Landtag Brandenburg Drucksache 6/7258 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.08.2017 / Ausgegeben: 30.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2910 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7094 Anschläge auf Abgeordneten- und Parteibüros, 2. Quartal 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In der kürzeren Vergangenheit ist es wiederholt zu Anschläge auf bzw. Beschädigungen von Abgeordneten- und Parteibüros gekommen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum 01.04.2017 bis 30.06.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 02.08.2017 ausgewertet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1976 (Drs. 6/4914) verwiesen. 1. Wie viele Anschläge auf bzw. Beschädigungen von Abgeordnetenbüros von Landtagsund Bundestagsabgeordneten sind der Landesregierung im 2. Quartal 2017 sowie auf Parteibüros im gleichen Zeitraum bekannt geworden? (Um detaillierte Auflistung hinsichtlich Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Zuordnung zu einem Phänomenbereich wird gebeten!) zu Frage 1: Für den Berichtszeitraum wurden insgesamt sechs derartige Straftaten gemeldet . Eine detaillierte Auflistung einzelner Grunddaten zu diesen Straftaten, wie Tatzeit, Tatort, Delikt etc. ist in der Anlage dargestellt. 2. Welche dieser Taten konnten aufgeklärt werden? Wie viele Tatverdächtige wurden dabei ermittelt? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern und hinsichtlich der Tatmotive der aufgeklärten Fälle? zu den Fragen 2 und 3: Bisher konnte keine Straftat aufgeklärt werden. 4. Gab es Nachmeldungen von Straftaten im Sinne der Frage 1, die bei den Antworten zu Anfragen zu diesen Taten in den vorangegangenen Zeiträumen noch nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja, wird um detaillierte Auflistung hinsichtlich Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Zuordnung zu einem Phänomenbereich gebeten! Landtag Brandenburg Drucksache 6/7258 - 2 - zu Frage 4: Für das 1. Quartal 2017 wurden keine Straftaten nachgemeldet. 5. Gab es bei Taten im Sinne der Frage 1 aus vorangegangenen Zeiträumen Ermittlungserfolge , die bei Antworten zu Anfragen zu diesen Taten in den vorangegangenen Zeiträumen noch nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja welche und wie viele Tatverdächtige wurden dabei ermittelt? zu Frage 5: Zu den in der Antwort zur Kleinen Anfrage 2663, Drucksache 6/6504, aufgeführten Straftaten sind keine neuen Ermittlungserfolge zu verzeichnen. 6. Hat sich Lageeinschätzung der Landesregierung hinsichtlich der Sicherheitslage der Abgeordnetenbüros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu den vorangegangenen Anfragen geändert? Wenn ja, inwiefern und welche Schritte unternimmt die Landesregierung , um die Sicherheitslage von Abgeordnetenbüros zu verbessern? zu Frage 6: Die Lageeinschätzung hinsichtlich der Sicherheitslage der Abgeordnetenbüros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten hat sich nicht geändert. Anlage/n: 1. Anlage 1 Stand: 02.08.2017 Politisch motivierte "Anschläge" auf Abgeordneten- und Parteibüros 01.04.2017- 30.06.2017 Anlage lfd. Nr. Datum Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt §§ Begehungsweise geschädigte Partei geklärt Phänomenbereich 1 06.04.2017 Frankfurt (Oder), Stadt (15230) Frankfurt (Oder) § 303 StGB Beschädigen der Bürgerbürohinweistafel mittels brauner Farbbeutel AfD nein PMK -links- 2 16.04.2017 Ludwigsfelde, Stadt (14974) Teltow-Fläming § 303 StGB Beschmieren der Fensterscheibe mit Schriftzug AfD nein PMK -links- 3 22.04.2017 Herzberg/Elster, Stadt (04916) Elbe-Elster § 303 StGB Bewerfen der Fensterscheibe mit rohen Eiern DIE LINKE nein PMK -rechts- 4 01.06.2017 Eisenhüttenstadt, Stadt (15890) Oder-Spree § 303 StGB Beschmieren der Fensterscheibe mit Schriftzug CDU nein PMK -rechts- 5 06.06.2017 Brandenburg an der Havel, Stadt (14770) Brandenburg an der Havel § 303 StGB Beschmieren der Kreisgeschäftsstellenhinweistafel mittels Farbstift AfD nein PMK -links- 6 22.06.2017 Eisenhüttenstadt, Stadt (15890) Oder-Spree § 303 StGB Bewerfen der Fensterscheibe mit rohen Eiern DIE LINKE nein PMK -rechts- 1