Landtag Brandenburg Drucksache 6/7290 6. Wahlperiode Eingegangen: 28.08.2017 / Ausgegeben: 04.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2918 der Abgeordneten Inka Gossmann-Reetz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7107 Lärmschutz an der Bundesautobahn A10 Nord sowie Planungsstand zu den Tankund Rastanlagen „Briesetal“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Zuge des Ausbaus der Bundesautobahn A10 Nord ist in den kommenden Jahren auch der Bau weiterer Rastanlagen beidseitig der A 10 geplant. Ein möglicher Standort für die sogenannten Tank- und Rastanlagen „Briesetal“ liegt hierbei nahe des Ortsteils Bergfelde in der Stadt Hohen Neuendorf. In diesem Zusammenhang sollen zugleich Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor der steigenden Lärmbelästigung ergriffen werden. Einige Bürgerinnen und Bürger befürchten allerdings , dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen nicht ausreichen werden und haben daher Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg eingereicht. 1. Wie viele und welche Standorte auf dem nördlichen Abschnitt der Bundesautobahn A10 kommen für den Neu- bzw. Um- und Ausbau bewirtschafteter und unbewirtschafteter Rastanlagen grundsätzlich in Frage? zu Frage 1: Die folgenden drei Standorte kommen entsprechend der Richtlinie „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen“ (ERS) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 02.03.2011 für einen Neu bzw. Um- und Ausbau in Frage: - Unbewirtschaftete Rastanlagen Krämer Forst/ Ziethener Luch - Bewirtschaftete Rastanlage Nordring (bisher Briesetal genannt) - Unbewirtschaftete Rastanlagen Kappgraben Nord und Süd 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der sogenannten Tank- und Rastanlage „Briesetal“ bei Bergefelde? zu Frage 2: Auf Grundlage der bundesweiten Zählung der parkenden LKW an den Autobahnen vom April 2013 erarbeitet der Bund gegenwärtig eine neue Bedarfsprognose 2030 für die notwendigen LKW- und PKW-Parkstände an Autobahnen und überprüft das Berechnungsverfahren zur Dimensionierung der Rastanlagen gemäß ERS. Nach Vorliegen der neuen Prognose kann geprüft werden, ob für die Errichtung einer Rastanlage im Bereich Hohen Neuendorf ein zwingender Bedarf für LKW- und PKW- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7290 - 2 - Parkstände besteht oder ob dieser ggf. in Abstimmung mit dem Bund an anderer Stelle an der Autobahn gedeckt werden kann. 3. Welche Lärmschutzmaßnahmen sollen nach derzeitigem Planungsstand im Zuge des 6- streifigen Ausbaus der Bundesautobahn A10 Nord im Abschnitt bei Bergfelde realisiert werden? 4. Hält die Landesregierung die geplanten Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner für ausreichend? (bitte begründen) zu Fragen 3 und 4: Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen richten sich nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 09.12.2013. Folgende Lärmschutzmaßnahmen sind danach vorgesehen (vgl. auch beigefügte Skizze): Im Bereich von Bau-km 172+656.587 (Höhe AS Birkenwerder) bis Bau-km 175+600.000 (Höhe Gemarkung Bergfelde Flur 6) wird eine Straßenoberfläche mit einer dauerhaft lärmmindernden Wirkung von minus 5 dB(A) hergestellt. In weiten Teilen dieses Bereichs wird auch eine Lärmschutzwand errichtet. Südlich der Richtungsfahrbahn Berlin beginnt im Bereich Birkenwerder ein Lärmschutzwall bei Bau-km 174+680. Der Lärmschutzwall endet bei Bau-km 176+275. Dieser Lärmschutzwall erhält eine Höhe von bis zu 8 m über Straßenoberfläche der A10. Am Ende des Lärmschutzwalls (in Fahrtrichtung Berlin - auf Höhe des Rastplatzes bei Bergfelde) schließt eine Lärmschutzwand an. Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Richtungsfahrbahn Berlin. Die Lärmschutzwand beginnt bei Bau-km 176+265 und endet bei Bau-km 176+402. Sie erhält eine Höhe von bis zu 5 m über der Straßenoberfläche der A10. Im Zuge der A 10 in Fahrtrichtung Berlin schließt unmittelbar an die Lärmschutzwand ein weiterer Lärmschutzwall an. Dieser Lärmschutzwall beginnt bei Bau-km 176+395 und endet bei Bau-km 177+005 etwa 860 m vor dem Bauwerk 82Ü3. Bei diesem Bauwerk handelt es sich um eine Brücke im Zuge eines Wirtschaftsweges über die A10. Der Lärmschutzwall erhält eine Höhe von bis zu 6 m über Straßenoberfläche der A 10. Entlang der Richtungsfahrbahn Berlin sind im Bereich der Gemarkung Bergfelde keine weiteren Maßnahmen den Lärmschutz betreffend planfestgestellt . Bei der Planung und Planfeststellung wurden entsprechend der Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und dessen Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien diese Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, um die Auswirkungen des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) 10 auf Mensch und Natur zu reduzieren. Im Übrigen wird dazu die rechtskräftige Entscheidung im Gerichtsverfahren abzuwarten sein. Anlage/n: 1. Anlage Kleine Anfrage 2918, Anlage zur Antwort auf Frage 3 Seite 1 von 1 ÜBERSICHTSKARTE (kein Maßstab) Bereich offenporiger Asphalt (Bau-km 172+656,587 - 175+600,00) Bereich - Lärmschutzwall (Bau-km 174+680 - 176+275) - Lärmschutzwand (Bau-km 176+265 - 176+402) - Lärmschutzwall (Bau-km 176+395 - 177+005) Bergfelde Bereich - Lärmschutzwand (Bau-km 172+980 - 173+595) - Lärmschutzwand (Bau-km 173+620 - 174+035) - Lärmschutzwand (Bau-km 174+045 - 174+680) Lärmschutzwand (Bau-km 172+920 - 173+595)