Datum des Eingangs: 26.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/732 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 229 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/512 Kosten für BAföG Wortlaut der Kleinen Anfrage 229 vom 27.01.2015 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eröffnet jungen Menschen seit 1971 Bildungschancen. Das BAföG unterstützt die jungen Frauen und Männer dabei, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können. Millionen Jugendlicher und junger Erwachsener haben bereits vom BAföG profitiert. Dabei wurde das BAföG immer weiter entwickelt und kontinuierlich an die Lebens- wirklichkeit der jungen Menschen angepasst. Nie zuvor konnten so viele davon profi- tieren. Diese Flexibilität steht auch heute und in Zukunft ganz oben auf der politi- schen Agenda. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind im Landeshaushalt für BAföG in den Jahren 2000 bis 2014 im Landeshaushalt aus landeseigenen Mitteln entstanden? 2. Welche Mittel für BAföG kamen in dem Zeitraum 2000–2014 vom Bund? 3. Wie hoch werden die Kosten für BAföG, die im Landeshaushalt aus Landes- mitteln etatisiert sind, 2015, 2016, 2017 sein? 4. Trifft es zu, dass das Land Brandenburg Einsparungen durch die Kostenüber- nahme des BAföG durch den Bund hat? Wenn ja, in welcher Höhe spart das Land zukünftig Landesmittel für BAföG ein? 5. Was soll mit den eingesparten Mitteln aus dem Hochschul- und Wissen- schaftshaushalt passieren? Werden sie der Haushaltskonsolidierung anheim geführt oder in anderer Art und Weise in die Hochschulen investiert? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Zwecke? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Fragen 1 und 2: Welche Kosten sind im Landeshaushalt für BAföG in den Jahren 2000-2014 im Lan- deshaushalt aus landeseigenen Mitteln entstanden? Welche Mittel für BAföG kamen in dem Zeitraum 2000 – 2014 vom Bund? zu den Fragen 1 und 2: Auf die nachfolgende tabellarische Übersicht wird Bezug genommen. Amtliche statis- tische Daten für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. Die Differenz zwischen dem in der Tabelle für 2013 genannten Landesanteil und dem in der Antwort auf Frage 4 genannten Entlastungsbetrag beruht im Wesentlichen darauf, dass Förderungsbe- träge in Form verzinslicher Darlehen (z. B. bei Überschreitung der Förderungs- höchstdauer) in den Tabellen der amtlichen Statistik nicht enthalten sind. insgesamt Bundesanteil (65 %) Landesanteil (35 %) 2000 49.154 € 31.950 € 17.204 € 2001 66.991 € 43.544 € 23.447 € 2002 76.642 € 49.817 € 26.825 € 2003 79.041 € 51.377 € 27.664 € 2004 82.831 € 53.840 € 28.991 € 2005 87.588 € 56.932 € 30.656 € 2006 88.140 € 57.291 € 30.849 € 2007 87.590 € 56.934 € 30.657 € 2008 93.513 € 60.783 € 32.729 € 2009 104.933 € 68.207 € 36.727 € 2010 106.409 € 69.166 € 37.243 € 2011 109.576 € 71.224 € 38.352 € 2012 106.779 € 69.406 € 37.373 € 2013 102.438 € 66.585 € 35.853 € finanzieller Aufwand Schüler und Studenten (in Tsd. €) Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Land Brandenburg 2006, August 2007 und Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Land Brandenburg 2013, Oktober 2014 Frage 3: Wie hoch werden die Kosten für BAföG, die im Landeshaushalt aus Landesmitteln etatisiert sind, 2015, 2016, 2017 sein? zu Frage 3: In Folge der vollständigen Finanzierung der Leistungen nach dem BAföG an Schü- lerinnen/Schüler bzw. Studierende durch den Bund ab 2015 sind Landesmittel inso- weit im Landeshaushalt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu veranschlagen. Die vom Land gemäß Art. 104a Abs. 5 des Grundgesetzes zu tragenden Sach- und Personal- kosten für die Durchführung des BAföG werden auch weiterhin im Landeshaushalt veranschlagt. Frage 4: Trifft es zu, dass das Land Brandenburg Einsparungen durch die Kostenübernahme des BAföG durch den Bund hat? Wenn ja, in welcher Höhe spart das Land zukünftig Landesmittel für BAföG ein? zu Frage 4: Dies trifft zu. In Folge der vollständigen Finanzierung der Leistungen für das BAföG wird das Land ab 2015 durch höhere Zuschüsse des Bundes – unbeschadet der weiterhin anfallenden Kosten für die Durchführung des BAföG – in Höhe von rund 37 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden. Frage 5: Was soll mit den eingesparten Mitteln aus dem Hochschul- und Wissenschaftshaus- halt passieren? Werden sie der Haushaltskonsolidierung anheim geführt oder in an- derer Art und Weise in die Hochschulen investiert? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Zwecke? zu Frage 5: Die freiwerdenden Landesmittel stehen für anstehende Ausgaben in den Bereichen Bildung und Wissenschaft im aufzustellenden Doppelhaushalt 2015/2016 zur Verfü- gung.