Landtag Brandenburg Drucksache 6/7289 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.08.2017 / Ausgegeben: 04.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2890 der Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7058 Zuschüsse für Fahrten zu (Gegen-)Demonstrationen im Jahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Januar 2016 haben wir auf Grund eines Berichtes der Ostthüringer Zeitung über die Generalaussprache zum Haushaltsentwurf der Landesregierung , die aus dem Titel des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu (Gegen-) Demonstrationen im Land Thüringen gewährt , eine entsprechende Kleine Anfrage an die brandenburgische Landesregierung formuliert . Diese Anfrage soll aktuelle Zahlen generieren. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ ist die strategische Grundlage der Landesregierung im Kampf gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und das Leitbild zur Förderung einer starken und lebendigen Demokratie. Maßgeblich ist dabei die Verfassung des Landes Brandenburg. Im Rahmen der 85. Landtagssitzung erfuhr der Kampf gegen rechtsradikale, rassistische oder fremdenfeindliche Kräfte sowie der Schutz des friedlichen Zusammenlebens im Land Brandenburg Verfassungsrang. Mit der eingeführten Anti-Rassismus-Klausel tritt die Landesregierung der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts verstärkt entgegen. Ideologien wie Rechtsextremismus und Rechtspopulismus verletzen die Grundwerte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Deshalb ist die konsequente Bekämpfung von Gewalt Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eine zentrale Aufgabe der Landesregierung und der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“/ Bündnis für Brandenburg. 1. In welchem finanziellen oder organisatorischen Umfang wurden seit Januar 2016 durch öffentliche Institutionen oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Träger (beispielsweise „Tolerantes Brandenburg“) Zuschüsse für Fahrten zu und/oder der Teilnahme an (Gegen- )Demonstrationen im Land Brandenburg gewährt? Unter (Gegen-) Demonstrationen sind jene gemeint, die sich gegen rechtsextreme und fremdenfeindliche Demonstrationen, auf Demonstrationen für Toleranz und Demokratie und/oder Demonstrationen bürgerlicher Parteien wie der AfD richteten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7289 - 2 - Zu Frage 1: In dem gegebenen Zeitraum wurden von der Landesregierung keine Zuschüsse für Fahrten zu und/oder der Teilnahme an (Gegen-)Demonstrationen im Land Brandenburg gewährt. 2. Die finanzielle Förderung von Fahrtkostenzuschüssen ist kein explizierter Förderschwerpunkt der Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ der Landesregierung. Diese kann nach eigenen Angaben jedoch nicht ausschließen, dass im Rahmen von Zuwendungen Träger eigenverantwortlich Fördermittel dafür verwenden. Wie gedenkt die Landesregierung zu verhindern, dass Fördermittel als Zuschüsse für Fahrten zu (Gegen- )Demonstrationen zweckentfremdet werden? Zu Frage 2: Grundsätzlich können Fahrtkosten in Abhängigkeit des Zuwendungszweckes als sächliche Verwaltungsausgaben betrachtet werden und sind damit zuwendungsfähig. Grundlage für die Abrechnung von Fahrtkosten ist das Bundesreisekostengesetz (BRKG). 3. Demonstrationen stellen einen wichtigen Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Die Förderung von Demonstrationen mit Steuergeldern kann jedoch einen unzulässigen Eingriff darstellen, wenn nur eine Seite der Demonstranten eine Förderung erhält. In welchem Rahmen ist die unter 2) aufgeführte eigenverantwortliche Weitergabe von Zuwendungen als Zuschuss für Fahrten zu (Gegen-) Demonstrationen durch die geförderten Träger legitim? Zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. 4. Welche (Gegen-) Demonstrationen inner- und außerhalb des Landes Brandenburg wurden von Seiten der Landesregierung seit Januar 2016 finanziert, organisiert oder unterstützt ? Zu Frage 4: Die Landesregierung finanziert, organisiert und unterstützt Maßnahmen, die sich gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit richten oder der Entstehung dieser Phänomene präventiv begegnen. Dabei sollen die Kommunikation und Mobilisierung der Gesellschaft sowie die Unterstützung von lokalen, demokratischen Strukturen und der kommunalen Öffentlichkeit ebenso wie die Entwicklung von Toleranz, Solidarität und Abbau von Fremdenangst und Fremdenfeindlichkeit eine Rolle spielen. Unterstützt werden Projekte, die zum Ziel haben Eigeninitiative, Zivilcourage, bürgerschaftliches Engagement und Mitbestimmung zu fördern. Dazu zählen öffentlichkeitswirksame Projekte, wie zum Beispiel, Bürgerfeste, Konzerte und Aktionstage sowie Aufklärungsprojekte wie Workshops , Seminare, Veröffentlichungen von Broschüren, Flyer und sonstige Informationsmaterialien . Innerhalb des gegebenen Zeitraums, vom Januar 2016 bis Juli 2017, wurde zum Beispiel die Aktion „Oranienburg zeigt Herz“ der Stadt Oranienburg finanziell gefördert. Ein Ziel der Veranstaltung „Oranienburg zeigt Herz“ im Februar 2016 war es, möglichst viele Oranienburgerinnen und Oranienburger ins Gespräch zu bringen und für den Umgang mit Fremdenfeindlichkeit zu sensibilisieren. Es ging zudem darum im Sinne des städtischen Leitbildes für Toleranz „Flagge zu zeigen“. Oranienburg war zu diesem Zeitpunkt seit etwa einem Jahr immer wieder als Ort für „Abendspaziergänge“ gegen Geflüchtete ausgesucht worden . Die Diskussion über eine Flüchtlingsunterkunft in der Stadt lief besonders aggressiv. Mit einer Veranstaltung, die von einem breiten gesellschaftlichen Bündnis unterstützt wird, sollte auch gegen die wachsende Spaltung in der (Stadt-) Gesellschaft gewirkt werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7289 - 3 - Im Sinne der Aktion „Oranienburg zeigt Herz“ haben am 26. Februar 2016 schließlich schätzungsweise 400 Bürgerinnen und Bürger der Stadt gegen Hass, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit demonstriert – und sind für Menschlichkeit, Grundwerte und die Verteidigung der Demokratie eingetreten. 5. Welche Kenntnisse über die Verwendung von Fördermitteln für die Organisation und/oder Durchführung von Fahrten zum G20-Gipfel in Hamburg, mit dem Ziel, dort gegen diesen zu demonstrieren, verfügt die Landesregierung? Zu Frage 5: Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über die Verwendung von Fördermitteln für die Organisation und/oder Durchführung von Fahrten zum G20-Gipfel in Hamburg . 6. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Fahrten zum G20-Gipfel in Hamburg mittels Steuermitteln direkt oder indirekt gefördert wurden? Zu Frage 6: Es wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen.