Landtag Brandenburg Drucksache 6/7230 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.08.2017 / Ausgegeben: 28.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2891 der Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7059 Netzwerk der politische Förderfonds e. V. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Vom 24. - 27. August 2017 soll im Strombad Cottbus nach Vorbild des AJUCA in Mecklenburg-Vorpommern das s. g. „JWD-Camp - Antifaschistisches Sommercamp in Branden-burg“ stattfinden. Angesichts der Vorkommnisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg, bei dem Linksextremisten eine Vielzahl an Straftaten begangen haben, sowie der Vernachlässigung des Linksextremismus durch die Landesregierung , ist eine genauere Betrachtung des Sommercamps notwendig, um Erkenntnisse über den organisierten Linksextremismus im Land Brandenburg zu gewinnen. Als offizieller Unterstützer des Sommercamps wird der Verein „Netzwerk der politische Förderfonds e. V.“ genannt. Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Unterstellung der Fragesteller, die Landesregierung würde die Bekämpfung und Aufklärung des Linksextremismus vernachlässigen, wird entschieden zurückgewiesen. Das „Netzwerk der politische Förderfonds e. V.“ hat seinen Sitz in Berlin und befindet sich damit nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Brandenburg. Allein Aktivitäten in Brandenburg fallen in ihre Zuständigkeit. Allerdings wird das „Netzwerk der politische Förderfonds e. V.“ vom Verfassungsschutz Brandenburg nicht als linksextremistisch bewertet und daher auch nicht beobachtet. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Initiatoren des Vereins „Netzwerk der politische Förderfonds“ und welche Personen bilden derzeit den Vorstand des Vereins? zu Frage 1: Der Verein „Netzwerk der politische Förderfonds“ steht nicht unter Beobachtung . Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit der Veranstalter des im August im Cottbuser Strombad stattfindenden „JWD-Camps“ mit dem Verein „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“, welcher nach eigenen Angaben in der Vergangenheit bereits vom Verfassungsschutz beobachtete linksextreme Akteure, wie die Interventionistische Linke, finanziell unterstützt hat? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7230 - 2 - zu Frage 2: Es wir auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Interventionistische Linke verfügt in Brandenburg über keine Organisationsstruktur, linksextremistische Einzelpersonen werden anlassbezogen vom Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet. Es liegen keine Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat vor. Frage 3: Werden in diesem Jahr, bzw. wurden in der Vergangenheit, Fördermittel des Landes Brandenburg an den Verein „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“ ausgezahlt? zu Frage 3: Erkenntnisse, dass das „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“ in diesem Jahr oder in der Vergangenheit Fördermittel des Landes Brandenburg erhält oder erhalten hat, liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Kann die Landesregierung ausschließen, dass in der Vergangenheit Fördermittel des Landes Brandenburg an den Verein „Netzwerk der politische Förderfonds“ gezahlt wurden? zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Über welche sonstigen Erkenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich der Finanzierung des Vereins „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“ aus Landesmitteln? zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Aus diesem Grund liegen hier keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Aktivitäten und die politische Ausrichtung des Vereins „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“? Zu den durch den Verein geförderten Projekten gehört unter anderem eine zum G20-Gipfel in Hamburg herausgegebene Massenzeitung der vom Verfassungsschutz beobachteten Interventionistischen Linken. zu Frage 6: Laut Selbstdarstellung im Internet unter der Adresse www.netzwerkselbsthilfe .de fördert das Netzwerk Initiativen und Projekte „in den Bereichen Bildung, Jugend , Arbeit, Umwelt-, Soziales, Migration, Antifaschismus, Inklusion, Wohnen, Kultur, Queer Leben und Entwicklungspolitik“. Zu strafrechtlich relevanten Aktivitäten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . Frage 7: Unter den durch den Verein „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“ geförderten Initiativen, Projekten und Akteuren taucht auch der Berliner Landesverband der Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken auf. Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich einer personellen, finanziellen oder sonstigen Verbindung des brandenburgischen Landesverbandes der Falken zum o.g. Verein? zu Frage 7: Weder der Verein „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“ noch die „Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken“ werden vom Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7230 - 3 - Frage 8: Welche Veranstaltungen und Aktionen wurden in der Vergangenheit durch den Verein „Netzwerk der politische Förderfonds e.V.“ gefördert? Ist es bei diesen geförderten Veranstaltungen zu Straftaten gekommen, wenn ja, zu welchen? zu Frage 8: Förderer von Veranstaltungen und Aktionen sind kein Erfassungskriterium in polizeilichen Datensystemen und somit nicht recherchierbar.