Landtag Brandenburg Drucksache 6/7318 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.09.2017 / Ausgegeben: 06.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2915 der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/7104 Abarbeitung von Rekultivierungsrückstand in Mühlberg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Aus der Tagespresse der letzten Tage war mehrmals zu erfahren, dass es in Mühlberg neben der Angst zu neuen künftigen Kiesabbauflächen auch weiterhin den Kritikpunkt der Halde in Altenau gibt. Bis zum heutigen Tage hat sich aus Sicht der Anwohner nichts bewegt bzw. geändert um einerseits den ursprünglichen Auflagen nachzukommen oder die Erosion einzudämmen, auch liegen keine belastbaren Informationen vor, wann etwas geschehen soll. Seit 2015 wird intensiv aus dem Landtag nachgefragt und über den künftigen Abbau diskutiert. Augenscheinlich sind bis zum heutigen Tage keine Lösungen, mit dem Ziel den Rekultivierungsrückstand aufzuarbeiten, vorgelegt bzw. angestrebt worden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/3086 vom 30.11.2015 ist vom nächsten Kontrolltermin durch die Bergbaubehörde am 30.11.2015 geschrieben worden. Seither sind nur Terminverschiebungen und Versprechen bekannt. Nach wie vor sind die Bürger den Flugsanden, die im erheblichen Maße von der überhöhten Halde und den vom Mutterboden/ Bäumen/ Sträuchern beräumten Flächen ausgehen, ausgesetzt. Frage 1: Zu welchen Ergebnissen kam es bei den bisherigen erwähnten Kontrollterminen durch die Bergbaubehörde und wann fanden diese statt? (Bitte auflisten)? zu Frage 1: Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hat an folgenden Terminen Befahrungen zu den Themen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Standsicherheit und Wiedernutzbarmachung durchgeführt: 08.01.2004, 05.07.2005, 12.10.2006, 25.10.2006, 03.04.2007, 20.11.2007, 09.10.2008, 02.07.2009, 24.04.2010, 06.08.2010, 29.09.2011, 12.11.2012, 12.04.2013, 24.07.2013, 15.04.2014, 16.06.2015, 11.08.2015, 11.11.2015, 30.11.2015, 09.03.2016, 26.04.2016, 14.06.2016, 26.09.2016, 18.07.2017. Zusätzlich erfolgte seit 2007 eine jährliche Befliegung. Die Ergebnisprotokolle können beim LBGR eingesehen werden. Frage 2: Ab wann und in welchen Schritten soll der aufgelaufene Rekultivierungsrückstand abgearbeitet werden? (Bitte erläutern)? zu Frage 2: Der durch das LBGR vom Bergbauunternehmer für den ehemaligen Kiessandtagebau Mühlberg Werk IV angeforderte Abschlussbetriebsplan soll bis zum Ende des dritten Quartals 2017 vorliegen. Darin sind die noch verbliebenen Maßnahmen zur Wie- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7318 - 2 - dernutzbarmachung der beanspruchten Oberfläche darzulegen. Nach Abschluss des TÖB- Beteiligungsverfahrens und Zulassung des Abschlussbetriebsplanes durch das LBGR erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen. Frage 3: Wie soll kurzfristig der immer wieder auftretende Flugsand, der durch die extreme Höhe der Halde entsteht verhindert werden und in welcher Form wird der Unternehmer zur Gewährleistung des Immissionsschutzes verpflichtet? Frage 4: Liegt mittlerweile ein Konzept für die Rekultivierung der völlig überhöhten Halde vor? zu den Fragen 3 und 4: Zur Halde Altenau werden gegenwärtig Gespräche mit dem neuen Bergwerkseigentümer mit dem Ziel eines zeitnahen Rückbaus auf die genehmigte Höhe geführt. Der Bergbauunternehmer ist bereits aufgefordert, zur Verhinderung von Flugsand die freiliegenden Betriebsflächen zu minimieren, Geschwindigkeitsbegrenzungen des betrieblichen Verkehrs umzusetzen und für extreme Windereignisse zusätzliche Benässungsmaßnahmen vorzuhalten und einzusetzen. Frage 5: Sind in den letzten 2 Jahren Verspülflächen nach Herstellung der Standsicherheit begrünt und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt worden, da Auskiesung und Rekultivierung ja ein parallel laufender Prozess sein sollten? zu Frage 5: Ja, die Begrünung von Verspülflächen in den Werken Altenau und Mühlberg II erfolgte nach der Herstellung ihrer Standsicherheit und vor der bergrechtlichen Anforderung . Ebenso konnten Teile der Verspülflächen einer landwirtschaftlichen oder industriellen Nachnutzung (z.B. Photovoltaik-Anlage) zugeführt werden. Frage 6: Liegen Erkenntnisse vor, ob es in der Vergangenheit schon zum Verkauf der zwischengelagerten „fruchtbaren Elbaueböden“ durch die Betreiber kam? (Bitte detailliert in Menge und Jahr auflisten!)? zu Frage 6: Nein, darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Berichtspflicht besteht nicht. Frage 7: Werden dem Betreiber/ Inhaber der Flächen der Halde bei Altenau Sanktionen auferlegt, um den seit 2015 nachdrücklich geforderten Rekultivierungsrückstand aufzuarbeiten und welche Sanktionen sind bisher auferlegt worden? Gibt es überhaupt behördliche Tätigkeiten in den letzten 10 Jahren, die den stark voranschreitenden Kiesabbau, der mit erheblichen Umsätzen und Gewinnen für das Unternehmen verbunden ist, so kritisch betrachten, das nachhaltige Nutzungen der ausgekiesten Flächen angestrebt werden und welche? (Bitte die Termine und die entsprechenden Aktivitäten auflisten) zu Frage 7: Im Kiessandtagebau Altenau gibt es keinen Rekultivierungsrückstand. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 8: Sind in den letzten 20 Jahren überhaupt Sanktionen angedroht bzw. umgesetzt worden und welche? (Bitte auflisten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7318 - 3 - zu Frage 8: Bezüglich Mühlberg sind in der Vergangenheit keine Sanktionen angedroht bzw. umgesetzt worden. Frage 9: Wer ist speziell dafür verantwortlich, welche Fachbehörde und welche Abteilung, die Umsetzung der Hauptbetriebspläne und anderen Planungsdokumenten eieinschließlich der Begrenzungen und Auflagen zu überwachen? zu Frage 9: Verantwortlich für die Umsetzung bergrechtlicher Betriebspläne ist der Bergbauunternehmer . Die zuständige Behörde zur Überwachung der Umsetzung für den Steine - und Erdenbergbau ist das LBGR, Abteilung 3, Steine- und Erdenbergbau, Energie. Frage 10: Wer wird heute, für die extremen Belastungen der Anwohner im Umfeld der Kiesanlagen in Altenau, in Verantwortung genommen? zu Frage 10: Die Landesregierung teilt nicht die Einschätzung der Fragestellerin, dass es sich um „extreme Belastungen“ handelt.