwort zu den Fragen 24 und 25; KA 961, Drs. 6/2429, Antwort zu den Fragen 6 bis 8). Als separater Teil des Regionalplanes fasst der Umweltbericht alle relevanten Umweltaspekte des Plans zusammen. Die Aufstellung der Regionalpläne, die damit verbundene Durchführung einer SUP und die Erstellung eines Umweltberichtes liegen in der Zuständigkeit der Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG). Danach entscheiden die RPG in eigener Verantwortung über die Beauftragung von Gutachtern für die SUP nach den geltenden Regeln des Vergaberechtes . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7198 - 2 - 4. Wie erklären Sie den hohen Anteil der identischen Wortlaute der jeweiligen Umweltberichte und z.T. der Natura 2000-Berichte? zu Frage 4: Für Umweltberichte gibt das Bundesrecht Pflichtinhalte vor (§ 9 Abs. 1 Anl. 1 Raumordnungsgesetz). Somit sind bestimmte obligatorische Inhalte wie rechtliche Vorgaben in jedem Umweltbericht enthalten; eine Standardisierung bestimmter Abschnitte über die Verwendung von Textbausteinen ist denkbar. Die inhaltliche Prüfung der Umweltberichte erfolgt durch den Auftraggeber, also die RPG. 5. Wieso werden die Umweltberichte nicht in den Amtsblättern veröffentlicht? zu Frage 5: Im Amtsblatt wird die Satzung nach der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde bekannt gemacht (§ 2 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung). Damit wird der Regionalplan rechtswirksam . Umweltberichte sind nicht Bestandteil der Satzung. Daher besteht keine gesetzliche Pflicht zur Bekanntmachung im Amtsblatt. 6. Können Sie erklären und erläutern, welche „regionalen Datengrundlagen“ für die Bewertung des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit den jeweiligen Umweltberichten vom Landesamt für Umwelt oder anderen Behörden (Bsp. Gesundheitsämtern) zu Grunde lagen? zu Frage 6: Die Datengrundlagen, auf denen der Umweltbericht basiert, werden im Quellenverzeichnis dargelegt.