Landtag Brandenburg Drucksache 6/7344 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.09.2017 / Ausgegeben: 12.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2938 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7154 Behinderungen des Tourismus in Brandenburg, Betriebszeiten Brandenburger Schleusen sind eingeschränkt Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit 2015 schränkt der Bund die Betriebszeiten von Schleusen in Brandenburg ein. Das hat negative Auswirkungen auf den Wassertourismus. Die Landesregierung hat es bisher nicht vermocht, Abhilfe zu schaffen. Auch die meisten Schleusen der Landeswasserstraßen stellen ihren Betrieb ab 19.00 Uhr ein und haben eine Mittagspause. Dies behindert den Wassertourismus und schränkt insbesondere Tagesausflüge ein. 1. Was hat die Landesregierung bisher getan, um beim Bund die Verlängerung der Betriebszeiten von Schleusen zu verhandeln und einzufordern? zu Frage 1: Die Landesregierung hat dem Landtag hierzu mehrfach umfangreich berichtet, zuletzt mit Bericht vom 01. März 2017 (DS 6/7065). 2. Was hat die Landesregierung getan, um Personal des Landes für die Bundes-schleusen einsetzen zu können? zu Frage 2: Vgl. hierzu die Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 765 (DS 6/2117). 3. Was tut die Landesregierung, um die schädliche Reduzierung der Schleusenzeiten zu beenden? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Mit welcher Begründung beenden die meisten Landesschleusen ihren Betrieb um 19.00 Uhr? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7344 - 2 - zu Frage 4: Der Hauptanteil der Abendschleusungen fällt zwischen 17:00 und 18:00 an. Ab 19:00 besteht nach Erfahrung der Schleusenwärter nur noch ein geringer Bedarf an Schleusungen. Eine Ausnahme bildet die Schleuse in Beeskow, welche aufgrund der Ortslage bis 20:30 Uhr schleust. 5. Mit welcher Begründung machen die meisten Landesschleusen Mittagspause? zu Frage 5: Die personalgebundenen Schleusen werden jeweils nur von einem Schleusenwärter bzw. einer Schleusenwärterin bedient. Aufgrund der arbeitsrechtlich geregelten Ruhepausen entfällt in der Regel eine Schleusung über die Mittagszeit. Die Schleusenöffnungszeiten sind im Internet veröffentlicht, so dass sich die Bootsführer darauf einstellen können. Die Bereitstellung zusätzlichen Personals für einen durchgehenden Schleusenbetrieb ist wirtschaftlich nicht begründbar.