Landtag Brandenburg Drucksache 6/7241 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.08.2017 / Ausgegeben: 28.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2879 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7043 Projekt „Lebendige Bäche für den Fläming“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Das Landesamt für Umwelt soll vermutlich derzeit prüfen , wie und mit welchen Maßnahmen die sogenannten Fläming-Bäche in ihrer Strukturgute verbessert werden können, um den von der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) geforderten „guten ökologischen und chemischen Zustand“ der Oberflächengewässer zu erreichen. Hierzu kursiert in der Region eine Projektskizze vom Januar 2017 mit dem Titel „Lebendige Bäche für den Fläming“, die einerseits die derzeitige Ausgangssituation bestimmter Fließgewässer beschreibt und andererseits bestimmte Ziele und Handlungsschwerpunkte formuliert, um das von der EU-WRRL geforderte Ziel zu erreichen. Unklar ist, wer diese Projektskizze beauftragt und erstellt hat. Dies führt insbesondere bei Grundeigentümern und Landnutzern zu Unmut. Frage 1: Wer hat den Auftrag zur Erarbeitung der Projektskizze „Lebendige Bäche für den Fläming“ erteilt und wann erfolgte - sollte es sich um einen öffentlichen Auftrag handeln - eine Ausschreibung?? zu Frage 1: Die Projektskizze „Lebendige Bäche für den Fläming“ wurde im Landesamt für Umwelt erarbeitet. Frage 2: Welche Anforderungen an die Projektskizze wurden in der Ausschreibung formuliert ? zu Frage 2: Die Projektskizze soll eine Diskussionsgrundlage für die Erarbeitung eines möglichen Projektes zur Verbesserung des Zustandes der Fließe im Sinne der WRRL liefern . Der Schwerpunkt von Maßnahmen soll auf der Hydromorphologie liegen. Frage 3: Welche Gewässer im Fläming sind berichtspflichtige Oberflächengewässer im Sinne der EU-WRRL und auf welche Fließe im Fläming bezieht sich die zuvor genannte Projektskizze? Zur Frage 3: Es befinden sich keine berichtspflichtigen Standgewässer im potenziellen Projektgebiet. Die Projektskizze bezieht sich auf die Oberläufe berichtspflichtiger natürlicher Fließgewässer im Hügelland des Hohen und Niederen Flämings. Diese sind: Adda, Baitzer Bach, Bardenitzer Fließ, Belziger Bach, Briesener Bach, Buckau, Buffbach, Landtag Brandenburg Drucksache 6/7241 - 2 - Bullenberger Bach, Dahnsdorfer Bach, Geuenbach, Kirchheider Bach, Litzenbach, Lühnsdorfer Bach, Nieplitz, Plane, Polsbach, Riembach, Schlalacher Mühlengraben, Streckebach, Verlorenwasser. Frage 4: Bilden bestimmte Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) die Grundlage für das Projekt „Lebendige Bäche für den Fläming“? Wenn ja, um welche GEKs handelt es sich im Einzelnen? Zur Frage 4: Die abgeschlossenen Gewässerentwicklungskonzepte „Plane-Buckau“ und „Nieplitz“ bilden eine Grundlage für das potenzielle Projekt. Frage 5: Gab es im Vorfeld der Beauftragung der o.g. Projektskizze bzw. während ihrer Erarbeitung eine Information an betroffene Grundeigentümer und Landnutzer oder wurden diese in die Beratungen einbezogen? Zur Frage 5: Im Rahmen der Erarbeitung der Projektskizze wurden bereits erste Gespräche mit den Kommunen und Ämtern, dem Gewässerunterhaltungsverband, dem Landesanglerverband sowie dem Landesbetrieb Forst geführt. Gespräche mit Landnutzungsbetrieben werden derzeit vorbereitet. Frage 6: Wurden oder werden seitens des Landes, nachgeordneter Landesbehörden oder des Naturparkes Hoher Fläming Fördermittel, wie z.B. über das Förderprogramm EU- LIFE, zur Umsetzung des Projekts „Lebendige Bäche für den Fläming“ beantragt? Wenn ja, in welcher Höhe? Frage 7: Wer ist bzw. wird Vorhabenträger zur Umsetzung des Projekts „Lebendige Bäche für den Fläming“ sein? Zu den Fragen 6 und 7: Erst mit der Konkretisierung der sich aus dem Projekt ergebenden Maßnahmen wird über eine Beantragung von Fördermitteln sowie über die Vorhabenträgerschaft entschieden. Frage 8: Welche Maßnahmen sind im Einzelnen an den in der Antwort auf Frage 3) genannten Fließen im Fläming geplant und sind hierfür Planfeststellungs- und/oder - genehmigungsverfahren notwendig? Zur Frage 8: Konkrete Einzelmaßnahmen werden erst im Rahmen des Projektes in Abstimmung mit den Beteiligten vor Ort erarbeitet und festgelegt. Maßnahmenziele sind u.a. die Verbesserung der Gewässerstrukturgüte und ökologischen Durchgängigkeit, die Schaffung von Gewässerrandstreifen und Entwicklungskorridoren, die Stärkung des Wasserrückhaltes in den Hochflächen, die Revitalisierung entwässerter Quellbereiche und die Reduzierung der Sandfrachten. Nach Erstellung der konkreten Maßnahmenplanungen entscheidet die Obere bzw. Untere Wasserbehörde über das jeweils erforderliche Genehmigungsverfahren. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7241 - 3 - Frage 9: Wie sollen betroffene Grundeigentümer und Landnutzer beteiligt werden? Zur Frage 9: Im Rahmen des Projekts werden Bürger, Eigentümer und Landnutzer bereits in der Vorbereitung des Umsetzungsprozesses direkt eingebunden, um mögliche Betroffenheiten zu ermitteln und auch Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen in die Planungen einfließen zu lassen.