Landtag Brandenburg Drucksache 6/7228 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.08.2017 / Ausgegeben: 28.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2893 der Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7061 ZGK in Berlin Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Vom 24. - 27. August 2017 soll im Strombad Cottbus nach Vorbild des AJUCA in Mecklenburg-Vorpommern das s. g. „JWD-Camp - Antifaschistisches Sommercamp in Brandenburg“ stattfinden. Angesichts der Vorkommnisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg, bei dem Linksextremisten eine Vielzahl an Straftaten begangen haben, sowie der Vernachlässigung des Linksextremismus durch die Landesregierung , ist eine genauere Betrachtung des Sommercamps notwendig, um Erkenntnisse über den organisierten Linksextremismus im Land Brandenburg zu gewinnen. Im Vorfeld des JWD-Camps soll im ZGK in Berlin eine s. g. „Solidaritätsparty“ mit dem Titel „Support your local Antifa-Camp“ stattfinden. Frage 1: Über welche Erkenntnisse verfügen die brandenburgischen bzw. die mit diesen zusammen arbeitenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben über den oder die Veranstalter der „Solidaritätsparty“ im ZGK in Berlin? Frage 2: Über welche Erkenntnisse verfügen die brandenburgischen bzw. die mit diesen zusammenarbeitenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bezug auf Aktivitäten der extremen Linken bzw. anarchistischen oder kommunistischen Charakters innerhalb der Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des ZGK in Berlin bzw. in dessen direktem Umfeld in den vergangenen fünf Jahren? Frage 3: Über welche Erkenntnisse verfügen die brandenburgischen bzw. die mit diesen zusammenarbeitenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bezug auf sonstige Aktivitäten aus dem linksextremistischen Milieu in den Räumlichkeiten des ZGK in Berlin in den vergangenen fünf Jahren? Frage 4: Über welche Erkenntnisse verfügen die brandenburgischen bzw. die mit diesen zusammenarbeitenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bezug auf Straftaten, zu denen es in den vergangenen fünf Jahren in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des ZGK in Berlin bzw. in dessen direktem Umfeld gekommen ist? Frage 5: In Bezug auf die in der vorherigen Frage genannte „Solidaritätsparty“ wird im Internet explizit mit dem Ausschank von „Schnaps- und Cocktailspezialitäten“ geworben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7228 - 2 - Welche Vorkehrungen zur Einhaltung des Jugendschutzes haben die Organisatoren der o. g. „Solidaritätsparty“ getroffen und welche Auflagen wurden diesen gemacht? Frage 6: Über welche Erkenntnisse verfügen die brandenburgischen bzw. die mit diesen zusammenarbeitenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bezüglich Hinweisen auf die Nutzung der Räumlichkeiten bzw. des Geländes des ZGK in Berlin für die Organisation weiterer Aktivitäten der extremen Linken bzw. anarchistischen oder kommunistischen Charakters? Frage 7: Über welche Erkenntnisse verfügen die brandenburgischen bzw. die mit diesen zusammenarbeitenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bezüglich Hinweisen auf Verbindungen des ZGK in Berlin bzw. dessen Betreiber/Eigentümer zur sogenannten Antifa? Frage 8: Über welche Erkenntnisse verfügen die brandenburgischen bzw. die mit diesen zusammenarbeitenden und in anderen Bundesländern aktiven Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bezug auf Auftritte von Musikern innerhalb der Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des ZGK in Berlin, die gewaltverherrlichende und/oder mit Aufrufen zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung versehende und/oder zur Überwindung des Kapitalismus aufrufende Liedtexte wiedergaben bzw. - geben? zu den Fragen 1 bis 8: Die Fragen beziehen sich ausschließlich auf das alternative Wohnprojekt „Scharni 38/ZGK“, das sich in Berlin befindet. Mangels Zuständigkeit der Landesregierung ist eine Beantwortung der Fragen nicht möglich.