Landtag Brandenburg Drucksache 6/7331 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.09.2017 / Ausgegeben: 11.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2933 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7148 Agrarindustrie in Brandenburg KTG Agrar ist wieder da - neuer Name Deutsche Agrar Holding (DAH) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Nach Informationen aus www.agrarheute.com/agrarmanager vom 7.7.2017 gehen wesentliche Teile der sanierten und neu strukturierten KTG Agrar SE unter dem Namen Deutsche Agrar Holding (DAH) erneut an den Start. Die Deutsche Agrar Holding (DAH) ist ein Tochterunternehmen der Gustav Zech Stiftung, Bremen. Der Chef der DAH, Herr C., erklärte dazu: „Nach abgeschlossener Restrukturierung und Sanierung startet die DAH frisch durch und wird mit einer klaren Strategie, dem Einsatz von Innovationen und Kostendisziplin positive Skaleneffekte erzielen.“ Aktuell bewirtschaftet die DAH mehr als 20.000 Hektar ehemaliger KTG-Flächen an 14 Standorten. Außerdem betreibt die Holding 23 Biogasanlagen an 21 Standorten im Umkreis von 200 Kilometern um Berlin. Die Holding beschäftigt über 440 Mitarbeiter. Das Unternehmen will weiter Agrarflächen kaufen, pachten oder bewirtschaften. Die DAH wird die von der KTG und Anderen begonnene Strategie zur Industrialisierung der Landwirtschaft in Brandenburg weiterführen. Die Wortwahl des Herrn C. belegt, dass die Landwirtschaft auf Großflächen noch eine Stufe weiter getrieben werden soll, um Skaleneffekte zur erzielen. Diese Landwirtschaftskonzerne entziehen den ortsansässigen Bauern Flächen und beeinflussen damit stark die Rahmenbedingungen der Politik für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum. Diese Großunternehmen investieren ihren Gewinne kaum im ländlichen Raum. In den Dörfern leben dann nur noch Landarbeiter und keine Bauernfamilien. Die Steuern fließen in die Metropolen, wo die Großunternehmen ihren Sitz haben, und die Kosten für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sollen die Kommunen tragen. Der Gesetzgeber, das Land, sieht dabei zu und wird nicht aktiv. Das belegen auch die Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen in den Drucksache 6/5008 und Drucksache 6/5815. Frage 1: Sind der Landesregierung die beschriebenen Entwicklungen und Zielstellungen der Deutschen Agrar Holding bekannt? Wenn ja, finden dazu auch Gespräche mit der Leitung der DAH statt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7331 - 2 - zu Frage 1: Die Übernahme der KTG durch die Deutsche Agrar Holding ist der Landesregierung bekannt. Ein Gespräch mit der Leitung der DAH hat nicht stattgefunden und ist auch nicht vorgesehen. Frage 2: Sind der Landesregierung weitere landwirtschaftliche Großunternehmen mit über 5.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in Brandenburg bekannt, die vergleichbare Zielstellungen verfolgen? Wenn ja, bitte die Firmennamen und die bewirtschaftete Fläche in Hektar angeben. Frage 3: Wenn nein zu Frage 2, weil es keine vergleichbaren Landwirtschaftsunternehmen in Brandenburg gibt oder weil die Landesregierung dazu keine Untersuchungen anstellt? zu Frage 2 und 3: Die Zielstellungen von landwirtschaftlichen Unternehmen werden von der Landesregierung nicht erhoben. Insofern kann keine Darstellung erfolgen. Frage 4: Stimmt die Landesregierung der These zu, dass Bauernfamilien in Brandenburg die Grundlage des Unternehmertums in den Dörfern sind und zu den „Motoren der Entwicklung im ländlichen Raum“ gehören? Wenn nein, warum nicht? Frage 5: Stimmt die Landesregierung der These zu, dass die Bauernfamilien in den Dörfern die Grundlage für vielfältige Wertschöpfungsketten für regionale Lebensmittel und Futter-mittel, für land- und naturtouristische Angebote und weitere Dienstleistungen bis in die Metropole Berlin sind? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4 und 5: Die Landesregierung erachtet alle landwirtschaftlichen Betriebe im ländlichen Raum als wertvoll und wichtig sowohl für die Entwicklung der Gemeinden als auch für die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Größe und Organisationsform als eine freie unternehmerische Entscheidung werden von der Landesregierung nicht bewertet. Frage 6: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die gesicherte Betriebsnachfolge in den Landwirtschaftsbetrieben und Bauernfamilien eine Voraussetzung für die Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum ist? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Die Bewältigung des demografischen Wandels hängt von vielen Faktoren ab. Die Betriebsnachfolge in landwirtschaftlichen Betrieben gehört dazu. Frage 7: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Übergang des Eigentums an Grund und Boden sowie Betriebsvermögen auf die nächste Generation die wichtigste Voraussetzung für bäuerliches Unternehmertum in den Dörfern ist? Frage 8: Ist der Landesregierung bekannt, dass in den nächsten Jahren die Dynamik des Generationswechsels in der Landwirtschaft weiter zunehmen wird? Frage 9: Ist der Landesregierung bekannt, dass die für den Generationswechsel erforderlichen finanziellen Mittel den bäuerlichen Familien nicht zu Verfügung stehen und die gesetzlichen Regelungen die bäuerlichen Familien nicht fördern? Wenn nein, warum nicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7331 - 3 - zu Frage 7, 8 und 9: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass sich Grund und Boden als Produktionsgrundlage der Landwirtschaft möglichst im Eigentum von ortsansässigen Landwirten befinden sollten. Die Regelung des Übergangs auf die nächste Generation entscheiden die Unternehmen jeweils individuell. In der Studie „Zukünftige Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen Alters- und Ausbildungsstruktur landwirtschaftlicher Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter“1 kommen Dr. Carsten Holst und Prof. Dr. Stephan von Cramon-Taubadel zu dem Schluss, “dass gemessen am Bedarf an zukünftigen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern ausreichend Nachwuchsführungskräfte mit entsprechender Qualifikation ausgebildet werden.“ Frage 10: Ist die Landesregierung gewillt, die Positionen der Bauernfamilien und die gesetzliche Regelungen im Bodenrecht zum Vorteil der bäuerlichen Familienbetriebe und des ländlichen Raumes, z.B. durch finanzielle Förderung und gesetzliche Änderungen im Boden- bzw. Erbrecht, zu verbessern? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 10: Die Kompetenz für die Gesetzgebung liegt beim Parlament. Frage 11: Welche Instrumente hält die Landesregierung für geeignet und im begrenzten Zeitraumen für verfügbar, um den Generationswechsel bei der Bewirtschaftung der landund forstwirtschaftlichen Nutzflächen in Brandenburg zum Vorteil des ländlichen Raumes sicherzustellen? zu Frage 11: Die Landesregierung hält eine ständige Anpassung bestehender Regelungen für angemessen. 1 Herausgeber: Edmund Rehwinkel-Stiftung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Mai 2017