Landtag Brandenburg Drucksache 6/7232 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.08.2017 / Ausgegeben: 28.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2872 der Abgeordneten Heide Schinowsky (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7034 Planfeststellungsverfahren Cottbuser Ostsee Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Bereits im November 2016 erklärte das Brandenburger Landesamt für Umwelt (LUA) im Rahmen einer Anhörung, dass dem Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee“ nach aktuellem Kenntnisstand keine wasserrechtliche Genehmigung erteilt werden könne. Als Grund gab die Landesbehörde die zu erwartenden erhöhten Sulfatwerte an. Eine Verschlechterung der Qualität der Gewässer, die in Verbindung mit dem Cottbuser Ostsee stehen, konnte auf Grundlage der damaligen Unterlagen nicht ausgeschlossen werden. Medienberichten zufolge sind dem LUA inzwischen von der LEAG überarbeitete Antragsunterlagen zur Prüfung vorgelegt worden. (vgl. Potsdamer Neueste Nachrichten 3.6.17 „Baden statt Baggern“). In der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 971 teilte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) hierzu mit: „Im Planfeststellungsverfahren hat die Landesregierung bereits vor zweieinhalb Jahren im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Pläne mitgeteilt, wie der Gesamt-Zeitplan aussieht. Danach ist nicht von einer Ausreichung des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2017 auszugehen“. Laut Uwe Grosser vom Vorstand des Energiekonzerns LEAG laufen die Arbeiten am Ostsee bislang jedoch nach Plan. Er verkündet gegenüber Medien: "Auf dieser Baustelle wird im nächsten halben Jahr ein Bauwerk errichtet , das die Voraussetzung dafür bildet, dass wir im Herbst 2018 an gleicher Stelle ‚Wasser marsch' sagen können." (vgl. LR: 3. Juni 2017 „Erste Schaufel für den Ostsee- Zulauf“) Die geplante Kaimauer am künftigen Cottbuser Ostsee soll mit etwa 7,6 Millionen Euro wesentlich teurer werden; ursprünglich geplant waren 4,4 Millionen Euro. Hauptgrund ist die zu erwartende schlechte Wasserqualität durch hohe Sulfatwerte in dem Bergbaufolgesee . Die Stadt Cottbus hat sich für die teurere Variante entschieden, um auch in Zukunft eine Standsicherheit des Bauwerkes mit minimalem Restrisiko zu gewährleisten. Ein Baufachmann der Stadt Cottbus schloss einen lokalen Sulfatgehalt von über 3 000 Milligramm je Liter nicht aus und warnte: „Darüber hinaus liegt die ehemalige Kiesgrube Xella im Grundwasseranstromkorridor. Die ist verfüllt worden. Wir wissen aber nicht, woher die Böden stammen und was sie mit dem anströmenden Grundwasser machen.“ (vgl. Lausitzer Rundschau vom 17. März 2017 „Die Restrisiken schwimmen mit“) Frage 1: Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Cottbuser Ostsee zu rechnen ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7232 - 2 - Frage 3: Wird die Flutung des Cottbuser Ostsees aufgrund der möglichen des Planfeststellungsbeschluss weiterhin im Herbst 2018 beginnen können, wie es der Bergbaubetreiber Anfang Juni 2017 verkündete? Wenn nicht, wann kann mit dem Beginn der Flutung gerechnet werden? zu den Fragen 1 und 3: Die Landesregierung geht unverändert von einem Planfeststellungsbeschluss Ende 2018 aus, soweit sich aus Inhalt und Eingangsdatum der von der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) noch einzureichenden ergänzenden Antragsunterlagen nichts anderes ergibt. Im Übrigen wird auf den in der Antwort der Landesregierung zur Mündlichen Anfrage 971 angegebenen Zeitplan verwiesen. Frage 2: Wird es aufgrund der neu eingereichten Unterlagen eine erneute Auslegung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung geben? Wenn ja, wann ist mit der Auslegung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Erst nach Eingang der noch fehlenden Antragsunterlagen und deren Prüfung kann durch das LBGR als verfahrensführende Behörde entschieden werden, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig ist. In Abhängigkeit davon gestaltet sich das weitere Verfahren. Frage 4: Wie hoch sind die Durchschnittswerte für Sulfat und wie hoch sind die durchschnittlichen ph-Werte in der Innenkippe und im "Randschlauch" des ehemaligen Tagebaus in den Jahren 2015, 2016 und 2017, wo sich bereits heute Grundwasser sammelt? zu Frage 4: Für die Jahre 2014 bis 2016 ergeben sich aus der Mittelung von Messwerten aus dem Grundwassergütemonitoring folgende Werte: Innenkippe 2014 2015 2016 pH- Wert 5,86 5,90 6,13 Sulfat in mg/l 3140 2737 3107 Südrandschlauch 2014 2015 2016 pH- Wert 2,9 n.g. 3,1 Sulfat in mg/l 1280 n.g. 1300 Westrandschlauch 2014 2015 2016 pH- Wert 6,2 n.g. 6,9 Sulfat in mg/l 272 n.g. 342 n.g. = nicht gemessen Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeit gemessenen hohen Sulfatwerte im Kippenmassiv eine Aufkonzentration infolge des Niedrighaltens der Grundwasserstände darstellen und mit dem Wiederanstieg deutlich zurückgehen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7232 - 3 - Frage 5: Hat eine Landesbehörde die Daten zur Wasserqualität in der Innenkippe und im "Randschlauch" des ehemaligen Tagebaus selber entnommen bzw. in Auftrag gegeben? Wenn nein, wer hat die Werte in welchem Auftrag entnommen? zu Frage 5: Entsprechend des vom LBGR zugelassenen Sonderbetriebsplans „Grundwassergüte “ erfolgt das Monitoring bereits seit 1997 durch ein akkreditiertes Büro im Auftrag des Bergbautreibenden. Frage 6: Wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die ehemalige Kiesgrube Xella im Grundwasseranstromkorridor untersucht? zu Frage 6: Das Grundwasser wird im gesamten Umfeld des Tagebaus Cottbus-Nord hinsichtlich der Grundwasserstände als auch der Grundwasserqualität großräumig und regelmäßig in den LE-B-eigenen Messstellen überwacht. Darin eingeschlossen ist auch das Umfeld der ehemaligen Kiesgrube der XELLA AG.