Datum des Eingangs: 26.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/725 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 222 der Abgeordneten Elisabeth Alter der SPD-Fraktion Drucksache 6/504 Vakante Stelle der Schulleitung in der Grundschule "Dr.-Theodor-Neubauer" in Steinhöfel OT Heinersdorf Wortlaut der Kleinen Anfrage 222 vom 27.01.2015: Die Stelle der Schulleitung an der Grundschule "Dr.-Theodor-Neubauer" in Steinhöfel OT Heinersdorf im Landkreis Oder-Spree ist seit Ende 2014 nicht besetzt. Die allgemein sehr geschätzte und bisherige Schulleiterin befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und ist darum aus dem aktiven Schuldienst ausgeschieden. Der Austrittstermin der bisherigen Schulleiterin war dem zuständigen Schulamt seit mehreren Jahren bekannt und kam nicht überraschend. Trotzdem ist es dem zuständigen Schulamt nicht gelungen die Stelle zeitnah neu zu besetzen oder zur Verhinderung von Unterrichtsausfall eine neue Lehrkraft einzustellen. Dies sorgt im Kollegium der Schule, bei den Kindern und den Eltern für großen Ärger und Unmut. Die bisherige stellvertretende Schulleiterin erfuhr am 23.12.2014 per Post von der kommissarischen Benennung zur Schulleiterin. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Warum wurde die vakante Stelle nicht frühzeitig, sondern erst am 18.11.2014 ausgeschrieben? 2. Warum ist die Stelle derzeit (Stand 22.01.2015) nur auf der Internetseite des Landes Brandenburg und nicht auf anderen Plattformen wie z.B. www.interamt.de veröffentlicht? 3. Was wird veranlasst, um weiteren Unterrichtsausfall bis zur Neubesetzung der Stelle zu verhindern? 4. Wurde das Kollegium bzw. die Schulleitung bisher durch das zuständige Schul- amt in den Neubesetzungsprozess einbezogen? Wenn ja, in welcher Art und Weise? 5. Wie wird zukünftig das Kollegium bzw. die Schulleitung durch das zuständige Schulamt in den Neubesetzungsprozess einbezogen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In den Fällen, in denen der Termin des Ausscheidens einer Schulleiterin lange vorher bekannt ist und keine Umstände vorliegen, die einer dauerhaften Besetzung der Stelle entgegenstehen, kann und muss die Besetzung sichergestellt werden. Es wird dafür Sorge getragen, die entsprechenden Stellen so rechtzeitig auszuschreiben, dass die Auswahlverfahren rechtzeitig vor dem Ausscheiden der Betreffenden abgeschlossen sind. Dabei wird bei der Bestimmung des Zeitpunktes auch berücksichtigt, dass die Stelle gegebenenfalls aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (beispielsweise Landesgleichstellungsgesetz) oder aufgrund der Tatsache, dass keine Bewerbungen eingehen, nochmals ausgeschrieben werden muss. Frage 1: Warum wurde die vakante Stelle nicht frühzeitig, sondern erst am 18.11.2014 ausgeschrieben ? Zu Frage 1: Die Ausschreibung der Funktionsstelle „Schulleiterin bzw. Schulleiter an der Grundschule „Dr. Theodor Neubauer“ in Heinersdorf“ wurde bereits am 9. Mai 2014 durch das damals zuständige Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) vorbereitet. Erst zu diesem Zeitpunkt war es auf der Basis verlässlicher Aussagen zur Klassenbildung der Eingangsklassen und der damit verbundenen Sicherheit des Schul-standortes möglich , das Ausschreibungsverfahren zu beginnen. Leider kam es im weiteren Verfahren zu Verzögerungen, die sehr bedauerlich sind, aber nunmehr durch organisatorische Umverteilung von Aufgaben infolge der Errichtung des Landesschulamtes soweit abschlossen sind, dass die künftigen Ausschreibungen wieder die Durchführung der Auswahlverfahren vor Eintritt einer planbaren Vakanz ermöglichen. Frage 2: Warum ist die Stelle derzeit (Stand 22.01.2015) nur auf der Internetseite des Landes Brandenburg und nicht auf anderen Plattformen wie z.B. www.interamt.de veröffentlicht ? Zu Frage 2: Nach § 37 Abs. 1 Schullaufbahnverordnung sind freie Beförderungsdienstposten innerhalb des Bereichs der Behörde und im Amtlichen Anzeiger für das Land Brandenburg oder in einem vergleichbaren landesweiten Veröffentlichungsorgan auszuschreiben . Daher sind Ausschreibungen der Stellen für Schulleitungsfunktionen als Schulleiterin oder Schulleiter im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburgs zu veröffentlichen. Zusätzlich werden die Stellenausschreibungen auf den Internetseiten des Landes Brandenburg und auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport eingestellt. Daneben werden künftig Stellenausschreibungen für Lehrkräfte und Schulleitungsfunktionen auch auf dem Fachkräfteportal (http://www.fachkraefteportalbrandenburg .de/arbeitsplaetze/uebersicht.html) eingestellt. Dass es im Internet weitere Stellenbörsen bzw. Plattformen gibt, ist bekannt. Der zusätzliche Aufwand für das Einstellen von Stellenausschreibungen in diversen Stellenbörsen bzw. Plattformen wäre nur gerechtfertigt, wenn damit zusätzliche Bewerbungen gewonnen werden könnten. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Interessenten für Stellenausschreibungen für Lehrkräfte, aber auch Schulleitungsfunktionen , die Internetseiten und die Hotline des Landes Brandenburg gut annehmen, sodass von der Nutzung weiterer Stellenbörsen keine Verbesserung der Bewerberlage zu erwarten ist. Gerade bei Schulleitungsfunktionen sind die Bewerberzahlen bundesweit gering und nicht mit Auswahlverfahren in der allgemeinen Verwaltung zu vergleichen. Dass diese Grundschule im ländlichen Raum liegt, erschwert die Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern. Frage 3: Was wird veranlasst, um weiteren Unterrichtsausfall bis zur Neubesetzung der Stelle zu verhindern? Zu Frage 3: Die Regionalstelle des Landesschulamts in Frankfurt (Oder) ist seit längerem bemüht , eine Lehrkraft für die Schule einzustellen. Mit verschiedenen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich um die Einstellung in den Schuldienst des Landes Brandenburg im Bereich der Regionalstelle Frankfurt (Oder) beworben haben, wurden Gespräche geführt und wurde ihnen ein Einstellungsangebot unterbreitet. Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern war bislang leider niemand bereit, eine Tätigkeit an der Grundschule aufzunehmen, sodass es bislang zu keiner Einstellung gekommen ist. Die Erfahrungen der letzten Zeit zeigen, dass es immer schwieriger wird, für den äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg Fachkräfte zu gewinnen. Junge ausgebildete Lehrkräfte streben in vielen Fällen eine Tätigkeit in den Berlin nahen Räumen an und lehnen, trotz unbefristeter Arbeitsvertragsangebote, eine Einstellung ab. Auch hier werden seitens der Regionalstelle Frankfurt (Oder) gemeinsam mit den Landkreisen und den Kommunen verstärkte Anstrengungen unternommen, um Fachkräfte für den äußeren Entwicklungsraum zu gewinnen. Es ist gelungen, zum 1. Juni 2015 eine Lehrkraft zu gewinnen, die zu diesem Zeitpunkt eingestellt wird. Bis zur Einstellung der neuen Lehrkraft werden die Möglichkeiten der Kontingentstundentafel genutzt, wird das Vertretungskonzept der Schule eingesetzt und Mehrarbeit angeordnet. Die Schule verfügt zusätzlich über Möglichkeiten, dass das Vertretungsbudget genutzt werden kann. Weiterhin erfolgt ein stundenweiser Einsatz einer Lehrkraft aus einer anderen Grundschule. Frage 4: Wurde das Kollegium bzw. die Schulleitung bisher durch das zuständige Schulamt in den Neubesetzungsprozess einbezogen? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Zu Frage 4: Grundsätzlich werden das Kollegium und die Schulleitung in die Auswahlverfahren um Schulleitungsfunktionen nur in dem von § 73 des Brandenburgischen Schulgesetzes vorgegebenen Rahmen beteiligt, nämlich soweit diese Mitglieder der Schulkonferenz sind. Gleichwohl sind den Lehrkräften erneut zu besetzende Funktionsstellen an ihrer Schule durchaus bereits im Vorfeld bekannt. Bezogen auf diese Grundschule hatte die Schulleiterin bereits seit 1,5 Jahren vor ihrem Ausscheiden Lehrkräfte der Schule angesprochen, um sie zu einer Bewerbung zu motivieren, wenn die Stellenausschreibung erfolgt. Nachdem auf die Ausschreibung keine Bewerbungen eingegangen sind, wurden von der zuständigen Schulrätin nochmals zwei Lehrkräfte gezielt angesprochen, leider auch ohne Erfolg. Eine Lehrkraft dieser Schule wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2015 als kommissarische Schulleiterin beauftragt. Frage 5: Wie wird zukünftig das Kollegium bzw. die Schulleitung durch das zuständige Schulamt in den Neubesetzungsprozess einbezogen? Zu Frage 5: Gemäß § 73 (Bestellung der Schulleitung) des Brandenburgischen Schulgesetzes ist eine Beteiligung der Lehrerkonferenz als Gremium bzw. der Schulleitung nicht vorgesehen . Lehrkräfte und Schulleitung sind in der Schulkonferenz vertreten. Die Schulkonferenz hört die benannten Bewerberinnen und Bewerber einzeln im Beisein je einer Vertreterin oder eines Vertreters des Landesschulamts und des Schulträgers an und schlägt spätestens eine Woche nach der Anhörung eine Bewerberin oder einen Bewerber dem Landesschulamt vor. Nach erneuter Ausschreibung der Stelle im Amtsblatt Nr. 2 vom 19.01.2015 liegt der Regionalstelle Frankfurt (Oder) jetzt eine Bewerbung vor, wobei zielgerichtet Personen darauf angesprochen wurden.