Landtag Brandenburg Drucksache 6/7243 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.08.2017 / Ausgegeben: 28.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2882 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7049 FH-Besetzung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Inneres und Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Zur Beendigung der Besetzung der FH in Potsdam wurde nach Presse Angaben rund 200 Beamten herangezogen um die etwa 60 „Abrissgegner “ aus dem Gebäude zu entfernen. Während von unterschiedlichen Seiten deutliche Kritik an der rechtswidrigen Besetzung geübt wird, zeigten Politiker der Linken in Verbund mit der linksextremen Szene Sympathien für die Besetzer. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Besetzung der FH in Potsdam? 2. Wie würde die Landesregierung eine positive Einschätzung der rechtswidrigen Besetzung durch Organisationen bewerten, die staatliche Förderung und Unterstützung erhalten ? zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung lehnt jegliche Form der Gewalt und die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, unabhängig von welchen Personen oder Organisationen diese begangen werden, ab. 3. Welche konkreten Informationen hat die Landesregierung zu den Vorbereitungen für die Besetzung? Welche Lokalitäten könnten der Vorbereitung gedient haben? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach Organisationen, Parteien, Verbände oder deren Mitglieder an der Besetzung beteiligt waren oder dazu aufgerufen haben ? Wenn ja, welche? zu den Fragen 3 und 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Welche präventiven Maßnahmen haben Brandenburger Behörden ergriffen, um eine abermalige Besetzung zu verhindern? zu Frage 5: Zur Objektsicherung wurden folgende Maßnahmen getroffen: - die Innensicherung aller Zugangstüren zum Gebäude der FH Potsdam, - die Sicherung der großen Schaufenster im Erdgeschoß des FH-Gebäudes, - die Einsetzung eines Wachschutzes im und am FH-Gebäude und - die Umfriedung des Gebäudes mittels Bauzaun. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7243 - 2 - Zudem führt die Polizei ergänzende Objektschutzmaßnahmen durch. 6. Welche Kosten sind dem Land Brandenburg für den Polizeieinsatz im Rahmen der FH- Besetzung entstanden? zu Frage 6: Für die polizeilichen Einsatzmaßnahmen ist vorrangig auf landeseigene Kräfte zurückgegriffen worden. Entstandene Personalkosten werden nicht gesondert erhoben. Gleiches gilt für die Betriebskosten eingesetzter Fahrzeuge. Für die Unterbringung und Verpflegung der Einsatzkräfte entstanden Sachkosten in Höhe von 1.476,60 €. Die aus Berlin eingesetzten Unterstützungskräfte unterliegen hinsichtlich der Kosten den Regelungen des bestehenden Verwaltungsabkommens. Danach werden aufgrund des Zeitraumes sowie der Anzahl der unterstellten Berliner Kräfte für den Einsatz keine Kosten in Rechnung gestellt. 7. Wie viele Polizisten waren wie lange im Einsatz? zu Frage 7: Der Einsatz am Tag der Besetzung mit anschließender Räumung der FH Potsdam dauerte von 15:35 Uhr bis 01:00 Uhr. Es befanden sich in der Spitze 184 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. 8. Wie viele Personen wurden im Zuge der FH-Besetzung festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt, gegen wie viele wurde Haftbefehl erlassen (bitte aufschlüsseln nach Wohnsitz des Betroffenen und Gründen)? zu Frage 8: Erkennungsdienstliche Maßnahmen und Haftbefehle wurden nicht realisiert. 9. Wie viele der bei der FH-Besetzung registrierten Personen wurden im Zuge anderer Veranstaltungen festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt, gegen wie viele wurde Haftbefehl erlassen (bitte nach Wohnsitz des Betroffenen, Veranstaltung, Datum der Veranstaltung und Grund aufschlüsseln)? zu Frage 9: Erkenntnisse hierzu sind in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht abrufbar . 10. Gegen wie viele der bei der FH-Besetzung registrierten Personen wurde im Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder erfolgte eine Verurteilung (bitte aufschlüsseln nach Wohnsitz des Betroffenen, Veranstaltung, Datum der Veranstaltung und Grund)? zu Frage 10: Zu vier der bei der FH-Besetzung registrierten Personen lagen zu diesem Zeitpunkt in den polizeilichen Auskunftssystemen Erkenntnisse zu politisch motivierten Straftaten im Zusammenhang mit Veranstaltungen/Versammlungen vor: • Potsdam, Gegenversammlung gg. NPD, 06.12.2008, Nötigung, • Potsdam, Gegenversammlung gg. NPD, 11.09.2014, Landfriedensbruch, • Potsdam, Versammlung zur Asylthematik, 21.06.2015, Körperverletzung, • Potsdam, Gegenversammlung gg. POGIDA, 24.02.2016, Widerstand, • Potsdam, Gegenversammlung gg. AfD, 22.08.2016, Landfriedensbruch, • Potsdam, Gegenversammlung gg. AfD, 16.01.2017, Verstoß Versammlungsgesetz. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7243 - 3 - 11. Handelt es sich bei „Bitte stehen lassen!“ um einen in das Vereinsregister eingetragenen Verein oder um einen losen Zusammenschluss von Personen ohne spezielle Rechtsform ? zu Frage 11: Bei „Bitte stehen lassen!“ handelt es sich um keinen im Vereinsregister eingetragenen Verein. 12. Wer zeichnet für die Seite „https://bittestehenlassen.noblogs.org/“ presserechtlich verantwortlich ? 13. Sind der Landesregierung personelle und organisatorische Überschneidungen von „Bitte stehen lassen!“ zu anderen Organisationen bzw. Vereinen bekannt? Wenn ja welche ? 14. Sind zukünftige Aktionen und Veranstaltungen von „Bitte stehen lassen!“ in Brandenburg bekannt? Wenn ja welche? zu den Fragen 12, 13 und 14: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Handelt es sich bei „Stadtmitte für Alle“ um einen in das Vereinsregister eingetragenen Verein oder um einen losen Zusammenschluss von Personen ohne spezielle Rechtsform? zu Frage 15: Bei „Stadtmitte für Alle“ handelt es sich um keinen im Vereinsregister eingetragenen Verein. 16. Sind der Landesregierung personelle und organisatorische Überschneidungen von „Stadtmitte für Alle“ zu anderen Organisationen bzw. Vereinen bekannt? Wenn ja welche? 17. Sind zukünftige Aktionen und Veranstaltungen von „Stadtmitte für Alle“ in Brandenburg bekannt? Wenn ja welche? zu den Fragen 16 und 17: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.