Landtag Brandenburg Drucksache 6/7333 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.09.2017 / Ausgegeben: 11.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2867 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7029 Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Prostituiertenschutzgesetz wurde am 21. Oktober 2016 erlassen und ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Kernpunkt ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe sowie eine Anmeldepflicht für Prostituierte. Frage 1: Hat Brandenburg dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt? zu Frage 1: Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, in dessen Artikel 1 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) geregelt ist, kam nach den Regelungen des Artikels 78 Grundgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates zustande. Frage 2: Hat das Land Brandenburg für die Umsetzung und Vorgaben aus dem Prostituiertenschutzgesetz ein entsprechendes Ausführungsgesetz geplant? Wenn ja, wann soll der Entwurf vorgestellt werden? zu Frage 2: Die Landesregierung kann die für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz zuständigen Behörden durch den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes festlegen. Die Vorlage eines Ausführungsgesetzes ist daher nicht vorgesehen. Frage 3: Welchen inhaltlichen Regelungsbedarf sieht die Landesregierung für ein entsprechendes Ausführungsgesetz? zu Frage 3: In der zu erlassenen Verordnung sind im Zusammenhang mit der Anmeldepflicht für Prostituierte, der gesundheitlichen Beratung und der Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes die Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben nach den Abschnitten 2 bis 7 des Prostituiertenschutzgesetzes zu regeln. Frage 4: Ist seitens der Landesregierung eine landesgesetzliche Regelung zum Prostitutionsgewerbe in Ergänzung zum Prostituiertenschutzgesetz (vgl. Saarland) geplant? Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit dafür? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7333 - 2 - zu Frage 4: Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 5: Hat die Landesregierung bereits begonnen, ein Landesumsetzungskonzept zu entwickeln? Wenn ja: bitte Umsetzungsstand darlegen, wenn nein: warum nicht? Frage 6: Welches Ministerium übernimmt in Brandenburg federführend die Umsetzung der Vorschriften aus dem Prostituiertenschutzgesetz? Wenn dieses noch nicht festgelegt ist, wann wird dies bestimmt? zu den Fragen 5 und 6: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat am 25. Juli 2017 den Entwurf einer Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz zur Abstimmung auf Arbeitsebene an die zu beteiligenden Ressorts innerhalb der Landesregierung und an den Landkreistag Brandenburg e. V. sowie den Städte- und Gemeindebund Brandenburg versandt. Der Landtag Brandenburg wurde entsprechend Ziffer I. 2. der Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung über die Unterrichtung des Landtages nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 7. Oktober 2010 hierüber mit Schreiben vom 25. Juli 2017 unterrichtet . Frage 7: Welche Behörde soll nach Ansicht der Landesregierung die Umsetzung der im Prostituiertenschutzgesetz verankerten Forderung der Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens und der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigung für Prostituierte übernehmen? Frage 8: Welche Behörde soll nach Auffassung der Landesregierung die Durchführung der gesundheitlichen Beratung übernehmen? Frage 9: Soll die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes eine Landesaufgabe oder eine kommunale Aufgabe werden? zu den Fragen 7 bis 9: Das Abstimmungsverfahren innerhalb der Landesregierung zu diesen Fragen ist noch nicht abgeschlossen. Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen. Frage 10: Welche Vorgaben und Verordnungen hat die Landesregierung den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Umsetzung bislang gegeben? Frage 11: Sofern es bislang keine Verordnungen oder Richtlinien an die Landkreise und kreisfreien Städte gibt, wann sind diese geplant? Frage 12: Wie bewertet die Landesregierung die rechtliche Absicherung der Landkreise und kreisfreien Städte, das Prostituiertenschutzgesetz mit allen Vorgaben umzusetzen ohne eine bisher vorliegende Verordnung oder entsprechendem Ausführungsgesetz? Frage 13: Gab/Gibt es zu Umsetzung einen Austausch der Landesregierung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten? Wenn ja, bitte Benennung der Anzahl der Beratungen und der einbezogenen zuständigen Vertreter? zu den Fragen 10 bis 13: Mit Schreiben vom 23. Juni 2017 hat das MASGF die Landkreise und kreisfreien Städte über den Inhalt des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsge- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7333 - 3 - werbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen und die dazu gehörigen auf Bundesebene erlassenen Verordnungen informiert. Dabei wurden die Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, im Vorgriff auf die beabsichtigten landesrechtlichen Regelungen die sich aus dem Prostituiertenschutzgesetz ergebenden Aufgaben ab 1. Juli 2017 wahrzunehmen. Unabhängig davon obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz bis zum Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung dem fachlich zuständigen Ministerium. Vorab fand hierzu am 24. Mai 2017 ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Frage 14: Welche Beratungsangebote stehen aktuell den in Brandenburg tätigen Prostituierten zur Verfügung, um sich über die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes zu informieren? In welchen Sprachen stehen diese Angebote zur Verfügung? Soll das Angebot ausgeweitet werden? zu Frage 14: Für die gesundheitliche Beratung stehen jetzt schon die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Zusätzlich berät auch die IN VIA Fachberatungsstelle für von Menschenhandel betroffene Frauen. IN VIA bietet kostenlose und anonyme Beratung in den Sprachen Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Französisch und Ungarisch an. Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz sind auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter folgendem Link bereitgestellt: https://www.bmfsfj.de/prostituiertenschutzgesetz.