Landtag Brandenburg Drucksache 6/7239 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.08.2017 / Ausgegeben: 28.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2886 der Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7054 JWD-Camp - Antifaschistisches Sommercamp in Brandenburg in Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vom 24. - 27. August 2017 soll im Strombad Cottbus nach Vorbild des AJUCA in Mecklenburg -Vorpommern das s. g. „JWD-Camp - Antifaschistisches Sommercamp in Brandenburg “ stattfinden. Angesichts der Vorkommnisse rund um den G20-Gipfel in Hamburg, bei dem Linksextremisten eine Vielzahl an Straftaten begangen haben, sowie der Vernachlässigung des Linksextremismus durch die Landesregierung, ist eine Neubewertung des Sommercamps notwendig, um Erkenntnisse über den organisierten Linksextremismus im Land Brandenburg zu gewinnen. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Die Veranstalter werben für das Ende August stattfindende „JWD-Camp“ u. a. auf der Internetseite www.jwdcampbb.blogsport.eu. Auf Grund des nicht vorhandenen Impressums ist nicht erkennbar, wer für die Internetseite presserechtlich verantwortlich ist. Wer zeichnet für die genannte Internetseite presserechtlich verantwortlich und sieht die Landesregierung Handlungsbedarf angesichts des fehlenden Impressums? zu Frage 1: Der Landesregierung ist derzeit nicht bekannt, wer für die in der Fragestellung genannte Internetseite presserechtlich verantwortlich ist. Soweit bei der Staatsanwaltschaft Cottbus ein Verfahren gegen Unbekannt aufgrund einer Anzeige wegen des fehlenden Impressums anhängig ist, liegt keine Straftat vor; das Verfahren soll wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 2 Nr. Telemediengesetz an die zuständige Ordnungsbehörde abgegeben werden. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über diejenigen linken Gruppen und Einzelpersonen, die sich für die Organisation des JWD-Sommercamps zusammengeschlossen haben? zu Frage 2: Das JWD-Sommercamp wird von einer Mischung verschiedener Akteure organisiert und besucht, darunter die Teile der Antifa Cottbus, die auch in der Parzellenstraße 79 verkehren. Auch Linksextremisten bewerben das Camp. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7239 - 2 - Frage 3: Wer hat das JWD-Sommercamp wann und unter welchem Namen angemeldet? zu Frage 3: Es handelt sich um keine dem Versammlungsrecht unterliegende Veranstaltung . Frage 4: Werden die Veranstalter bzw. ein Teil der Veranstalter des JWD-Sommercamps von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beobachtet? zu Frage 4: Linksextremistische Akteure werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Siehe dazu die Verfassungsschutzberichte Brandenburg. Darunter sind auch Linksextremistische Akteure der Antifa-Cottbus. Frage 5: Wurden die Veranstalter bzw. ein Teil der Veranstalter des JWD-Sommercamps in der Vergangenheit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beobachtet ? zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 6: Sind weitere Aktionen bzw. Veranstaltungen des/der Veranstalter/s in Brandenburg bekannt, die in Zukunft stattfinden werden? Wenn ja, welche Aktionen bzw. Veranstaltungen sind der Landesregierung bekannt? zu Frage 6: Hierzu liegen bisher keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Sind weitere Aktionen bzw. Veranstaltungen des/der Veranstalter/s in Brandenburg bekannt, die in der Vergangenheit stattgefunden haben? Wenn ja, welche Aktionen bzw. Veranstaltungen sind der Landesregierung bekannt? zu Frage 7: Vergleichbare Aktionen sind der Landesregierung bisher nicht bekannt. Frage 8: Ist es bei den in Frage 7 aufgeführten Veranstaltungen zu Straftaten gekommen? Wenn ja, zu welchen Straftaten ist es gekommen? zu Frage 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 9: An welchen der in Frage 7 aufgeführten Veranstaltungen war die Partei DIE LIN- KE., eine ihrer Unterorganisationen oder andere Parteien oder sonstige Akteure organisatorisch beteiligt und welche Aktivitäten wurden aus dem Spektrum der sogenannten Antifa organisiert? Um welche Parteien bzw. sonstigen Akteure handelt es sich hierbei jeweils? zu Frage 9: Die Partei DIE LINKE und ihre Unterorganisationen werden nicht vom Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen . Frage 10: Sind der Landesregierung personelle und/oder finanzielle Verbindungen zwischen den Organisatoren des JWD-Camps und Funktionsträgern linksextremistischer Organisationen bekannt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7239 - 3 - zu Frage 10: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 11: Welche personellen und/oder organisatorischen und/oder finanziellen Überschneidungen der Veranstalter des JWD-Camps und durch das Land Brandenburg finanziell geförderter Organisationen, Initiativen, Projekte, etc. sind der Landesregierung bekannt ? zu Frage 11: Der Landesregierung sind keine solche Verbindungen oder Überschneidungen bekannt. Frage 12: Welche personellen und/oder organisatorischen und/oder finanziellen Verbindungen zwischen den Organisatoren des JWD-Camps und denen des AJUCA-Camps in Mecklenburg-Vorpommern sind der Landesregierung bekannt? zu Frage 12: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 13: Welche personellen und/oder organisatorischen Überschneidungen der Veranstalter des JWD-Camps mit anderen linken bzw. linksextremistischen Organisationen bzw. Vereinen, insbesondere zu solchen, die in die G-20 Proteste verwickelt waren, sind der Landesregierung bekannt? zu Frage 13: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen ist nicht auszuschließen , dass sich einige Akteure an den G-20 Protesten im Hamburg beteiligt haben. Frage 14: Ist auf Grund der durch die Kooperation mit dem Verein „Netzwerk der politische Förderfonds e. V.“ offenkundigen Verbindungen der Veranstalter in das linksextremistische Milieu damit zu rechnen, dass das JWD-Camp linksextremistische Aktivitäten befördern wird? zu Frage 14: Die Frage unterstellt, dass alle G20-Protestteilnehmer und das „Netzwerk der politische Förderfonds e. V.“ Linksextremisten seien. Diese Einschätzung wird von der Landesregierung nicht geteilt. Der Landesregierung liegen hinsichtlich der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Frage 15: Mit wie vielen im Land Brandenburg gemeldeten Teilnehmern am JWD-Camp rechnet die Landesregierung? Wie viele dieser Teilnehmer werden als gewaltbereit eingestuft ? zu Frage 15: Laut Selbstdarstellung auf der Internetseite www.jwd-camp.org verfügt das Camp über eine Kapazität von 150 Teilnehmern. Aus den bisher zum Camp vorliegenden Erkenntnissen lassen sich derzeit keine Rückschlüsse auf die tatsächlich zu erwartende Anzahl der Teilnehmer ziehen. Anhaltspunkte für eine von den Teilnehmern ausgehende Gewalt während des Camps liegen gegenwärtig nicht vor. Frage 16: Mit wie vielen im Land Brandenburg gemeldeten Teilnehmern am JWD-Camp rechnet die Landesregierung? Wie viele dieser Teilnehmer werden als gewaltbereit eingestuft ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7239 - 4 - zu Frage 16: Die Landesregierung geht von einer Anreise von Teilnehmern aus Berlin aus. Anhaltspunkte zur Anzahl und zur Gewaltbereitschaft dieser Teilnehmer liegen gegenwärtig nicht vor. Frage 17: Laut den Veranstaltern stehen u. a. Konzerte auf dem Programmplan des JWD- Sommercamps. Welche Vorkehrungen zur Einhaltung des Jugendschutzes haben die Organisatoren des JWD-Sommercamps getroffen und welche Auflagen wurden diesen gemacht ? zu Frage 17: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Für die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und deren Überwachung sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz im Land Brandenburg sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig (§ 1 Jugendschutzzuständigkeitsverordnung ). Frage 18: Mussten die Veranstalter des JWD-Sommercamps ein Jugendschutzkonzept vorlegen? Wenn ja, wie sieht dieses Konzept aus? Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten werden? zu Frage 18: Es wir auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Frage 19: Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahren, die während des JWD- Sommercamps durch linksextremistische Propaganda auf minderjährige Teilnehmer ausgehen ? zu Frage 19: Es liegen bislang weder keine Hinweise auf linksextremistische Propaganda vor, noch ist bekannt, dass Minderjährige an den Camp teilnehmen werden. Im Übrigen ist extremistische Propaganda gleich welcher Ausprägung grundsätzlich geeignet, Minderjährige in ihrem Sinn zu beeinflussen. Frage 20: Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse über eine mögliche Gewaltverherrlichung bzw. Aufrufen zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bzw. zur „Überwindung des Kapitalismus“ in den Texten der durch die Veranstalter für das Sommercamp engagierten Musiker? zu Frage 20: Die Forderung nach einer „Überwindung des Kapitalismus“ ist nicht per se als Indikator für Extremismus zu sehen. Das Wirtschaftssystem ist kein Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 21: Welche kriminologischen Kenntnisse hat die Landesregierung über vergleichbare Sommercamps, die in den vergangenen fünf Jahren innerhalb und außerhalb Brandenburgs stattfanden? zu Frage 21: Jährlich findet landes- und bundesweit eine Vielzahl von Sommercamps statt. Eine Aufarbeitung aus kriminologischer Sicht dieser Camps liegt nicht vor. Frage 22: Laut eigenen Angaben der Veranstalter auf der o. g. Internetseite dient das JWD-Sommercamp vorrangig der Vernetzung, Bildung und Erholung „antifaschistischer“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/7239 - 5 - Jugendlicher. Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich des geplanten Bildungsangebotes der Veranstalter (z. B. Schulungen für das Verhalten gegenüber der Polizei, Selbstverteidigungs-kurse, Schulungen für „Demo-Sanitäter“, etc.)? zu Frage 22: Der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse für linksextremistische Veranstaltungen oder Bildungsangebote im Rahmen des JWD-Sommercamps vor. Frage 23: Über welche sonstigen Kenntnisse verfügt die Landesregierung bezüglich des Programms des JWD-Sommercamps? zu Frage 23: Es wir auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen Im Übrigen lässt sich das Programm des JWD-Sommercamps auf der Homepage des JWD-Sommercamps (abrufbar unter: http://jwdcampbb.blogsport.eu/programm/) abrufen. Frage 24: Über welche Kenntnisse verfügt die Landesregierung hinsichtlich personeller und/oder organisatorischer Verbindungen der Veranstalter des JWD-Sommercamps und dem Potsdamer Freiland? zu Frage 24: Das Freiland wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Insgesamt liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.