Landtag Brandenburg Drucksache 6/7210 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.08.2017 / Ausgegeben: 23.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2853 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7002 Setzt die LEADER-Förderung Impulse für die Entwicklung der ländlichen Räume oder stopft sie nur Haushaltslöcher? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das Förderprogram LEADER (frz. Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung , der es den Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten und die Region gemeinsam weiterzuentwickeln. Zu den wesentlichen Merkmalen der LEADER- Methode zählt der Bottom-up-Ansatz: Lokale Akteure sind aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie beteiligt sowie in die Auswahl der Projekte in ihrer Region eingebunden. Außerdem sollen die europäischen Fördergelder dazu beitragen, Neues und Innovatives in den ländlichen Regionen zu ermöglichen und das bürgerschaftliches Engagement fördern. (Quelle: „Der LEADER-Ansatz“ – Europäischen Kommission 2006). Die Landesregierung geht davon aus, dass es mit LEADER als strategischem Ansatz der ländlichen Entwicklung im Land Brandenburg umfassende Möglichkeiten zur Mitwirkung der Beteiligten auf allen Ebenen gibt und betrachtet den „Bottom-up“ Ansatz als ein „tragendes Element“. Aus diesem Grund hat sich das Land Brandenburg mit der Förderperiode 2014 – 2020 dazu entschieden, alle Maßnahmen der ländlichen Entwicklung über den mit Landesmitteln kofinanzierten ELER-Fonds zu fördern (vgl. Drucksache 6/5196). Den Schwerpunkt in der ELER-Förderung bildet dabei mit 25,9 Prozent LEADER (Quelle BMEL). In der aktuellen Förderperiode stehen 279 Millionen Euro für LEADER bereit. Bei 14 LEADER Regionen im Land Brandenburg hat jede Region rund 20 Millionen Euro Budget zur Verfügung. Die LEADER-Mittel sollen dabei Impulse für die ländliche Entwicklung bringen (vgl. Drucksache 6/5196). Laut Statistik waren Ende 2015 nur 83 der 484 Kommunen in Brandenburg schuldenfrei (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Die bisherige Arbeit in der Enquetekommission 6/1 und die Antwort der Landesregierung auf Frage 7 in der Großen Anfrage „Zukunft der Dörfer in Brandenburg“ (Drucksache 6/5196) lässt vermuten, dass in den zurückliegenden Jahren aufgrund der Finanzschwäche vieler Gemeinden in den ländlichen Räumen Brandenburgs, die Kommunen gezwungen waren, auf das Förderinstrument LEA- DER zurückzugreifen, um Kindergärten, Schulen und Sportstätten zu errichten oder zu erhalten oder um Breitbandanschlüsse zu gewährleisten. Dies sind Einrichtungen und Landtag Brandenburg Drucksache 6/7210 - 2 - Leistungen der Daseinsvorsorge im ursächlichen Sinn bzw. Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand (vgl. u.a. § 2 Abs. 2 BbgKVerf). Um sicherzustellen, dass die Kommunen genügend eigene finanzielle Handlungsspielräume haben, um gestaltend tätig zu werden und die LEADER Mittel dem ursprünglichen Zweck, Impulse für die ländliche Entwicklung setzen, zugeführt werden können, frage ich die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Förderanträge wurden seit Beginn der Förderperiode 2014 gestellt und wie viele wurden davon bewilligt? zu Frage 1: Zum Ende des ersten Halbjahres 2017 wurden insgesamt 860 Anträge gestellt . Davon wurden 66 zurückgezogen, 173 abgelehnt und 621 mit einem Fördervolumen in Höhe von knapp 102 Mio. € bewilligt. Frage 2: Von wem wurden die Förderanträge gestellt und wie viele Förderanträge davon wurden für: a) investive Vorhaben gestellt und welche Projekte wurden davon konkret mit welcher finanziellen Höhe gefördert? Was sind aus Sicht der Landesregierung davon Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand (bitte tabellarisch auflisten)? zu Frage 2a): Siehe dazu die folgende Tabelle. LEADER-Umsetzung Förderzeitraum 2014 - 2020 Stand per 30.06.2017 Richtlinien-Nr. Fördergegenstand Bewilligungen Anzahl Projekte A.1.1 Regionalmanagement 6,27 Mio. € 26 B.1.1 DE-Konzepte 0,13 Mio. € 6 B.1.2 Sensibilisierungs-/Info-Vorhaben, Teilkonzepte 1,21 Mio. € 31 B.1.3 lokale Konzepte 0,00 Mio. € 0 Bereich B: Unterstützung lokaler Akteure 1,34 Mio. € 37 C.1.1 Vorbereitung Kooperationen 0,01 Mio. € 4 C.1.2 nationale und transnationale Kooperationen 0,76 Mio. € 5 Bereich C: Kooperationen 0,77 Mio. € 9 Bereiche A-C: Umsetzung nicht-investiver Vorhaben 8,38 Mio. € 72 D.1.1 D.2.1 - Regionale Wirtschaft 12,36 Mio. € 143 D.2.2 - öffentliche Grundversorgung 49,36 Mio. € 216 D.2.3 - Ländlicher Wegebau 6,76 Mio. € 24 D.2.4 - Tourismusinfrastruktur 7,88 Mio. € 50 D.2.5 - Dorfentwicklung 4,29 Mio. € 46 D.2.6 - Kulturerbe 12,63 Mio. € 65 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7210 - 3 - D.2.7 - Wärmeenergie 0,08 Mio. € 1 D.2.8 - Kleinteilige lokale Initiativen 0,18 Mio. € 4 Bereich D: Umsetzung investiver Vorhaben 93,54 Mio. € 549 LEADER Insgesamt 101,92 Mio. € 621 Es wurden insgesamt 549 investive Vorhaben zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategien aller Lokalen Aktionsgruppen mit rd. 93, 5 Mio. € gefördert. Anträge wurden von den gem. LEADER-Richtlinie möglichen Zuwendungsempfängern gestellt (siehe dazu auch Antwort zu Frage 3). 2b) Wie viele Förderanträge wurden für nicht-investive Vorhaben gestellt und welche Projekte wurden konkret mit welcher finanziellen Höhe gefördert (bitte tabellarisch auflisten)? zu Frage 2b): Siehe dazu die Tabelle zur Antwort auf Frage 2a. Im Bereich nicht-investiver Vorhaben wurden insgesamt 72 Anträge mit rd. 8,4 Mio. € gefördert. Frage 3: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Finanzausstattung der Gemeinden verbessert bzw. so ausgerichtet wird, damit im Rahmen der ELER/ LEADER- Förderung in den Regionen weniger investive Vorhaben der Grundversorgung unterstützt werden müssen, die eigentlich zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehören? zu Frage 3: Im Bereich der öffentlichen Grundversorgung gemäß LEADER-Richtlinie wurden insgesamt 216 Vorhaben mit rd. 49,3 Mio. € gefördert. Maßnahmen der Grundversorgung sind ausgesprochen vielfältig und werden in einem Merkblatt zu der LEADER- Richtlinie dargestellt, vgl. http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.385514.de Die Förderung hat das Ziel, eine Verbesserung der Lebensverhältnisse (Versorgungsgrad mit Waren und Dienstleistungen, Gemeinschaftseinrichtungen, Unterstützung von örtlichen Vereinen) der ländlichen lokalen Bevölkerung zu erreichen. Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung erfolgt keine zusätzliche Unterscheidung oder Kategorisierung der einzelnen Maßnahmen. Im Übrigen wird die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen in Brandenburg durch den kommunalen Finanzausgleich gewährleistet.