Landtag Brandenburg Drucksache 6/7301 6. Wahlperiode Eingegangen: 31.08.2017 / Ausgegeben: 05.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2884 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7052 Positionierung des MBJS zum Bundesstützpunkt Schwimmen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In den Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 12. Juli 2017 wird beschrieben, dass dem Potsdamer Schwimmstandort der Verlust des Status als Bundesstützpunkt droht. Nach einem Vorgespräch zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), dem Bundesinnenministerium (BMI) und dem Deutschen Schwimmverband (DSV) sei Potsdam vorerst von der Liste der künftigen Bundesstützpunkte genommen worden. Die finale Entscheidung würde erst im September fallen. In dem Artikel „Drohende Trockenlegung“ wird ebenfalls darüber berichtet, dass Sportminister Baaske am 5. Juli den Landesschwimmverband (LSVBB) angewiesen habe, den vorliegenden Kooperationsvertrag mit dem DSV zu unterschreiben. Frage 1: Trifft die Darstellung in der PNN zu, dass Sportminister Baaske den LSVBB angewiesen hat, den Kooperationsvertrag zu unterschreiben? Wenn ja, wie ist dies mit der Autonomie des organisierten Sports vereinbar? Wenn nein, wieso gab es kein Dementi seitens des Sportministers und wie erklärt sich die Landesregierung die Darstellung in der PNN? zu Frage 1: Die Darstellung in den Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vom 12. Juli 2017, dass Sportminister Baaske den Landesschwimmverband (LSVBB) angewiesen hat, den Kooperationsvertrag zu unterschreiben, trifft nicht zu. Das für Sport zuständige Ressort der Landesregierung ist seitens der PNN vorab nicht bezüglich eines Kooperationsvertrages gefragt worden. Insofern war weder ein Dementi oder eine Gegendarstellung erforderlich. Frage 2: In wie weit wäre das Sportministerium an einer Unterzeichnung des Kooperationsvertrages mit dem DSV beteiligt? zu Frage 2: Das für Sport zuständige Ressort der Landesregierung wird sich im Rahmen seiner Zuständigkeit bis zur endgültigen Entscheidung in die Gespräche für die Anerkennung der Bundesstützpunkte einbringen. Bund und Länder beraten die vom DOSB vorgelegte Vorschlagsliste der anzuerkennenden Bundesstützpunkte und erarbeiten diese abschließend. Die Sportminister der Länder bitten den Bund, auf Basis der vorgelegten Liste das Anerkennungsverfahren für die Bundesstützpunkte einzuleiten. Es ist unüblich, dass zur Anerkennung von Bundesstützpunkten Kooperationsverträge Landtag Brandenburg Drucksache 6/7301 - 2 - geschlossen werden und ein Kooperationsvertrag zwischen Sportministerium und DSV ist deshalb nicht erforderlich. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung Einflussnahmen seitens der Politik gegenüber Verbandsfunktionären des organisierten Sports in Brandenburg, wenn diese erfolgen sollten? zu Frage 3: Die Landesregierung respektiert die Autonomie des Sports. Da es keine Einflussnahme von Minister Baaske auf den LSVBB gegeben hat (siehe Antwort zu Frage 1), sind weitere Ausführungen zu dieser Frage nicht erforderlich. Frage 4: Welche Ergebnisse liegen nach dem Gespräch vom 3. August 2017 zwischen dem DOSB, dem Bundesinnenministerium und dem DSV über die Bundesstützpunkte vor? zu Frage 4: Nach diversen Gesprächen im Zeitraum vom 5. Juli bis 1. August 2017 in verschiedenen Zusammensetzungen (DOSB, Bundesinnenministerium, Ländervertreter und dem DSV) über die Bundesstützpunkte wurde der Potsdamer Schwimmstandort wieder auf die Liste der künftigen Bundesstützpunkte genommen. Gegenwärtig beraten Bund und Länder über das weitere Verfahren, an dessen Ende eine Anerkennung der Bundesstützpunkte durch das BMI erfolgt. Die Landesregierung geht davon aus, dass dies erst im Verlauf des nächsten Jahres erfolgt und dass dem Vorschlag des DOSB für Potsdam als Bundesstützpunkt Schwimmen gefolgt wird.