Landtag Brandenburg Drucksache 6/7257 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.08.2017 / Ausgegeben: 30.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2920 des Abgeordneten Christoph Schulze (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/7109 Anmeldung von Schadenersatzforderungen durch Aufgabenträger der Schmutzund Abwasserversorgung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 beim Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Nach dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss 1 BVR 2961/14 vom 12. November 2015 im Hinblick auf die sogenannten Altanschließer und die im Bundesverfassungsgericht beanstandete verfassungswidrige rückwirkende Erhebung von Beiträgen zum Anschluss für Trink- und Abwasserversorgung haben sich laut Presseberichten zahlreiche Zweckverbände mit Schadenersatzforderungen an die Landesregierung /das Land Brandenburg gewandt. Insbesondere nach dem Urteil des Landgerichtes Frankfurt/Oder im Hinblick auf Staatshaftung ist nunmehr von Interesse, ob und wenn ja, wieviel Zweckverbände und Aufgabenträger sich diesbezüglich mit Schadenersatzforderungen an die Landesregierung gewandt haben. 1. Haben Zweckverbände Schadenersatzansprüche beim Land Brandenburg angemeldet? zu Frage 1: Ja 2. Wenn ja, wann? 3. Wenn ja, bei wem? 4. Wenn ja, in welcher Höhe? 5. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? 6. Wie ist der Bearbeitungsstand, wo kann Akteneinsicht zu diesem Vorgang genommen werden? zu den Fragen 2 bis 6: Es wird auf die der Landtagsdrucksache 6/6632 beigefügte Tabelle verwiesen. Die Anträge wurden bei der Staatskanzlei und beim Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) auf der Grundlage des Staatshaftungsgesetzes und einmal auch des § 839 BGB gestellt. Von der Staatskanzlei wurden die dort gestellten Anträge an das MIK zuständigkeitshalber abgegeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7257 - 2 - Die Anträge wurden im Zeitraum vom 02. Februar bis 02. März 2017 abschlägig beschieden . Anträge auf Akteneinsicht wären beim Ministerium des Innern und für Kommunales zu stellen.