Landtag Brandenburg Drucksache 6/7294 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.08.2017 / Ausgegeben: 04.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2901 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7071 Übersicht illegaler Müllablagerungen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Nach der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Illegale Mülldeponien in Brandenburg“ (Drucksache 6/4338) sind der Landesregierung insgesamt 148 illegale Abfallansammlungen in Brandenburg bekannt, die sich in der Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden befinden. Die entsprechenden Standorte wurden in verschiedenen Tabellen mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad aufgelistet. Aufgrund der Unübersichtlichkeit und Uneinheitlichkeit besteht der Wunsch, eine Gesamtübersicht über alle bekannten illegalen Abfallansammlungen im Land zu erhalten. Darüber hinaus ergeben sich weitere Nachfragen zur Prioritätensetzung beim weiteren Handlungsbedarf und zum Stand aktuell umzusetzender Maßnahmen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Von den im Jahr 2008 bekannten 108 Altanlagen mit illegalen Abfallansammlungen, die durch die Umweltbehörden überwacht werden, befinden sich 45 in der Zuständigkeit des Landes. Nahezu 50 % dieser Abfallansammlungen konnten zwischenzeitlich beräumt werden bzw. befinden sich in Beräumung oder die Beräumung steht unmittelbar bevor. Eine Beräumung und Entsorgung kommt mit Landesmitteln nur in Betracht, wenn 1. eine konkrete Gefahr festgestellt wird (Ersatzvornahme) oder 2. sämtliche Möglichkeiten der Haftbarmachung Dritter ausgeschöpft sind (abgeschlossenes Verwaltungshandeln) und sich die betroffenen Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Voraussetzung für eine Umsetzung ist die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Durch Vorliegen der unter 2. genannten Voraussetzungen konnte beispielsweise die Beräumung am Standort Friedrichsthal Ende 2016 mit Landesmitteln abgeschlossen werden. Im gleichen Kontext steht der Erwerb der betroffenen Grundstücke am Standort Neuendorf (Amt Niemegk) durch die Gemeinde Rabenstein, mit deren Beräumung am 16.08.2017 (Einrichtung der Baustelle) begonnen wurde. Zur Sanierung des illegalen Abfalllagers der ehemaligen Firma GEAB mbH in Bernau wird derzeit in Gesprächen zwischen dem MLUL, dem Landkreis Barnim und der Stadt Bernau nach einer Lösung gesucht. Auch künftig wird der von der Landesregierung nach den oben beschriebenen Grundsätzen beschrittene Weg zur Sicherung bzw. Sanierung der noch verbliebenen illegalen Abfallablagerungen weiter verfolgt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7294 - 2 - Frage 1: Welche illegalen Abfallansammlungen in Brandenburg sind der Landesregierung insgesamt bekannt und wer ist jeweils hierfür zuständig (Bitte um Erstellung einer Gesamttabelle unter Angabe des Standortes, des Landkreises, des Namens der Anlage, Zeitpunkt der Feststellung, Art und Umfang des dort lagernden Mülls, erfolgter oder geplanter Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Ergebnis, erforderlicher Sicherungs - und Sanierungsmaßnahmen, Stand der Umsetzung, Zuständigkeit welcher Behörde )? zu Frage 1: Der Landesregierung sind illegale Abfallablagerungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt (LfU) und des Landeamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) bekannt. Das LfU ist für illegale Abfallablagerungen im Geltungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes und das LBGR für illegale Abfallablagerungen im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes zuständig. Die erfragten Details zu den der Landesregierung bekannten illegalen Abfallablagerungen sind den im Anhang beigefügten Tabellen 1 (LfU-Zuständigkeit) und 2 (LBGR-Zuständigkeit) sowie den nachfolgenden textlichen Ergänzungen zu entnehmen. Ergänzungen zu Tabelle 1 (LfU-Zuständigkeit) - in der Tabelle sind neben den im Jahr 2008 ermittelten 45 zusätzlich die seit 2008 hinzugekommen 20 illegalen Abfallablagerungen aufgeführt (lfd. Nr. 46 bis 65); von den insgesamt 65 Standorten sind - 13 beräumt (lfd. Nr. 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44), - 15 teilweise beräumt (lfd. Nr. 6, 8, 11, 13, 14, 18, 22, 26, 29, 31, 47, 49, 50, 54, 62), - 1 legalisiert (lfd. Nr. 45), - 8 in planerischer Vorbereitung mit dem Ziel der Beräumung (lfd. Nr. 1, 3, 9, 10, 22, 27, 46, 65). - zu „erfolgte oder geplante Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Ergebnis“: Die Kontrollen erfolgten auf der Grundlage des Kriterienkatalogs zur Erstbewertung von Abfalllagern/Abfallablagerungen http://www.lfu.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/a_kriterienkatalog.pdf. Ziel des Kriterienkatalogs ist es, Kriterien für eine Erstbewertung der von den Abfalllagern /Abfallablagerungen ausgehenden möglichen Risiken vorzunehmen. Dieser Kriterienkatalog soll der zuständigen Überwachungsbehörde als Entscheidungshilfe dienen, ob und in welchem Umfang eine Gefährdungsabschätzung erforderlich ist. Alle Standorte wurden nach dem Kriterienkatalog bewertet. Daraus wurde eine Priorisierung nach Handlungsbedarf (Notwendigkeit einer Gefährdungsabschätzung) abgeleitet. Ergebnis war, dass in Tabelle 1 nur für die lfd. Nr. 1 – 3 eine Gefährdungsabschätzung nötig war. Ab der lfd. Nr. 4 war nach dem Kriterienkatalog keine Gefährdungsabschätzung nötig. - zu „erforderliche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen“: Unter ordnungsrechtlichen Aspekten sind Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen unter Einsatz von Steuergeldern nicht geboten. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) und das LfU werden sich aber trotzdem weiterhin dafür einsetzen, entsprechend den o. g. Grundsätzen (siehe Vorbemerkungen) eine Beräumung der Lager voranzutreiben . Hiervon eingeschlossen ist die Haftbarmachung Pflichtiger (ehemalige Anlagenbetreiber , Grundstücksbesitzer bzw. ehemalige Abfallbesitzer). -Zeitpunkt der Feststellung: Bei dem Abgleiten einer Anlage in die Illegalität handelt es sich überwiegend um einen längeren Prozess von der ersten Feststellung eines nicht genehmigungskonformen Agierens über das behördliche Handeln mit dem Ziel der Wiederherstellung des rechtskonformen Zustands bis zur Insolvenz des Anlagenbetreibers. Soweit mit „Zeitpunkt der Feststellung“ die Feststellung des erstmaligen nicht genehmi- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7294 - 3 - gungskonformen Handelns gemeint wäre, ist dieser Zeitpunkt nicht mit verhältnismäßigem Aufwand für alle in Tabelle 1 aufgezählten Lager feststellbar. Ergänzungen zu Tabelle 2 (LBGR-Zuständigkeit) In allen Fällen liegen Gefährdungsabschätzungen vor, sind in Erarbeitung bzw. Aktualisierung . - zu Spalte „erforderliche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen lt. Gefährdungsabschätzung , Realisierung benannt)“: Das Verfahren zur Gefährdungsabschätzung ist umfangreich und standortspezifisch. Entsprechend kann es keinen allgemeingültigen Untersuchungsrahmen geben. Entsprechend vielfältig sind auch die Ergebnisse. Einen Überblick gibt die genannte Spalte. Darüber hinaus ist der Landesregierung eine illegale Abfallablagerung im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Elbe-Elster bekannt. Hierbei handelt es sich um das in Oelzig gelegene ehemalige Altreifenlager Klaus Meixner, das nach hiesigen Erkenntnissen ca. 5.000 t Altreifen sowie weitere Abfälle wie Altholz, Elektroaltgeräte, Kunststoffe, Sperrmüll und Asbestwellplatten umfasst und dem Land im Jahr 2016 im Wege der Fiskalerbschaft zugefallen ist. Weitere Einzelheiten sind hierzu nicht bekannt. Frage 2: Laut Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/4338 erfolgte bei den illegalen Abfallablagerungen in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt (LfU) eine Inaugenscheinnahme und Bestandsaufnahme nach Volumen und Abfallhauptgruppen. Es wurde eine Bewertung nach dem Kriterienkatalog und eine Priorisierung nach Handlungsbedarf vorgenommen. Wie lautet die Reihenfolge der Priorisierung nach den begutachteten Standorten und wie ist der Stand zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen? zu Frage 2: In Tabelle 1 sind das Ergebnis der Priorisierung sowie der Stand zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen dargestellt. Frage 3: Erfolgte eine Bewertung nach dem in der Antwort aufgeführten Kriterienkatalog auf gleiche Art und Weise für die illegalen Abfallansammlungen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LGBR) sowie der Unteren Abfallwirtschaftsbehörden ? Wenn ja, wie lauten hier die Priorisierungen bzgl. des weiteren Handlungsbedarfs und wie ist der Stand zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen? Wenn nein, für wann ist eine solche Priorisierung geplant? zu Frage 3: Im LBGR sind unabhängig von den vorhandenen Fachkenntnissen Gefährdungsabschätzungen Grundlage von durchzuführenden Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen und zur Beurteilung deren Dringlichkeit. Die Gefährdungsabschätzungen wurden durch unabhängige Sachverständige erarbeitet. Details können der Tabelle 2 „illegale Abfallablagerungen in der Zuständigkeit des LBGR“ entnommen werden. Zu illegalen Abfallablagerungen im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallwirtschaftsbehörden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Untersuchungen und Maßnahmen wurden bzw. werden in den Jahren 2017 und 2018 umgesetzt? Welche Maßnahmen konnten dieses Jahr bereits abgeschlossen werden? (bitte aufschlüsseln nach Zuständigkeit der Behörden) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7294 - 4 - zu Frage 4: Die zeitlich geplanten oder bereits realisierten Maßnahmen können den Tabellen 1 und 2 entnommen werden. Zum Teil sind Rechtsstreitigkeiten anhängig. Zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des LBGR (s. Tabelle 2) werden Abschlussberichte angefertigt und der zuständigen Behörde nach Beendigung der Maßnahme vorgelegt. Für Maßnahmen, die im Jahr 2017 zum Abschluss gebracht werden , liegen noch keine Berichte vor und können entsprechend nicht vollständig benannt werden. Frage 5: Wie viel Haushaltsmittel stehen dem Land Brandenburg in den Jahren 2017 und 2018 für Untersuchungen, Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen von illegalen Müllablagerungen zur Verfügung? In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen ist ein Abfluss dieser Mittel geplant? zu Frage 5: Dem Land Brandenburg stehen - verteilt auf verschiedene Ressorts - 4.229.700 € für das Jahr 2017und 4.729.700 € für das Jahr 2018 für Untersuchungen, Sicherungs - und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Für die genannten Maßnahmen ist der vollständige Mittelabfluss geplant. Frage 6: Ist der Landesregierung bekannt, in welchem Umfang die Landkreise aktuell eigene Haushaltsmittel für Untersuchungen, Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen von illegalen Müllablagerungen eingeplant haben und in welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen ein Abfluss dieser Mittel vorgesehen ist? Wenn nein, von welchen Gesamtkosten geht die Landesregierung aus? zu Frage 6: Hiervon hat die Landesregierung keine Kenntnis. Frage 7: Im Fall der Kiesgrube Lindower Heide wurden im Ergebnis der Auswertung des langjährigen Grundwasser-Monitorings hohe Konzentrationen von Schadstoffen wie Bor, Phenolen oder polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Noch höhere Konzentrationen werden an anderen noch nicht eingerichteten Messstellen der Kiesgrube vermutet. Ab wann sieht die Landesregierung akuten Handlungsbedarf und welche Kriterien und Schadstoffgrenzwerte müssen hierfür erreicht werden, damit sofort Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schadstoffeinträge in das Grundwasser eingeleitet werden? zu Frage 7: Der Handlungsbedarf bei jeder illegalen Abfallverbringung wird durch den unabhängigen Sachverständigen ermittelt und ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Dabei werden eine Vielzahl von Faktoren berücksichtigt u. a. Abfallart, -menge und - zusammensetzung, örtliche Lage und Lage zum Grundwasser, Grundwasserfließrichtung und -geschwindigkeit, im Umfeld vorhandene Nutzungen und Schutzgebiete oder Schutzgüter . Aufgrund anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder bei Notwendigkeit der Verwendung von Steuermitteln ist zudem die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen durch die Behörde zu beachten. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 1 Kleine Anfrage 2901, Tabelle 1 illegale Abfallablagerungen in der Zuständigkeit des LfU lfd. Nr. Standort (Landkreis) Name der Anlage vorhandene Abfallmengen in (t)/Abfallarten Priorität Gefährdungsabschätzung Stand der Umsetzung 1 Neuendorf (PM) Fläming Sortieranlagen GmbH ca. 70.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Kunststoffe aller Art, Verpackungen, Asbestabfälle, Altholz, Brandabfälle) 4 Grundwasserbeprobungen durch Fa. ARCADIS (April 2009) keine Gefahr für das Grundwasser nicht beräumt, Abfallentsorgung in mehreren Bauabschnitten durch das Land 1. Bauabschnitt: Beginn August 2017 Fortführung in 2018 vorgesehen 2 Fredersdorf-Vogelsdorf (MOL) Vogelsdorfer Recycling Zentrum GmbH; Sortieranlage ca. 62.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Kunststoffe, Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Altreifen) 1 Gefährdungsabschätzung durch Horn & Müller GmbH (Juli 2015) keine Gefahr für die Schutzgüter nicht beräumt 3 Jänickendorf (TF) AIKON Recycling GmbH ca. 11000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Sperrmüll, Asbestabfälle, mineralische Abfälle, Brandabfälle) 2 Gefährdungsabschätzung durch Horn & Müller GmbH (Juli 2015) keine Gefahr für die Schutzgüter nicht beräumt, planerische Vorbereitung in 2017 4 Petersdorf/Bad Saarow- Pieskow (LOS) K & S Bauschuttgesellschaft mbH ca. 70.000 t (mineralische Abfälle) 7 nicht beräumt 5 Vierlinden-Worin (MOL) Müller Recyclinggesellschaft GmbH ca. 32.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 5 nicht beräumt 6 Bernau (BAR) BRESTO GmbH ca. 25.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, mineralische Abfälle) 9 teilweise beräumt, ca. 10.000 t durch Dritte 7 Niedergörsdorf (TF) Baustoff-Recycling-Anlage ca. 205.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Boden) 10 nicht beräumt 8 Rüdersdorf (MOL) TEG Rüdersdorf ca. 7000 t (Metalle, Asphalt/Bodenaushub, Altholz) 6 teilweise beräumt, 40.700 t durch Dritte 9 Pinnow (UM) PS Wertstoffverwertung ConRex ca. 32.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Altholz) 12 nicht beräumt, Beräumung durch Dritten und Verbringung der Abfälle auf eine Deponie nach Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung dieser Deponie (frühestens 2018) 10 Neustadt/Dosse (OPR) Baggerbetrieb Kleißner ca. 26.000 t (Ziegel, Beton, Bodengemische, gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 13 nicht beräumt, Vorbereitung der Ausschreibung zur Beräumung in 2017/2018 läuft 11 Hoppegarten (MOL) NRH Naturerden und Recycling GmbH ca. 35.000 t (Altholz und gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 14 teilweise beräumt, 59.800 t durch Dritte 12 Stadt Brandenburg Magnum Enterprises ca. 1.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Altreifen, Brandabfälle, hausmüllähnliche Abfälle) 15 nicht beräumt 2 lfd. Nr. Standort (Landkreis) Name der Anlage vorhandene Abfallmengen in (t)/Abfallarten Priorität Gefährdungsabschätzung Stand der Umsetzung 13 Fehrbellin (OPR) Fehrbelliner Landdienst u. ServiceGmbH ca. 20.000 t (Beton, Ziegel, Bodengemische, gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 16 teilweise beräumt, 4.729 t durch Dritte beräumt 14 Schwedt (UM) ONUS ca. 80.000 t (Klärschlammkompost) 17 teilweise beräumt, Aufbereitung und Einbau der Abfälle im Zuge der Sanierung der Schwedter Stadtdeponie „Vierrader Chaussee“ durch einen Dritten, Bauzeit bis 2020 15 Kremmen ((OHV) BAK ca. 5.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 18 nicht beräumt 16 Germendorf (OHV) Berger Recycling GmbH ca. 250.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 19 nicht beräumt 17 Massen (EE) ABSADI Abriss, Sanierung und Dienstleistung GmbH ca. 5.000 t ( Ziegel- und Betonbruch, Altholz) 21 nicht beräumt 18 Rüdersdorf (MOL) VEB GmbH Abfallrecycling ca. 1.000 t (mineralische Abfälle, verbaut in einem illegal errichteten Wall) 22 teilweise beräumt, ca. 6.500 t durch Dritte beräumt 19 Schiebsdorf (LDS) VEMAK GmbH & Co. KG ca. 31.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 23 nicht beräumt 20 Alt Golm (LOS) TERRA Abbruch GmbH ca. 37.000 t (Altholz, Beton- und Ziegelmaterial, Eisen und Stahl, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, asbesthaltige Abfälle) 24 nicht beräumt 21 Luckenwalde (TF) RZL Recyclingzentrum Luckenwalde FRANK Co. Betriebsgesellschaft ca. 10.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Altholz) 25 nicht beräumt 22 Schwedt, OT Blumenhagen (UM) Manteufel Recycling GmbH ca. 2.000 t (Kunststoffe, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Dämmstoffe, Altreifen, Glas, Schrott, Kabelgranulat, Asbestabfälle, Teerpappe, Altholz) 26 teilweise beräumt, 310 t gef. Abfall durch Land (Ersatzvornahme) beräumt, planerische Vorbereitung in 2017/18 23 Fürstenwalde (LOS) WESA GmbH ca. 3.000 t (Asche -erdig) 28 nicht beräumt 24 Rüdersdorf (MOL) Futterphosphatwerk GmbH ca. 3.000 t (Abfall aus dem Anlagenbetrieb des Futterphosphatwerkes) 8 nicht beräumt 25 Schmerkendorf (EE) RoGeFa GmbH ca. 6.000 t (Spuckstoffe und Papierabfälle) 27 nicht beräumt 26 Fürstenwalde (LOS) SCHULTZ Fürstenwalde ca. 300 t (geschredderte Bahnschwellen) 34 teilweise beräumt, 14.750 t durch Dritte beräumt 3 lfd. Nr. Standort (Landkreis) Name der Anlage vorhandene Abfallmengen in (t)/Abfallarten Priorität Gefährdungsabschätzung Stand der Umsetzung 27 Muggerkuhl (PR) Ziegelwerk ca. 300 t (schadstoffhaltige Ziegelrohlinge) 29 nicht beräumt, planerische Vorbereitung in 2017 28 Vogelsdorf (MOL) Kompostierung Vogelsdorf ca. 37.000 t (Kompostierungsabfälle) 30 nicht beräumt 29 Alt Ruppin (OPR) ACA ca. 52.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Beton- und Ziegelmaterial) 31 teilweise beräumt, 28.000 t durch Dritte beräumt 30 Letschin (MOL) Recyclingplatz ca. 50.000 t (Boden, Beton- und Ziegelmaterial, Altholz, gemischte Bau- und Abbruchabfälle) 33 nicht beräumt 31 Ludwigsfelde (TF) BER Entsorgungsservice GmbH ca. 2.500 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Dachpappe) 35 teilweise beräumt, 1.400 t durch Dritte beräumt 32 Fredersdorf- Vogelsdorf (MOL) BRC Bodenrecycling GmbH 0 t ca. 300.000 t durch Dritte beräumt 33 Altlandsberg Vorwerk (MOL) TAR Entwicklungs GmbH & Co. KG 0 t ca. 1500 t durch Dritte beräumt 34 Lebus, OT Wüste Kunersdorf (MOL) Buchwald GbR 0 t ca. 5.000 t durch Dritte beräumt 35 Fürstenwalde (LOS) OCI GmbH Deutschland Engeneering Service 0 t ca. 780 t durch Dritte beräumt 36 Fürstenwalde (LOS) STECHLING Tief- und Straßenbau GmbH 0 t 3.000 t durch Dritte beräumt 37 Gartz, OT Friedrichsthal (UM) Friedrichsthal 0 t 53.506 t durch Land beräumt 38 Groß Dölln (UM) W.T.B. GmbH 0 t 156.916 t durch Dritte beräumt 39 Groß Leine (LDS) Aqua & Terra GmbH 0 t 26.900 t durch Dritte beräumt 40 Ketzin (HVL) Ketziner Baustoffrecycling GmbH 0 t durch Dritte beräumt, Menge nicht bekannt 41 Rathenow Bölkershof (HVL) H & S Autoverwertung 0 t durch Dritte beräumt, Menge nicht bekannt 42 Rhinow (HVL) Fa. Reiter 0 t 10.078 t durch Dritte beräumt 43 Oranienburg (OHV) Firma Polycon Gesellschaft für Kunststoffverarbeitung mbH 0 t 14 t durch Dritte beräumt 44 Neuruppin (OPR) G & F GmbH 0 t 110.000 t durch Dritte beräumt 45 Bad Freienwalde (MOL) BSR Naturstein GmbH legalisiert 46 Bernau (BAR) GEAB Bernau GmbH ca. 340.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, zerkleinerte kunststoffhaltige Abfälle mit Erdstoffen vermischt bzw. abgedeckt) Gefährdungsabschätzung durch die UWEG mbH (Dezember 2012 keine Gefahr für die Schutzgüter nicht beräumt, planerische Vorbereitung in 2017/18 47 Eberswalde (BAR) GHW Recyclinghof GmbH ca. 7.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) teilweise beräumt, 4.438 t durch Dritte beräumt 4 lfd. Nr. Standort (Landkreis) Name der Anlage vorhandene Abfallmengen in (t)/Abfallarten Priorität Gefährdungsabschätzung Stand der Umsetzung 48 Bernau (BAR) RCU-VV Achtundachtzigste Vermögensverwaltung GmbH ca. 320.000 t (Boden < Z2 mit Steinen) nicht beräumt 49 Mark Landin, OT Schönermark (UM) Naturerde Bethke GmbH & Co. KG ca. 15.000 t (kunststoffhaltige Abfälle aus der Papierindustrie) teilweise beräumt, 23.000 t durch Dritte beräumt 50 Bernau, OT Ladeburg (BAR) Bernauer Reifenrecycling & Karkassenhandel ca. 400 t (Altreifen) teilweise beräumt, 2.500 t durch Dritte beräumt 51 Hoppegarten, OT Waldesruh (MOL) Hoppegartener Land- und Handelsgesellschaft mbH ca. 170.000 t (Betonmaterial, Boden, gemischte Bau- und Abbruchabfälle) nicht beräumt 52 Eisenhüttenstadt (LOS) TEW Transport und Erden GmbH Wellmitz ca. 6.000 t (Klärschlammkomposte) nicht beräumt 53 Spreenhagen OT Hartmannsdorf (LOS) B.V.S. Biopolderanlage Skaby ca. 112.000 t (Baggergut, Ziegel aus Drainageschicht) nicht beräumt 54 Fürstenwalde (LOS) TRG GmbH Abfallsortieranlage EBS-Anlage ca. 13.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Sortierreste, EBS) teilweise beräumt, 310 t durch Dritte beräumt 55 Stechau (EE) REKU GmbH ca. 10.000 t (Boden und Steine, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Sortierreste) nicht beräumt 56 Crinitz (EE) J & H GbR ca. 3.000 t (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik) nicht beräumt 57 Hohenkuhnsdorf (EE) URD GmbH Stolzenhain ca. 34.000 t (Sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen) nicht beräumt 58 Stolzenhain (EE) TAESCH-Entsorgungs GmbH ca. 25.000 t (Sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen) nicht beräumt 59 Senftenberg (OSL) Lausitz Gummi GmbH ca. 3.000 t (Altreifen, Gummi aus mechanischer Behandlung) nicht beräumt 60 Forst – Domsdorf (SPN) ehemals Fa. Großmann GmbH Betonwerk ca. 4.000 t (Beton und Ziegel) nicht beräumt 61 Spremberg (SPN) ehemals Fa. Großmann GmbH Betonwerk ca. 44.000 t (gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Beton und Ziegel) nicht beräumt 62 Cottbus-Merzdorf (CB) Firma Duschl ca. 14.000 t (Beton und Ziegel, Boden, Bitumengemische) teilweise beräumt, ca. 5000 t durch Dritte beräumt 5 lfd. Nr. Standort (Landkreis) Name der Anlage vorhandene Abfallmengen in (t)/Abfallarten Priorität Gefährdungsabschätzung Stand der Umsetzung 63 Brieselang (HVL) Firma Alexander Radke ca. 180.000 t (Boden und Steine, Bitumengemische, biologisch abbaubare Abfälle) nicht beräumt 64 Wusterwitz (PM) SMITON Recycling GmbH neuer Betreiber: Wucon Recycling GmbH ca. 8.000 t (Beton- Ziegel sowie Fliesen- und Keramikmaterial, Glas, Kunststoff, Altholz gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Textilien, biologisch abbaubare Abfälle) nicht beräumt 65 Fürstenberg (OHV) ABH Service GmbH ca. 1.000 t (Sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung) nicht beräumt, planerische Vorbereitung in 2017/18 Kleine Anfrage 2901, Tabelle 2 illegale Abfallablagerungen in der Zuständigkeit des LBGR Name Tagebau (LK) Abfallart Abfallmenge (m³) RW HW 1 Marienthal- Trottheide (OHV) 385612,401 5880034,128 05/2006 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) 21.000 (davon 4.300 m³ durch Land entsorgt) ja 819.657 Weiterführung Seewasser- und Grundwassermonitoring (Erfordernis geotechnischer Sanierung 17.500 pro Jahr 2 Prützke (PM) 337687,235 5800801,735 05/2006 Müllfeinfraktion, Gelber Sack, Baumischabfall 75.500 ja 54.669 12.600.000 (Thermische Entsorgung) 4.500.000 (Deponie) Grundwassermonitoring zur abschließenden Bewertung, Aktualisierung Gefährdungsabschätzung 8.000 pro Jahr (Monitoring) 3 Markendorf (TF) 371995,421 5760921,305 07/2007 Haus-, Gewerbe- und Baustellenabfälle Staatsanwaltschaft Potsdam ja 75.875 35.750.000 Weiterführung Grundwassermonitoring, Oberflächenprofilierung mit tagebaueigenen Sanden 943.000 2022-2023 4 Tröbitz (EE) 391119,475 5719108,113 08/2007 Gewerbeabfall, Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) Staatsanwaltschaft Cottbus ja 20.535 Abdeckung durch Unternehmer im Ergebnis Grundwassermonitoring 5 Luckenwalde- Weinberge (TF) 372854,217 5772583,665 08/2007 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) 10.000 nein 11.910 qualifizierte Abdeckung (wird derzeit durch Unternehmer realisiert) 6 Fresdorfer Heide (PM) 370349,551 5795105,407 08/2007 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) 30.000 ja 14.599 Separierung, Teilentsorgung und qualifizierte Abdeckung (durch Unternehmen realisiert) saniert 7 Eichberg (Berlin) 415013,928 5811474,431 08/2007 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen), Boden (MKW) 20.000 nein 13.836 Separierung, Entsorgung Feinfraktion, qualifizierte Abdeckung eines Teilbereiches mit Gasfenster (durch Unternehmen realisiert) 8 Lindower Heide (TF) 357495,096 5766009,279 09/2007 Gewerbeabfall, Baumischabfall Staatsanwaltschaft Potsdam ja 82.882 Weiterführung Grundwassermonitoring, Profilierung, qualifizierte Abdeckung 9 Warsow (HVL) 340189,352 5843275,996 10/2007 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen) Staatsanwaltschaft Potsdam nein 24.693 8.800.000 Weiterführung Grundwassermonitoring, Separierung, Teilentsorgung, Teilumlagerung und qualifizierte Abdeckung 716.000 2024-2025 10 Niemegk (PM) 342508,497 5772082,127 04/2008 Bauschutt, Boden mit unzulässig hohem Fremdstoffanteil, Baumischabfall Staatsanwaltschaft Potsdam ja 23.861 Abdeckung mit 2 m Boden lt. Abschlussbetriebsplan und Grundwassermonitoring (Anträge im Zulassungsverfahren) 11 Schlunkendorf (PM) 365592,685 5790941,944 06/2008 Baumischabfall (Feinfraktion aus Sortieranlagen), Gelber Sack 3.600 (ohne Landkreis) ja 5.785 620.000 Weiterführung Grundwassermonitoring, qualifizierte Abdeckung, Teilentsorgung (Gelber Sack), Koordination mit Landkreis 328.000 2017-2018 12 Priort- Fuchsberg (PM) 362351,893 5822041,097 11/2008 Boden und Bauschutt mit vereinzelter Überschreitung Zuordnungswerte 5.000 nein 28.452 Beräumung oberflächiger Haufwerke, Aufbringen 0,5 m Boden (durch LBGR per Ersatzvornahme realisiert) 20.000 saniert 13 Schilda-Tröbitz (EE) 390536,072 5718777,900 11/2008 Klärschlamm Staatsanwaltschaft Potsdam ja 37.881 Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Ergebnis Grundwassermonitorung 14 Vietznitz (HVL) 340013,961 5843625,688 06/2009 hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Baustellenabfälle, Baumischabfälle mit ca. 30 % Altholz, Sortierrückstände/ Leichtstoffschreddergut, Kompost Staatsanwaltschaft Potsdam ja 45.062 27.690.000 Weiterführung Grundwassermonitoring, Entsorgung Schredderrückstände, Kombinationsabdichtung Baustellenabfälle, Separierung Althölzer mit Entsorgung/Einbau Restmaterialien 10.003.000 2018-2022 15 Groß Buchholz Golmer Berg (PR) 291441,858 5889093,454 04/2010 Bauabfälle, Polystyrolschaumstoff, Asphalt-Fußbodenplatten und Holz, Boden und Bauschutt mit Überschreitung Zuordnungswerte (2. Untersuchung) Staatsanwaltschaft Neuruppin ja 32.941 Ausbau/Entsorgung durch Nachfolge-Unternehmen erfolgt (Abfälle 1. Untersuchung); Erweiterung Grundwassermonitoring durch LBGR, im Ergebnis Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen Koordinaten ETRS_1989_UTM_Zone_33N_6st ellen (EPSG-Code:25833) Angabe des Standortes (Landkreis, Name der Anlage, Hochwert, Rechtswert) Zeitpunkt Feststellung lfd. Nr. Art und Umfang des dort lagernden Mülls Sanierungszeitraum Sanierungskosten für Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen in € (Netto) erforderliche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen lt. Gefährdungsabschätzung, (Realisierung benannt) Sanierungskosten Komplettentsorgung in € (Netto) bisher entstandene Landeskosten in € (Brutto) Stand März 2017 Grundwasser monitoring 1 von 2 Kleine Anfrage 2901, Tabelle 2 illegale Abfallablagerungen in der Zuständigkeit des LBGR Name Tagebau (LK) Abfallart Abfallmenge (m³) RW HW Koordinaten ETRS_1989_UTM_Zone_33N_6st ellen (EPSG-Code:25833) Angabe des Standortes (Landkreis, Name der Anlage, Hochwert, Rechtswert) Zeitpunkt Feststellung lfd. Nr. Art und Umfang des dort lagernden Mülls Sanierungszeitraum Sanierungskosten für Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen in € (Netto) erforderliche Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen lt. Gefährdungsabschätzung, (Realisierung benannt) Sanierungskosten Komplettentsorgung in € (Netto) bisher entstandene Landeskosten in € (Brutto) Stand März 2017 Grundwasser monitoring 16 Meyenburg (PR) 315584,065 5913038,579 04/2010 Boden mit Überschreitung Zuordnungswerte, Bauschutt, Baumischabfall 14.000 nein 20.159 145.000 Entsorgung oberflächiger Bauschutt, Hausmüll (durch Nachnutzer (PV-Anlage) erfolgt), Weiterführung Grundwassermonitoring für ca. 5 Jahre 2016 17 Michelsdorf (PM) 343311,319 5796666,861 06/2010 Boden, Baggergut, Bauschutt mit Überschreitung Zuordnungswerte und zu hohem Fremdstoffanteil 16.000 ja 18.579 Separierung/Entsorgung nicht einbaufähiger Haufwerke (durch Nachfolge-Unternehmen realisiert) 18 Germendorf III (OHV) 375457,951 5846251,561 10/2010 Boden, Kompost mit Überschreitung Zuordnungswerte und teilweise mit Kabelrecyclingresten 1.100 ja 13.123 Weiterführung Grundwassermonitoring, schichtweiser Abtrag und Entsorgung (durch Unternehmen realisiert) 19 Pätz (LDS) 408396,665 5784713,783 06/2013 Baumischabfälle, Teer, Altholz Staatsanwaltschaft Cottbus ja 17.224 Erarbeitung vertiefende Gefährdungsabschätzung und Erweiterung Grundwassermonitoring angeordnet (durch LBGR Ersatzvornahme Detail- Untersuchungen) 20 Teupitz (LDS) 407172,222 5776100,236 05/2014 Baumischabfälle Staatsanwaltschaft Cottbus ja 17.968 Erarbeitung vertiefende Gefährdungsabschätzung angeordnet 21 Sallgast-SW (EE) 417896,000 5714217,000 09/2015 Hausmüll, Gewerbeabfall, Müllfeinfraktion 109.200 ab 2017 35.832 9.168.020 Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen im Ergebnis Grundwassermonitoring 2 von 2