Landtag Brandenburg Drucksache 6/7337 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.09.2017 / Ausgegeben: 11.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2914 der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/7103 Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen an Landes- und Bundesstraßen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: An verschiedenen Landes- und Bundesstraßen sind Baustellen an Bahnübergängen zu sehen. 1. Ist das Land Brandenburg auch an den Bauvorhaben der Eisenbahnkreuzungen finanziell beteiligt? zu Frage 1: Ja. 2. Wenn ja, an welchen Kreuzungen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum? (Bitte alle Baumaßnahmen der letzten 5 Jahre auflisten) zu Frage 2: Die Gesamthöhe der finanziellen Beteiligung des Landes Brandenburg beträgt seit 2013 ca. 5,6 Mio. EUR. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: (Abkürzungen: NE - Netzergänzung, RW - Radweg, BÜ - Bahnübergangbeseitigung, EÜ - Eisenbahnüberführung [Bahn ist oben], SÜ: Straßenüberführung [Straße ist oben], B - Bauwerk, OD - Ortsdurchfahrt) a. Baumaßnahmen der letzten 5 Jahre, die bereits abgeschlossen und abgerechnet wurden : L 522 Brücke DB Neupetershain L 62 BÜ Hohenleipisch L 19 RW Schönberg - Lindow L 334 BÜ Letschin L 133 BÜ Reckenzin L 792 Ersatzneubau Brücke Blankenfelde L 154 BÜ Pritzwalk L 40 BÜ Friedersdorf L 17 BÜ-Beseitigung bei Warsow L 672 BÜ Schmerkendorf L 16 Schönwalde-Pausin L 23 BÜ Straußberg L 662 BÜ Uebigau L 50 BÜ Hänchen L 50 BÜ Kolkwitz L 38 BÜ Berkenbrück L 55 BÜ Bischdorf L 49 BÜ bei Kolkwitz L 50 BÜ Haasow L 59 BÜ Prösen West L 54 BÜ Vetschau L 451 BÜ Wellmitz Landtag Brandenburg Drucksache 6/7337 - 2 - L 171 Brücke HoheNeuendorf L 38 BÜ Fürstenwalde L 338 Neuenhagen L 55 BÜ Ortrand-Kroppen L 339 Birkenstein - Hoppegarten L 40 BÜ Kummersdorf L 362 OD Obersdorf BÜ L 373 BÜ Müllrose L 141 BÜ Dreetz L 20 EÜ Falkensee L 173 BÜ Bergerdamm L 202 SÜ Brieselang L 98 Rathenow L 593 BÜ Zeischa L 742 B179 - Klein Köris L 31 BÜ Blumberg L 52 BÜ Calau L 30 OD Erner, Bahnhofstr L 17 Strohdehne - Kietz L 50 BÜ Haasow L 58 BÜ Hosena L 472 BÜ Laubsdorf L 66 BÜ Neuburxdorf - Mühlberg L 233 BÜ Rehfelde b. Maßnahmen, die sich noch in der Umsetzung befinden bzw. bei denen noch keine Schlussrechnung vorliegt: L 66 NE Mühlberg L 57 EÜ Ruhland L 703 BÜ Brenitz L 71 Drahnsdorf L 621 EÜ bei Hohenleipisch L 20 OD Schönwalde L 40 BÜ OD Dahlewitz L 711 BÜ Altgölßen L 81 EÜ Dennewitz L 622 BÜ Rückersdorf L 12 BÜ OD Perleberg L 474 Brücke über die DB AG bei Peitz L 60 BW 8 über die DB AG bei Doberlug- Kirchhain L 74 BÜ Halbe 3. Für welche Bauvorhaben sind Kostenerhöhungen gegenüber den geplanten Baukosten und in welcher Höhe angekündigt? (Bitte auflisten) zu Frage 3: Die Landesregierung hat bezüglich der in Umsetzung befindlichen Baumaßnahmen zurzeit keine Informationen über anstehende Kostenerhöhungen im Hinblick auf die Kreuzungsmaßnahmen. Siehe hierzu auch die Beantwortung der Frage 4 der Kleinen Anfrage 2917. 4. Gibt es ähnliche Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen, zwischen dem Land und der DB Netz AG oder einem anderen Vertragspartner, wie bei den Gemeinden? zu Frage 4: Grundlage aller Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz . Dieses gilt unabhängig davon, ob Bund, Land oder Gemeinde Straßenbaulastträger sind. 5. Welche Unterschiede gibt es zu den Verträgen der Gemeinden? zu Frage 5: Es gibt keine Unterschiede. 6. Gibt es Ankündigungen zu Bauverzögerungen an den Kreuzungen, wenn ja, für welche Zeiträume und wie wirkt sich das auf die Kostenbeteiligungen aus? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7337 - 3 - zu Frage 6: Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnstrecke Berlin – Dresden hatte die DB Netz AG im Herbst 2016 zeitliche Verzögerungen im Bauabschnitt Süd für ca. zwei Monate gemeldet. Weitere Informationen zu Bauverzögerungen anderer Maßnahmen liegen der Landesregierung aktuell nicht vor. Über Kostenerhöhungen liegen ebenfalls zurzeit keine Informationen vor. 7. Welche Mehrkosten entstehen dem Land insgesamt, woher werden diese finanziert und wie lange sind für die einzelnen Vorhaben finanzielle Mittel bereitzustellen? (Bitte auflisten) zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 3. Für weitere Informationen wird auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2917 verwiesen.