Landtag Brandenburg Drucksache 6/7237 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.08.2017 / Ausgegeben: 28.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2887 der Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7055 Club Chekov Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Vom 24. - 27. August 2017 soll im Strombad Cottbus nach Vorbild des AJUCA in Mecklenburg-Vorpommern das s. g. „JWD-Camp - Antifaschistisches Sommercamp in Branden-burg“ stattfinden. Angesichts der Vorkommnisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg, bei dem Linksextremisten eine Vielzahl an Straftaten begangen haben, ist eine genauere Betrachtung des Sommercamps notwendig. Im Umfeld des Veranstaltungsortes befindet sich unter anderem der so genannte Club Chekov. Das CHEKOV ist nach eigenen Angaben ein Kulturprojekt und Club in Cottbus, in dem Konzerte , Partys und sonstige Veranstaltungen stattfinden. Zudem werden von dort aus „Workshops , Stände und sonstige Aktionen in und um Cottbus koordiniert“. Frage 1: Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung in Bezug auf Aktivitäten der extremen Linken bzw. anarchistischen oder kommunistischen Charakters innerhalb der Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Cottbuser Club Chekov bzw. in dessen direktem Umfeld? zu Frage 1: Das Chekov ist ein Kulturprojekt und Club in Cottbus und befindet sich auf dem Gelände des Strombades Cottbus. Hinter beiden Objekten steht der Verein „Jugendhilfe Cottbus e. V.“, wobei das Chekov eine eigene Struktur aufweist. Das Chekov wird nicht vom Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 2: Über welche Erkenntnisse verfügen die brandenburgischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Bezug auf sonstige Aktivitäten aus dem linksextremistischen Milieu in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Cottbuser Club Chekov in den vergangenen fünf Jahren? zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Zu welchen politisch links motivierten Straftaten ist es in den vergangenen fünf Jahren in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Club Chekov bzw. in dessen direktem Umfeld gekommen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7237 - 2 - zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Kam es in den letzten fünf Jahren zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz? Welche Vorkehrungen zur Einhaltung des Jugendschutzes haben die Betreiber des Club Chekov getroffen und welche Auflagen wurden diesen gemacht? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Für die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und deren Überwachung sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz im Land Brandenburg sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig (§ 1 Jugendschutzzuständigkeitsverordnung). Frage 5: Verfügt die Landesregierung über Hinweise in Bezug auf Nutzung der Räumlichkeiten bzw. des Geländes des Club Chekov für die Organisation von Aktivitäten der extremen Linken bzw. anarchistischen oder kommunistischen Charakters? zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 6: In welcher Verbindung steht der Club Chekov bzw. dessen Betreiber/Eigentümer zur sogenannten Antifa? zu Frage 6: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 7: Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung in Bezug auf Auftritte von Musikern im Club Chekov, die gewaltverherrlichende und/oder mit Aufrufen zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung versehende und/oder zur Überwindung des Kapitalismus aufrufende Liedtexte wiedergeben? zu Frage 7: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.