Datum des Eingangs: 26.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/726 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 261 der Abgeordneten Birgit Bessin und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/559 Wortlaut der Kleinen Anfrage 261 vom 04.02.2015 : Millionenklage gegen die Deutsche Bahn verloren Das Landgericht Frankfurt/Main entschied kürzlich aufgrund von Verjährung gegen das Land Brandenburg, im Verfahren des Landes Brandenburg gegen die Deutsche Bahn AG. Hierbei forderte das Land Brandenburg Mittel für den Zeitraum 2004 bis 2006 zurück, nachdem die Bundesnetzagentur sogenannte Regionalfaktoren im März 2010 für ungültig erklärt hatte. „Das Land trat dabei stellvertretend für verschiedene private Unternehmen auf.“ (Zitat aus Potsdamer Neueste Nachrichten vom 03.02.2015, Seite 14) Wir fragen die Landesregierung: 1. Für welche privaten Unternehmen trat das Land stellvertretend auf? 2. Wurde der Forderungsbetrag bereits im Haushalt als Einnahme kalkuliert? 3. An welcher Stelle im Haushalt ist der Forderungsbetrag gebucht? 4. Wie hoch waren bzw. sind die Kosten für eine rechtliche Vertretung in der gesamten Sache? 5. Wie hoch sind die Gerichtskosten des gesamten Prozesses? 6. Wie konnte es zu einer Verjährung bei einer solch hohen Forderung kommen? 7. Wer hat das Hindernis der Verjährung zu verantworten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche privaten Unternehmen trat das Land stellvertretend auf? Zu Frage 1: Das Land hat sich von der Prignitzer Eisenbahngesellschaft (PEG) und der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft (ODEG) Ansprüche abtreten lassen und diese im Rahmen eines Gesamtanspruchs mit geltend gemacht. Frage 2: Wurde der Forderungsbetrag bereits im Haushalt als Einnahme kalkuliert? Frage 3: An welcher Stelle im Haushalt ist der Forderungsbetrag gebucht? Zu Frage 2 und 3: Nein. Der Forderungsbetrag ist an keiner Stelle veranschlagt. Frage 4: Wie hoch waren bzw. sind die Kosten für eine rechtliche Vertretung in der gesamten Sache? Zu Frage 4: Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) betragen in der ersten Instanz jeweils 111.327,48 €, zzgl. evtl. Reisekosten und Abwesenheitsgeld (für das Land i. H. v. 203,20 €). Frage 5: Wie hoch sind die Gerichtskosten des gesamten Prozesses? Zu Frage 5: Die Gerichtskosten in der ersten Instanz betragen nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) voraussichtlich 133.728,00 €. Frage 6: Wie konnte es zu einer Verjährung bei einer solch hohen Forderung kommen? Frage 7: Wer hat das Hindernis der Verjährung zu verantworten? Zu Frage 6 und 7: Die Gesamtforderung des Landes ist nicht verjährt. Verjährt ist nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main lediglich der Teil der Forderungen, der aus abgetretenem Recht der PEG und ODEG mit geltend gemacht wurde.