Datum des Eingangs: 26.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/733 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 235 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/522 Verhinderung von weiteren Straftaten gegen eine Familie in Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 235 vom 29.01.2015: Drei Menschen werden derzeit von dem in Potsdam lebenden Iraner Herr A. (30) wiederholt bedroht, darunter eine Richterin. Herr V. wurde verprügelt, seine Lebensgefährtin, Frau G. mehrfach bei der Arbeit von Herrn A. bedroht, Fenster werden eingeschlagen, Reifen zerstochen, ein Fahrzeug geht in Flammen auf, eine Richterin wird bedroht. Jüngst droht der Iraner mit der Entführung des gemeinsamen Kindes. Die Familie muss befürchten, dass es zu weiteren Straftaten kommt. Hintergrund ist eine Beziehung einer Potsdamerin, die ein gemeinsames Kind mit einem in Deutschland lebenden politischen Flüchtling aus dem Iran hat. Nach der Trennung versucht nun der Mann offensichtlich mit allen Mitteln, sich an der Frau, an ihrem Lebensgefährten und der Gerichtsbarkeit ungehindert zu rächen. Nach Aussage des Paares Herr V. und Frau G. hat der iranische Staatsbürger jetzt die Entführung des Kindes, sowie ein Säureattentat auf Frau G. angekündigt. In manchen muslimischen Ländern passieren solche Attentate aus verschmähter Liebe häufig. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum kann man der Potsdamer Familie keinen wirkungsvollen polizeilichen Schutz gewähren? 2. Welchen Aufenthaltsstatus genießt Herr A. derzeit in Deutschland? 3. Welchem offiziellen Beruf geht Herr A. nach, um seine Verpflichtungen gegenüber seinem achtjährigen Sohn nachzukommen? 4. Warum wird Herr A. nicht daran gehindert, eine Richterin zu bedrohen? 5. Warum wird Herr A. nicht daran gehindert, ständig gegen die gegen ihn erlassenen Einstweiligen Anordnungen sich von Frau G. 10 Meter entfernt aufzuhalten und sich von Herrn V. 100 Meter entfernt aufzuhalten zu verstoßen? 6. Warum wird gegen Herrn A. nicht wegen wiederholter Belästigung und Sachbeschädigung ermittelt? 7. Welche Maßnahmen werden präventiv unternommen, um künftige weitere Gewalttaten – gerade auch im Hinblick auf den aktuellen Mordfall an der schwangeren Deutschen in Adlershof - zu verhindern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum kann man der Potsdamer Familie keinen wirkungsvollen polizeilichen Schutz gewähren? Frage 2: Welchen Aufenthaltsstatus genießt Herr A. derzeit in Deutschland? Frage 3: Welchem offiziellen Beruf geht Herr A. nach, um seine Verpflichtungen gegenüber seinem achtjährigen Sohn nachzukommen? Frage 4: Warum wird Herr A. nicht daran gehindert, eine Richterin zu bedrohen? Frage 5: Warum wird Herr A. nicht daran gehindert, ständig gegen die gegen ihn erlassenen Einstweiligen Anordnungen sich von Frau G. 10 Meter entfernt aufzuhalten und sich von Herrn V. 100 Meter entfernt aufzuhalten zu verstoßen? Frage 6: Warum wird gegen Herrn A. nicht wegen wiederholter Belästigung und Sachbeschädigung ermittelt? zu den Fragen 1 bis 6: Gemäß § 58 Abs. 4 bzw. § 57 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung des Landtages (GO LT) werden Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen elektronisch veröffentlicht. Hieraus ergibt sich eine besondere Schutzbedürftigkeit von personenbezogenen Daten. Das Recht der Betroffenen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten nach der Landesverfassung auf der einen Seite ist gegen das Informationsrecht des Abgeordneten auf der anderen Seite abzuwägen. Der Abgeordnete bezieht sich in der Kleinen Anfrage auf Personen, die mit den Initialen dargestellt und in einem Fall mit „Iraner“ bezeichnet werden. In den „Potsdamer Neueste Nachrichten“ (PNN) wurde über diesen Sachverhalt umfangreich berichtet. Daher besteht bei einer Veröffentlichung der Beantwortung der Fragen 1 bis 6 der Kleinen Anfrage die Gefahr, dass die in der Kleinen Anfrage genannten Personen – wenn auch nur für einen bestimmten Personenkreis – identifizierbar wären. Die Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten an einen unbestimmten Personenkreis stellt für die betroffenen Personen einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Aus diesem Grunde kann die vorliegende Kleine Anfrage, gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG), nicht beantwortet werden. Zur Berücksichtigung des verfassungsrechtlich vorgesehenen Informationsrechtes des Abgeordneten sei an dieser Stelle insbesondere auf die Möglichkeit der Akteneinsichts- und Auskunftsrechte, gemäß Art. 56 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung Brandenburgs, hingewiesen. Frage 7: Welche Maßnahmen werden präventiv unternommen, um künftige weitere Gewalttaten - gerade auch im Hinblick auf den aktuellen Mordfall an der schwangeren Deutschen in Adlershof - zu verhindern? zu Frage 7: Die Polizei wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem Falle auf Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Personen durchführen. Hierzu gehören u. a. Personenschutzmaßnahmen, Abstimmungen über Kommunikationswege, Gefährder- und Gefährdetenansprachen sowie auch Beratungsgespräche mit gefährdeten Personen hinsichtlich sicherheitsbewussten Verhaltens sowie materiell-technischen Selbstschutzes.