Datum des Eingangs: 26.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/731 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 154 der Abgeordneten Iris Schülzke fraktionslos Drucksache 6/360 Vergabe von Gutachten und Beraterleistungen Wortlaut der Kleinen Anfrage 154 vom 06.01.2015 : Im Jahresbericht des Landesrechnungshofes Brandenburg wurden eine Reihe von Mängeln bei der Vergabe von Gutachten und Beraterleistungen aufgelistet. In der 3. und 4. Legislaturperiode waren die Gutachten jeweils Gegenstand einer Kleinen Anfrage (Landtagsdrucksache 3/7851 und 4/7394). So wurden 1999 bis 2004 durch die Landesverwaltung 327 Gutachten und 2004 bis 2008 durch die obersten Landes- behörden 385 Gutachten in Auftrag gegeben. Von 2005 bis 2010 sind 7,8 Mio. € für 371 Maßnahmen ausgegeben worden. Bemängelt wurde das Vergabeverfahren, die dazugehörigen Dokumentationen, die Vertragsgestaltung und Vergabeabwicklung bis hin zur Wirtschaftlichkeit der einzel- nen Maßnahmen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, dass die Landesregierung nur dann auf externe Unterstützung zurückgreifen sollte, wenn diese geeignet ist, das Verwaltungshandeln nachhaltig effektiver und effizienter zu gestalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gutachten bzw. Beraterleistungen wurden von 2010 bis 2014 in Auf- trag gegeben? Bitte jährlich auflisten! 2. Welche Kosten fielen durch die Gutachten jährlich an? 3. Wie hoch waren die jeweils geplanten Kosten in den einzelnen Ressorts, wie hoch war die jeweilige Inanspruchnahme und gab es Kostenüberschreitun- gen? 4. Wie wird mit den Hinweisen des Landesrechnungshofes umgegangen? Bitte für jedes Ressort ein Beispiel angeben! 5. Wurden in den Jahren 2010 bis 2014 wieder geldwerte Vorleistungen oder Zahlungen ohne Einzelleistungsnachweis getätigt und wenn ja in welchem Be- reich? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine An- frage wie folgt: Vorbemerkungen: Unter einem Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige zu verstehen. Die Erstel- lung eines Gutachtens ist rechtlich ein Werkvertrag. Die Anfrage wird in dem Sinne ausgelegt, dass nach solchen Gutachten gefragt wird, die von obersten Landesbehörden vergeben worden sind. Länderübergreifende Gut- achten, deren Erstellung nicht in der alleinigen Entscheidungshoheit der Landesre- gierung lag, werden nicht berücksichtigt. Planungsleistungen zur Vorbereitung von Baumaßnahmen der Landesverwaltung werden nicht als Gutachten im Sinne der Anfrage verstanden. Diese Leistungen sind Teile der jeweiligen Investition. Gegenstand der externen Beratung ist eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientier- te Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, den Entscheidungsträ- gern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleiten. Beraterverträge können ausnahmsweise Werkverträge sein, sind aber mehrheitlich Dienstleistungsverträge i.S. eines laufenden Wirkens. Frage 1: Wie viele Gutachten bzw. Beraterleistungen wurden von 2010 bis 2014 in Auftrag gegeben? Bitte jährlich auflisten! zu Frage 1: 2010: 94 2011: 100 2012: 102 2013: 115 2014: 115 Frage 2: Welche Kosten fielen durch die Gutachten jährlich an? zu Frage 2: 2010:1.549.552,86 € 2011:1.598.758,39 € 2012:1.932.593,56 € 2013:2.085.124,41 € 2014:3.328.446,68 € Frage 3 Wie hoch waren die jeweils geplanten Kosten in den einzelnen Ressorts, wie hoch war die jeweilige Inanspruchnahme und gab es Kostenüberschreitungen? zu Frage 3: Zur Beantwortung der Frage wird auf die als Anlage beigefügte tabellarische Über- sicht verwiesen. Frage 4: Wie wird mit den Hinweisen des Landesrechnungshofes umgegangen? Bitte für je- des Ressort ein Beispiel angeben! zu Frage 4: Die Mitteilung des Landesrechnungshofes (LRH) über die Querschnittsprüfung zur Vergabe von Gutachten und Beraterleistungen ging der Landesregierung mit Schrei- ben vom 05.09.2013 zu. Die Ressorts und die Staatskanzlei haben die Hinweise des LRH zur Kenntnis ge- nommen und berücksichtigten sie, soweit dies im Einzelfall geboten und sofern es bis dahin noch nicht der Fall war. Da die nachfolgenden Ausführungen für alle Ressorts gleichermaßen gelten, wurde von einer ressortbezogenen beispielhaften Darstellung abgesehen. Das größte Optimierungspotential wurde seitens der Ressorts bei der Dokumentati- onsnotwendigkeit in allen Phasen der Vergabe von Gutachten und Beraterleistungen ausgemacht. Die begleitende Dokumentation wurde spätestens mit Vorliegen der Hinweise des LRH intensiviert. Ferner kommen regelmäßig die vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bekannt gemachten Empfehlungen und Eckpunkte zum Einsatz ex- terner Berater in der Bundesverwaltung (Band 14 der Schriftenreihe) zur Anwen- dung. Dadurch werden Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Erfolgskontrolle und die Beachtung des Wettbewerbs zu grundlegenden Prinzipien des Verwaltungshandelns. Im Ergebnis gelingt es so besser, u. a. die notwendige Heranziehung Externer vor dem Hintergrund der Haushaltsvorschriften (z. B. § 6 LHO) zu prüfen und anderer- seits dies sachgerecht hinsichtlich der Leistungskontrolle, -steuerung und -abnahme zu begleiten und zu dokumentieren. Im Hinblick auf das Vergabeverfahren besteht mit dem LRH Einigkeit darin, dass in begründeten Ausnahmefällen vom Wettbewerb abgesehen werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um freiberufliche Leistungen handelt, für die nicht die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A), sondern die Verdingungsordnung für Freiberufler (VOF) maßgeblich ist. Entscheidend ist je- doch auch hierbei, dass mit Hilfe eines Vergabevermerks das Vergabeverfahren lü- ckenlos und nachvollziehbar dokumentiert wird. Im Übrigen haben die Ressorts die Gestaltung und Abwicklung der Gutachten- und Beraterverträge auf der Grundlage der LRH-Hinweise überprüft und, sofern erforder- lich, notwendige Anpassungen vorgenommen. Frage 5: Wurden in den Jahren 2010 bis 2014 wieder geldwerte Vorleistungen oder Zahlun- gen ohne Einzelleistungsnachweis getätigt und wenn ja in welchem Bereich? zu Frage 5: Stk: Nein MIK: Ja *) MdJEV: Nein MdF: Ja, im Jahr 2014 ein Fall *) MWE: Nein MIL: Nein MBJS: Nein MWFK: Ja, in den Jahren 2012 und 2013 jeweils ein Fall *) MASGF: Es war in der Kürze der Zeit nicht ermittelbar, ob möglicherweise in Ein- zelfällen der Jahre 2010 und 2011 noch geldwerte Vorleistungen ohne Einzelleistungsnachweis erfolgten. Im Jahr 2012 wurden die Vertragsre- gelungen aufgrund der Hinweise des LRH verändert. MLUL: Nein *) Die Gewährung geldwerter Vorleistungen oder Zahlungen ohne Einzelleistungs- nachweis ist nur in Ausnahmefällen auf der Grundlage der Vorschriften des § 56 LHO zulässig. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Modalitäten bei der Vertragsgestaltung zuvor vertraglich vereinbart. Seite 1 Frage 3: Wie hoch waren die jeweils geplanten Kosten in den einzelnen Ressorts, wie hoch war die jeweilige Inanspruchnahme und gab es Kostenüberschreitungen? zur Anwort der KA 154 zur Frage 3: Vorbemerkung: Die Fonds der EU sehen die Möglichkeit vor, über die sog. Technische Hilfe (TH) Gutachten zur Umsetzung der EU-Förderpolitik zu finanzieren. Die fondsverwaltenden Ressorts der brandenburgischen Landesregierung haben davon Gebrauch gemacht. Diese Gutachten sind erforderlich für die Vorbereitung von Entscheidungen über zukünftige Förderausrichtungen sowie Förderumstellungen und dienen dem sparsamen und effektiven Mitteleinsatz. Durch den Abschluss der Förderperiode 2007-2013 sowie die Vorbereitung der Förderperiode 2014-2020 ist es in den Jahren 2013 und 2014 zu einem Anstieg der Ausgaben für TH-finanzierte Gutachten gekommen. Jahr 2010: Ressort Stk MIK MdJEV MdF MWE MIL MBJS MWFK MASGF MLUL Planung 148.832,29 € 0,00 E 0,00 € 23.628,48 € 707.489,36 € 312.578,00 € 18.000,00 C 35.421,50 € 9.306,50 E 336.790,48 € Inanspruchnahme 148.832,29 E 0,00 € 0,00 € 23.628,48 € 707.489,36 € 270.084,25 € 18.000,00 E 35.421,50 e 9.306,50 € 336.790,48 e Überschreitung nein nein nein nein nein nein nein nein Jahr 2011: Ressort Stk MIK MdJEV MdF MWE MIL MBJS MWFK MASGF MLUL Planung 29.635,00 € 43.494,50 E 0,00 € 116.796,64 € 440.967,78 € 455.446,00 e 2.797,00 € 56.400,30 € 153.328,38 € 358.540,74 € Inanspruchnahme 29.635,00 € 43.494,50 € 0,00 € 116.796,64 € 440.967,78 € 388.950,05 € 2.797,00 € 56.400,30 € 153.328,38 € 366.388,74 € Überschreitung nein nein nein nein nein nein nein nein ja *) *) Überschreitungen sind durch zusätzliche Konsultationen begründet und wurden durch Werkverträge abgedeckt Jahr 2012: Ressort Stk MIK MdJEV MdF MWE MIL MBJS MWFK MASGF MLUL Planung 0,00 € 40,460,00 € 0,00 E 391.590,08 € 379.672,75 € 237.445,00 € 64.829,00 E 46.395,40 € 134.303,76 € 732.058,88 € Inanspruchnahme 0,00 € 40.460,00 € 0,00 € 391.590,08 E 379.672,75 € 160.558,79 € 64.829,00 € 46.395,40 € 134.303,76 E 714.783,78 € Überschreitung nein nein nein nein nein nein nein nein Jahr 2013: Ressort Stk MIK MdJEV MdF MWE MIL MBJS MWFK MASGF MLUL Planung 0,00 E 8.000,00 € 0,00 € 154.942,00 € 618.573,50 € 198.486,40 € 110.097,00 € 164.820,20 € 162.246,58 E 685.704,48 € Inanspruchnahme 0,00 € 8.000,00 € 0,00 € 154.942,00 € 618.573,50 € 198.486,40 € 110.097,00 E 164.820,20 E 152.246,58 € 677,958,73 € Überschreitung nein nein nein nein nein nein nein nein Anlage Seite 2 Jahr 2014: Ressort Stk MIK MdJEV MdF MWE MIL MBJS MWFK MASGF MLUL Planung 0,00 E 215.071,74 E 0,00 € 126.922,71 € 1.208.273,88 E 446.735,00 E 42.868,00 E 180.252,55 e 78.130,50 E 1.022.482,34 € Inanspruchnahme 0,00 E 179.870,00 E 0,00 € 126.922,71 € 1.208.273,88 E 483.799,90 € 42.868,00 E 180.252,55 € 78.130,50 € 1.028.329,14 € Überschreitung nein nein nein ja *) nein nein nein ja *) Uberschreitungen sind durch zusätzliche Konsultationen begründet und wurden durch Werkverträge abgedeckt Page 1 Page 2