Landtag Brandenburg Drucksache 6/7205 6. Wahlperiode Eingegangen: 17.08.2017 / Ausgegeben: 22.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2857 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7007 Wassernutzungsentgelt in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Nach dem aktuellen Brandenburgischen Landeswassergesetz ist für das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser eine Wassernutzungsgebühr zu zahlen. Dies gilt für erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen mit einem Volumen größer 3.000 Kubikmeter pro Jahr. Es werden folgende Wassernutzungsentgelte erhoben: - Für das Entnehmen oder Ableiten von Grundwasser: 10 Cent/m3 - Für das Entnehmen oder Ableiten von Oberflächenwasser für Kühlzwecke: 5 Cent/m3 für Produktionszwecke: 2 Cent/m3 Die Abgabe bemisst sich nach der durch kontinuierliche Messungen nachgewiesenen entnommenen Wassermenge oder auf Antrag nach dem wasserrechtlichen Bescheid unter Abzug der nicht nachteilig veränderten Wassermenge, die Gewässern unmittelbar wieder zugeführt wird. Bei Beregnungen werden nur für 7 Prozent der genutzten Wassermenge Wassernutzungsentgelte verlangt, da laut Gesetz 93 Prozent der genutzten Wassermenge als wieder eingeleitet deklariert werden. Eine Gebühr wird vom Land unter anderem nicht für die Freimachung und Freihaltung von Tagebaulöchern verlangt. Das Wassernutzungsentgelt steht dem Land zweckgebunden für Maßnahmen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele , zur Sanierung und Unterhaltung der Gewässer, zur Renaturierung und zum Ausbau der Gewässer sowie zur Unterhaltung der Deiche zur Verfügung. Es werden auch Investitionen finanziert, die der Verbesserung der Wassergüte und dem sparsamen Umgang mit Wasser dienen. Bisher ist nicht bekannt, wie sich die Einnahmen und Ausgaben zusammensetzen. Frage 1: Wie haben sich die Einnahmen aus dem Wassernutzungsentgelt in den vergangenen zehn Jahren in Brandenburg entwickelt (bitte pro Jahr angeben)? zu Frage 1: Die Entwicklung der Einnahmen aus dem Wassernutzungsentgelt (WNE) der letzten 10 Haushaltsjahre ergibt sich aus folgender Tabelle. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7205 - 2 - Haushaltsjahr WNE Ist-Einnahme (Mio. Euro) 2007 20,8 2008 19,5 2009 16,4 2010 15,1 2011 19,8 2012 22,7 2013 24,0 2014 20,7 2015 22,7 2016 20,2 Frage 2: Welche Branchen nutzen in Brandenburg wie viel Grundwasser pro Jahr und welche Einnahmen wurden mit dem Wassernutzungsentgelt im Jahr 2016 durch diese jeweils erzielt? zu Frage 2: Die Datenerhebung zum Wassernutzungsentgelt wird nicht detailliert nach Branchen aufgeschlüsselt. Die größten Nutzergruppen im Land Brandenburg sind Wasserversorgungsunternehmen , Chemische Industrie, landwirtschaftliche Unternehmen einschließlich Verarbeitung, Getränkeverarbeitung und Bauwirtschaft. Frage 3: Wer sind die zehn größten VerbraucherInnen von Grundwasser in Brandenburg? Wie viel Kubikmeter wurden im Jahr 2016 jeweils von Ihnen genutzt und wie viel Wassernutzungsentgelt hierfür gezahlt? zu Frage 3: Zum Veranlagungsjahr 2016 können derzeit nur fragmentarische Angaben gemacht werden, da die entsprechenden Selbsterklärungen erst in 2017 eingegangen sind. Die Vorgänge befinden sich derzeit noch weitestgehend in Bearbeitung. Ersatzweise werden die Werte für das Veranlagungsjahr 2015 in der folgenden Tabelle aufgelistet. Die Angaben zum Braunkohletagebau finden sich in den Tabellen zu Frage 4. Firma Entnahme (m3/a) Festgesetztes Entgelt (Euro) Berliner Wasserbetriebe für Wasserwerk Stolpe 25.223.934 2.522.393,40 Energie und Wasser Potsdam GmbH 10.735.147 997.257,50 Wasserverband Strausberg-Erkner 8.912.490 888.121,60 Wasserverband Lausitz, Senftenberg 8.244.201 822.458,10 OWA Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH Falkensee 6.514.122 634.336,40 LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG, Cottbus 6.026.880 598.788,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7205 - 3 - Firma Entnahme (m3/a) Festgesetztes Entgelt (Euro) MAWV Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband 5.513.224 545.634,10 PCK Raffinerie GmbH, Schwedt 4.977.348 912.172,02 FWA Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH Wasserwerk Briesen 4.454.130 445.413,00 BRAWAG GmbH Wasser- und Abwassergesellschaft Brandenburg a. d. H. 3.841.926 377.369,00 WARL Wasser- und Abwasserentsorgungs- Zweckverband Region Ludwigsfelde 3.486.760 348.676,00 Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde 3.258.682 327.111,20 WAZV Der Teltow 3.241.080 289.821,00 BASF Schwarzheide GmbH 3.221.417 309.785,90 Frage 4: Wie viel Kubikmeter Grundwasser wurde in den vergangenen zehn Jahren für die Freihaltung und Freimachung von Braunkohle-Tagebauen genutzt (bitte pro Jahr aufschlüsseln ) und wieviel Wassernutzungsentgelt wurde hierfür pro Jahr gezahlt? zu Frage 4: Die Angaben zu den Tagebauen Cottbus/Nord, Jänschwalde und Welzow/Süd sind in den folgenden Tabellen aufgelistet. Die Differenzen bei den festgesetzten Entgelten beruhen im Wesentlichen auf den Fördermengen, der Verwendung und den für die jeweiligen Veranlagungsjahre erfolgten Festlegungen der Entgeltsätze gemäß § 40 Abs. 4 Nr. 7 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG). Vattenfall Europe Mining AG Tagebau Jänschwalde Veranlagungsjahr Grubenwasserhebung (Mio. m3/a) Ableitung ohne Nutzung (Mio. m3/a) Differenz (Mio. m3/a) Entgelt (Euro) 2006 102,529 102,335 0,194 245,00 2007 116,948 116,828 0,120 139,38 2008 130,301 130,063 0,238 304,54 2009 120,350 120,122 0,227 3.806,40 2010 121,847 121,656 0,191 3.081,57 2011 118,866 118,726 0,140 2.504,99 2012 121,449 121,381 0,068 4.239,17 2013 127,001 126,986 0,016 2.193,96 2014 125,096 124,781 0,316 19.835,67 2015 118,296 117,994 0,302 14.060,53 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7205 - 4 - Vattenfall Europe Mining AG Tagebau Cottbus-Nord Veranlagungsjahr Grubenwasserhebung (Mio. m3/a) Ableitung ohne Nutzung (Mio. m3/a) Differenz (Mio. m3/a) Entgelt (Euro) 2006 62,769 62,766 0,002 0,00 2007 57,581 57,579 0,003 0,00 2008 55,054 55,049 0,005 0,00 2009 45,055 45,052 0,004 0,00 2010 40,191 40,191 0,001 0,00 2011 38,626 38,625 0,001 0,00 2012 36,509 36,509 0,000 0,00 2013 35,137 35,137 0,000 0,00 2014 34,539 34,539 0,000 0,00 2015 32,938 32,938 0,000 0,00 Vattenfall Europe Mining AG Tagebau Welzow-Süd Veranlagungsjahr Grubenwasserhebung (Mio. m3/a) Ableitung ohne Nutzung (Mio. m3/a) Differenz (Mio. m3/a) Entgelt (Euro) 2006 80,113 56,419 23,694 483.939,00 2007 83,960 60,023 23,938 478.108,96 2008 82,430 59,727 22,703 453.596,91 2009 81,342 60,211 21,131 421.697,86 2010 83,246 61,730 21,516 428.687,91 2011 88,684 73,812 14,872 296.745,60 2012 87,434 73,611 13,823 828.020,09 2013 81,498 71,256 10,243 612.909,41 2014 79,805 69,517 10,287 1.026.356,8 3 2015 73,573 66,868 6,705 666.209,33 Frage 5: Welche Branchen in Brandenburg nutzen wie viel Oberflächenwasser pro Jahr und welche Einnahmen durch das Wassernutzungsentgelt wurden durch diese im Jahr 2016 jeweils erzielt? zu Frage 5: Die Datenerhebung zum Wassernutzungsentgelt wird nicht detailliert nach Branchen aufgeschlüsselt. Die größten Nutzergruppen im Land Brandenburg sind: Bergbau , Stahlerzeugung, Papierindustrie, Chemische Industrie, Energie- und Landwirtschaft. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7205 - 5 - Frage 6: Wer sind die zehn größten NutzerInnen von Oberflächenwasser für a) Kühlzwecke b) Produktionszwecke c) Beregnungen in Brandenburg und wie viel Kubikmeter wurde von Ihnen im Jahr 2016 genutzt? Wie viel Wassernutzungsentgelt wurde jeweils gezahlt? zu Frage 6: Zum Veranlagungsjahr 2016 können derzeit nur fragmentarische Angaben gemacht werden, da die entsprechenden Selbsterklärungen erst in 2017 eingegangen sind. Die Vorgänge sind derzeit noch weitestgehend in Bearbeitung. Ersatzweise werden in den folgenden Tabellen die Werte zum Veranlagungsjahr 2015 aufgeführt. Einzelne Nutzer entnehmen nicht nur zu einem, sondern zu mehreren der unter a, b oder c genannten Nutzungszwecke Oberflächenwasser oder auch zusätzlich Grundwasser. In den Tabellen sind für die genannten Nutzer nur die für den jeweiligen Nutzungszweck entnommenen Mengen Oberflächenwasser und das dafür festgesetzte Wassernutzungsentgelt enthalten. a) Kühlzwecke Firma Entnahme (m3/a) anteilig festgesetztes Entgelt (Euro) Vattenfall Europe Generation AG & Co.KG für Kraftwerk Jänschwalde 65.293.350 274.968,40 EEW Premnitz GmbH 26.243.872 131.219,37 Arcelor Mittal Eisenhüttenstadt GmbH (EKO) 12.567.288 26.460,26 PCK Raffenerie GmbH, Schwedt 4.496.377 18.323,72 Dynea Erkner ehem. Plasta Erkner Kunstharzfabrik GmbH 1.317.150 0,00 B.E.S. Brandenburger Elektrostahlwerke GmbH 718.684 Festsetzung noch in Bearbeitung* H.E.S. Hennigsdorfer Elektrostahlwerke GmbH 712.945 Festsetzung noch in Bearbeitung* Heizkraftwerksgesellschaft Cottbus mbH 310.851 1.064,18 1Heiz Energie GmbH, Eberswalde 119.018 645,08 Energiewerke Nord GmbH für KKW Rheinsberg 78.766 0,00 * Eine Festsetzung des WNE konnte noch nicht erfolgen, da z. B. für die Festsetzung notwendige Unterlagen nachgefordert werden mussten oder Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt wurde. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7205 - 6 - b) Produktion Firma Entnahme (m3/a) anteilig festgesetztes Entgelt (Euro) Elbekies Mühlberg GmbH, Oßling für Werk II (Kieswerk Mühlberg) 16.025.582,8 4.458,75 CEMEX Zement GmbH (Rüdersdorfer Zement) 12.183.723,0 2.094,82 Arcelor Mittal Eisenhüttenstadt GmbH (EKO) 7.389.497,0 147.789,94 LEIPA Georg Leinfelder GmbH Papier Karton Folien Werk Schwedt 6.417.756,3 48.272,24 Leipa Georg Leinfelder GmbH (ehem. UPM GmbH, Werk Schwedt) 2.413.612,0 128.355,12 Horstfelder Sand & Kies GmbH & Co. 1.392.000,0 720,00 Sand + Kies Union GmbH Berlin-Brandenburg, Hartmannsdorf 1.338.120,0 Festsetzung noch in Bearbeitung* Sand + Kies Union GmbH Berlin-Brandenburg Werk Ruhlsdorf 870.000,0 522,00 Wolff & Müller Baustoffe GmbH für Kies-Tagebau Saalhausen 784.000,0 627,20 Sand + Kies Union GmbH Berlin Brandenburg Werk Hohensaaten 761.600,0 1.066,24 * Eine Festsetzung des WNE konnte noch nicht erfolgen, da z. B. für die Festsetzung notwendige Unterlagen nachgefordert werden mussten oder Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt wurde. c) Beregnung Firma Entnahme (m3/a) anteilig festgesetztes Entgelt (Euro) MAG Märkische Agrargenossenschaft e.G., Mittenwalde 911.257 1.272,96 Emsland Stärke GmbH Werk Kyritz 860.730 17.214,60 Trechwitzer Agrar GmbH Kloster Lehnin 580.874 Festsetzung noch in Bearbeitung* Stadt Werder (Havel) Eigenbetrieb Brauchwasserversorgung Werder (H) 550.716 11.014,32 Uckermark Tabak GmbH, Schwedt 450.000 630,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7205 - 7 - Lübbinchener Milch und Mast GbR mbH 265.320 371,45 A-Rosa Scharmützelsee, Bad Saarow 216.215 302,70 Landwirtschaft Golzow Betriebs GmbH 168.000 235,20 Stadt Oranienburg LAGA 150.000 210,00 Golf- u. Country Club Seddiner See Management GmbH, Wildenbruch 124.229 173,92 * Eine Festsetzung des WNE konnte noch nicht erfolgen, da z. B. für die Festsetzung notwendige Unterlagen nachgefordert werden mussten oder Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid eingelegt wurde. Frage 7: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruht die Annahme, dass 93 Prozent des Wassers bei Beregnungen wieder dem Gewässer zugeführt werden? zu Frage 7: Die Regelung wurde im parlamentarischen Verfahren eingebracht und beruht auf einer Beschlussempfehlung des damaligen „Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltschutz“. Es wird hierzu auf die Drucksache 1/3076 verwiesen. Frage 8: Wie wird das Wassernutzungsentgelt auf die o. g. zweckgebundenen Maßnahmen prozentual aufgeteilt und welche Maßnahmen wurden in den vergangenen drei Jahren pro Jahr in welcher Höhe finanziert? zu Frage 8: Die aus dem Wassernutzungsentgelt finanzierten Maßnahmen und Vorhaben dienen oftmals mehreren der in der Vorbemerkung genannten Zwecke, so dass es Überschneidungen gibt, die nicht quantifizierbar sind. In der folgenden Tabelle sind die aus dem Wassernutzungsentgelt finanzierten Maßnahmen bzw. Maßnahmengruppen mit den entsprechenden Ausgaben zusammengefasst. Für 2014 lassen sich die Beträge nicht aufschlüsseln , da bis dahin keine haushalterisch separate Erfassung erfolgte. Die Maßnahmen wurden aufgrund der Bildung einer neuen Titelgruppe 82 neu zugeordnet, so dass die Vergleichbarkeit mit den Folgejahren nicht gegeben ist. Bezeichnung Ausgaben 2015 (Euro) Ausgaben 2016 (Euro) Betrieb, Wartung und Instandsetzung der Wehranlagen des Landes in Gewässern II. Ordnung durch die WBV sowie Flächenbeiträge 603.815 800.395 Unterhaltungsaufwendungen Wasser- und Bodenverbände (WBV) Gewässer I. Ordnung 8.198.627 10.924.121 Kosten des Vermessungs- und Katasterwesens 148.471 158.798 Erstattungen an die Wasser- und Bodenverbände für Maßnahmen zur Umsetzung der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) 242.353 –13.160* Landeswasserwirtschaftliche Planungen und Gutachten 504.700 819.449 Instandsetzung wasserwirtschaftlicher Anlagen an Gewässern I. Ordnung 2.237.748 2.703.947 Zuschüsse an die Wasser- und Bodenverbände 874.160 966.883 Baumaßnahmen an wasserwirtschaftlichen Anlagen 1.925.847 2.150.693 Grunderwerb 391.774 2.701.999 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7205 - 8 - Bezeichnung Ausgaben 2015 (Euro) Ausgaben 2016 (Euro) Zuweisungen an Gemeinden/Gemeindeverbände für Trinkwasser- und Abwassermaßnahmen 1.878.643 2.309.887 * Durch Rückerstattungen der Wasser- und Bodenverbände aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 weist dieser Titel ein Guthabensaldo aus. Daher der Wert von „-13.160“ Euro. Frage 9: Wie begründet die Landesregierung die im Gesetzentwurf Drittes Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften (Drucksache 6/4520) geplante Fortführung der Befreiung von Tagebauen und der Landwirtschaft vom Wassernutzungsentgelt vor dem Hintergrund , dass Brandenburg zu den niederschlagsärmsten Bundesländern zählt und im Zuge des Klimawandels mehr Trockenperioden zu erwarten sind? zu Frage 9: Im Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) ist weder für Tagebaue, noch für die Landwirtschaft eine generelle Befreiung vom Wassernutzungsentgelt geregelt.