Landtag Brandenburg Drucksache 6/7236 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.08.2017 / Ausgegeben: 28.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2871 des Abgeordneten Uwe Liebehenschel (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7033 Sportstätten im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mehr als 342.000 Menschen sind im Jahr 2017 Mitglied in einem Brandenburger Sportverein. Das sind, im Vergleich zum Vorjahr, mehr als 10.000 Neumitglieder. Insgesamt treiben 13,8 Prozent aller Brandenburger Sport in einem Sportverein , der Mitglied im Landessportbund ist. So erfreulich diese Entwicklung ist, so hält der Ausbau der Brandenburger Sportstätten leider nicht überall mit den steigenden Mitgliederzahlen Schritt. Eine wichtige Voraussetzung, um angemessen Sport treiben zu können, ist aber eine ausreichende Anzahl und Größe attraktiver Orte, an denen die Brandenburger ihren sportlichen Aktivitäten nachgehen können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Sportstätten gibt es aktuell im Land Brandenburg und um was für Anlagetypen (ungedeckte Sportanlagen, Sporthallen, Tennisanlagen, Schwimmbäder, Eissportanlagen etc.) handelt es sich? Zu Frage 1: Das MBJS hat mit Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte im Zeitraum 2008 bis 2011 eine Sportstättenerhebung als Geschäftsstatistik durchgeführt. In dieser Statistik sind zum Stichtag 01.01.2011 insgesamt 5.363 Sportstätten erfasst. Dabei liegen für folgende Sportstättenarten Daten vor: 74 Hallenbäder, 58 Freibäder, 971 Sporthallen , 1.331 Sportplätze, 783 Mehrzweckgebäude, 234 Bootslager, 13 Regattastrecken, 322 Kegelbahnen, 153 Schießplätze, 257 Reitplätze, 115 Reithallen, 98 Tennisplätze, 16 Tennishallen, 6 Radsportanlagen, 13 Golfplätze, 760 Freizeitsportanlagen und 183 Naturbadestellen . Aktuellere Daten liegen nicht vor. 2. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Grundinstandsetzung in den Jahren 2009 bis 2017 an Sportstätten im Land Brandenburg durchgeführt worden? Um welche Anlagentypen (ungedeckte Sportanlagen, Sporthallen, Tennisanlagen, Schwimmbäder, Eissportanlagen etc.) handelte es sich dabei jeweils? Zu Frage 2: Die Maßnahmen im Rahmen der Grundinstandsetzung von Sportstätten werden statistisch nicht erfasst. Es besteht für die Träger auch keine Verpflichtung, die Landesregierung über bauliche Maßnahmen an ihren Sportstätten zu informieren. Auch bei Datenübermittlung zu den jeweiligen Förderprogrammen erfolgt keine Differenzierung in Landtag Brandenburg Drucksache 6/7236 - 2 - Grundinstandsetzungen, Teilsanierungen, Umbaumaßnahmen und Neubauvorhaben. Auf Grund dessen sind die folgenden Angaben nur als beispielhaft anzusehen und können nicht quantifiziert werden. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen zu den vom Land geförderten Maßnahmen ist tendenziell festzustellen, dass in den Jahren 2009 bis 2017 im Rahmen der Grundinstandsetzungen vorrangig energetische Sanierungen, wie Dämmarbeiten, Arbeiten am Dachbereich, den Elektroanlagen, den Heizungsanlagen, Erneuerungen der Belüftungsanlagen an gedeckten Sportanlagen, durchgeführt wurden. Außerdem erfolgten Sanierungen der Sportböden, Brandschutzmaßnahmen sowie Sanierungen der Sanitär- und Umkleidebereiche. Bei den ungedeckten Sportanlagen wurden prioritär Erneuerungen der Sportoberflächenbeläge und Bewässerungsanlagen durchgeführt . Bei den Sportfunktionsgebäuden überwiegt neben den energetischen Arbeiten die Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche. Bei den Bädern wurden Risse in den Becken beseitigt und die Wasseraufbereitungstechnik erneuert. Die Grundinstandsetzungen beziehen sich im Rahmen der Landesförderung auf folgende Sportstättenarten: - Freibäder - Sporthallen - Sportplätze - Mehrzweckgebäude - Bootslager - Regattastrecken - Kegelbahnen - Schießplätze - Tennisplätze - Radsportanlagen. 3. Aus welchen Förderprogrammen des Landes Brandenburg, des Bundes und der EU wurden seit 2013 die Sanierung und der Bau von Sportstätten in Brandenburg gefördert? Zu Frage 3: Aus folgenden Förderprogrammen des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Union wurden im Zeitraum seit 2013 die Sanierung und der Bau von Sportstätten in Brandenburg gefördert: Landesprogramme: - Kommunales Infrastrukturprogramm (KIP) Rahmenrichtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogramms 2016 – 2019 (KIP-Richtlinie) Anlage 4 – Richtlinie zur Förderung von vereinseigenen und gepachteten Sportstätten im Rahmen des Sportinfrastrukturprogramms (außerhalb LEADER) - KIP Sport – - Sportförderrichtlinie des Landessportbundes e.V. - Punkt 5.1. Förderrichtlinie Sportstättenbau - Punkt 5.2. Förderung für energiesparende Maßnahmen nach Öko-Check (Pauschalförderung bis 5.000 €) - Auf der Grundlage des §16 Abs. 1 Ziffer 3 BbgFAG gewährt das Land ab dem 01.01.2013 an notleidende Gemeinden und Landkreise investive Hilfen aus dem Ausgleichsfonds zur Finanzierung bzw. Kofinanzierung unabweisbarer Investitionsmaßnahmen . Bundesprogramme: - Leistungssportprogramm des Bundes (2005) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7236 - 3 - - Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung) - Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) Umsetzung des (Bundes-) Gesetzes zur Förderung von Investitionen in finanzschwacher Kommunen - Städtebauförderung: - Bund-Länder-Programm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen - Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz - Bund-Länder-Programm Aktive Stadtzentren - Bund-Länder-Programm Stadtumbau - Bund-Länder-Programm Soziale Stadt - Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit EU- Förderprogramme: - Goldener Plan Brandenburg (GPB) Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER Auf der Grundlage der LEADER-Richtlinie und entsprechend der Vereinbarung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft mit dem Landessportbund Brandenburg (LSB) vom 08. Juli 2014 fördert die Landesregierung investive Vorhaben für Sportvereine und Kommunen auf dem Lande. Unterstützt werden Vorhaben mit multifunktionaler Nutzung für das dörfliche Gemeinschaftsleben und den Breitensport. Auf regionaler Ebene werden im Rahmen der Umsetzung in der LEADER- Regionen Vorhaben identifiziert, die diesen Ansatz unterstützen und dem Ansatz der regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen. - EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Städtebauförderung: EU-finanziertes Förderprogramm der nachhaltigen Stadtenwicklung 4. Wie viele und welche Sportstätten (nach Anlagentyp) sind im Land Brandenburg sanierungsbedürftig ? In wessen Bestand stehen diese Sportstätten (Verein oder kommunale Immobilie) und durch wen werden sie genutzt (Vereine, Schulen oder gemischt)? Zu Frage 4: In der Sportstättenstatistik 2008 bis 2011 sind zwar Daten zu Bauzustandsstufen erhoben worden, sie wurden aber nicht aktualisiert. Deshalb liegen keine verlässlichen Angaben vor, wie viele und welche Sportstätten im Land Brandenburg sanierungsbedürftig sind oder durch wen sie benutzt werden. 5. Welche Vereine verfügen über eine eigene Sportstätte (bitte Vereinsscharf auflisten) und welche Vereine teilen sich Sportstätten mit anderen Partnern (bitte Objektscharf unter Nennung der Partner auflisten)? Zu Frage 5: Welche Vereine über eine eigene Sportstätte verfügen und welche Vereine sich Sportstätten mit anderen Partnern teilen, ist der Landesregierung nicht bekannt.