Landtag Brandenburg Drucksache 6/7261 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.08.2017 / Ausgegeben: 30.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2898 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7068 Umsetzung des Landtagsbeschlusses zur humanitären Hilfe für schutzbedürftige Yeziden Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 16. Dezember 2016 fasste der Landtag Brandenburg den einstimmigen Beschluss, der religiösen Minderheit der Yeziden Schutz zu gewähren und vor allem Frauen und Kindern durch eine Aufnahme in Brandenburg zu helfen (Drucksache 6/5583). Insbesondere bestand der Auftrag darin, Gespräche mit anderen Bundesländern zu führen, um gemeinsam ein Aufnahmeprogramm für traumatisierte Frauen und Minderjährige aus dem Nordirak vorzubereiten, sofern der Bund bis zum 1. Juli 2017 kein Aufnahmekontingent geschaffen hat. Diese Frist ist nun abgelaufen. Sowohl andere Bundesländer, als Kommunen in Brandenburg erklären ihre Bereitschaft in dieser Frage zu kooperieren und rasch humanitäre Hilfe zu leisten. Vorbemerkungen der Landesregierung: Im Rahmen des Landtagsbeschlusses „Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Yezidinnen und Yeziden sowie anderen Minderheiten im Nordirak wirksam verhindern und ahnden“ vom 17.05.2017 wurde die Landesregierung gebeten, dem Landtag bis zum September 2017 einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Landtagsbeschlusses "Humanitäre Hilfe für besonders schutzbedürftige Yezidinnen und Yeziden des Irak" vom 16. Dezember 2016 zuzuleiten. Die Befassung der Landesregierung mit diesem Bericht ist für Mitte September vorgesehen. Diesem Bericht der Landesregierung kann im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nicht vorgegriffen werden. Daher werden die Fragen der Kleinen Anfrage nur kurz und allgemein gehalten beantwortet. Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Vorbereitungsstand zur Aufnahme von Yeziden in Brandenburg? zu Frage 1: Nachdem kein Aufnahmeprogramm des Bundes zustande gekommen ist, prüft die Landesregierung derzeit, inwieweit ein brandenburgisches Landesaufnahmeprogramm möglich und machbar ist. Dabei ist zunächst zu klären, ob das für ein brandenburgisches Landesaufnahmeprogramm gem. § 23 Abs.1 S. 3 AufenthG erforderliche Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern (BMI) erteilt werden würde. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7261 - 2 - Frage 2: Hat die Landesregierung das Angebot des Landes Baden-Württemberg zur organisatorischen Unterstützung und Koordination angenommen? Wenn ja, in welchen Bereichen und mit welchem Ergebnis? zu Frage 2: Im März 2017 nahm das MIK Kontakt mit dem damaligen Projektleiter des Landesaufnahmeprogramms 2015 in Baden-Württemberg auf. Weitere Gespräche sind beabsichtigt, wenn das unter Antwort 1 genannte Einvernehmen des BMI erteilt werden würde. In welcher Art eine Unterstützung Baden-Württembergs möglich ist, ist noch offen. Frage 3: Welche Ergebnisse brachte die Abstimmung zwischen der Landesregierung mit den kommunalen Aufgabenträgern über die Frage, wie viele Personen in Brandenburg angemessen untergebracht und medizinisch behandelt werden können? (Bitte auch benennen wann und mit welchen Kommunen dazu gesprochen wurde.) zu Frage 3: Diese Frage bezieht sich auf den zweiten Satz des 3. Spiegelstrichs des Beschlusses des Landtages Brandenburg Drs. 6/5583 (2. ND)-B. Konkrete Planungen sind erst möglich, wenn Entscheidungen über die Aufnahme getroffen worden sind. Daher ist eine konkrete Abstimmung mit den kommunalen Aufgabenträgern über die Frage, wie viele Personen in Brandenburg angemessen untergebracht und medizinisch behandelt werden können, bisher noch nicht erfolgt. Nach ersten Überlegungen im MASGF wird neben Bedarfen an zielgruppenspezifischen geeigneten Unterbringungsplätzen und Angeboten der sozialen Infrastruktur von einem zusätzlichen Bedarf im Bereich der sozialen und psychosozialen Beratung und Betreuung ausgegangen, der von dem bereits vorhandenen Regelangebot der Migrationssozialarbeit wohl nicht gedeckt werden kann. Zu den erwarteten besonderen Bedarfen der psychiatrischen und psychotherapeutischen Hilfen dieser Zielgruppe hat es erste Sondierungen über Kapazitäten in Brandenburg und Berlin gegeben . Frage 4: Wann wird die Landesregierung dem Landtag Vorschläge und Informationen unterbreiten , zu welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien die Aufnahme von Yeziden in Brandenburg stattfinden soll? zu Frage 4: Sobald die erforderlichen Prüfungen (siehe Antworten zu den Fragen 1 bis 3) abgeschlossen sind, wird die Landesregierung dem Landtag mitteilen, ob, zu welchen Bedingungen und nach welchen Kriterien die Aufnahme von Yeziden in Brandenburg möglich ist.