Landtag Brandenburg Drucksache 6/7377 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.09.2017 / Ausgegeben: 19.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2935 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7150 Schäden durch streng geschützte Tierarten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die aktuellen Diskussionen um die Wiederansiedlung des Wolfs in Deutschland haben auch die wirtschaftlichen Schäden und Verluste für die unmittelbar Betroffenen durch die anderen streng geschützten Wildtierarten Biber, Kormoran und Fischotter in den Focus des öffentlichen Interesses gerückt. Die Landespolitik reagiert darauf mit Förderprogrammen zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen und andere Maßnahmen. Dazu zählen der Ausgleich von Schäden bei den betroffenen Unternehmen, tierartspezifische Verordnungen, die Einrichtung zentraler Managements , die Erarbeitung landesweiter Managementpläne u.a. für diese geschützten Tierarten. Auch die Information der Bevölkerung zu den Lebens- und Verhaltensweise der besonders streng geschützten Tierarten wird durch Fördermittel ermöglicht. Die Brisanz der positiven Bestandsentwicklung der genannten vier Tierarten entsteht auch durch die ablehnende Haltung der Landesregierung gegenüber jagdlichen Maßnahmen zur Bestandsregulierung. Die Entwicklung der Wolfspopulation zeigt, dass mit Zuwachsraten von bis zu 30 % je Jahr, die Konflikte und die damit verbundenen Kosten steigen werden . Die Kosten und die Verluste für diese gesamtgesellschaftlich erwünschte Wiederansiedlung streng geschützter Tierarten müssen die Kommunen im ländlichen Raum durch Umverteilung von Fördermittel im Bereich der ländlichen Entwicklung tragen. Aber auch die betroffenen Bauern, Fischer und Teile der Bevölkerung im ländlichen Raum leiden unter den Verlusten, die in der Regel durch Entschädigungen nicht voll ausgeglichen werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Durch den Fragesteller wird der Eindruck erweckt, die Landesregierung führe aktiv Wiederansiedlungsmaßnahmen zugunsten des Wolfes in Brandenburg durch. Dies ist unzutreffend. Alle in der Anfrage aufgeführten heimischen Arten haben sich aufgrund verbesserter Umweltbedingungen vermehrt bzw. sind eigenständig nach Brandenburg zurückgekehrt. Biber, Fischotter und Wolf sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Arten, der Kormoran ist eine besonders geschützte Art. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich von Schäden, die durch besonders oder streng geschützte Tierarten entstehen, besteht nicht. Zur Steigerung der Akzeptanz für wildlebende Tierarten werden von der Landesregierung aber präventive Maßnahmen gefördert. Entstandene Schäden durch den Wolf werden ausgeglichen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7377 - 2 - Frage 1: Wie hat sich die Population der streng geschützten Tierarten Wolf, Biber, Kormoran und Fischotter seit 2010 in Brandenburg entwickelt (bitte Bestandszahlen je Jahr mit Angabe der Quelle)? Frage 2: Welche Bestandsentwicklung erwartet die Landesregierung bei den genannten Tierarten bis 2020 (bitte Anzahl Bestandszuwachs/-rückgang der Tierarten je Jahr Gesamtstückzahl der Population mit Quelle)? Zu Frage 1 und 2: Kormoran: Angaben zur Entwicklung des Brutbestandes werden auf Grundlage der Brandenburgischen Kormoranverordnung (BbgKorV) durch die Staatliche Vogelschutzwarte in Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband erhoben. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Brutpaare 2.515 1.887 1.731 1.841 1.827 1.540 1.446 1.320 Kolonien 15 12 10 12 11 9 9 10 Wolf: In Brandenburg erfolgte der erste Nachweis eines Wolfspaares 2007 im äußersten Südosten des Landes. 2009 gab es den ersten Reproduktionsnachweis für Brandenburg. Seitdem hat sich der Wolf in Brandenburg mit Schwerpunkt Südbrandenburg kontinuierlich ausgebreitet. Die derzeit nachgewiesenen Wolfsrudel sind in Anlage 1 abgebildet. Fischotter: Für den Fischotter liegen keine Individuenzahlen vor. Biber: Im Land Brandenburg leben ca. 3.300 - 3.500 Tiere. Da die künftigen Einflussfaktoren auf die Populationen nicht bekannt sind, kann eine Aussage zur Bestandsentwicklung bis 2020 bei den genannten Tierarten nicht getroffen werden . Frage 3: Welche Schadensarten treten je Tierart in welcher Anzahl und Schadenshöhe (€) jährlich seit 2010 auf? Zu Frage 3: Durch Kormoran und Fischotter entstehen Fraßschäden an Fischen. Hinsichtlich der konkreten Bezifferung der Schadenshöhe pro Schadensfall und Jahr durch Kormoran und Fischotter in Teichwirtschaften und Seenfischereibetrieben liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Beim Wolf kommt es zu Übergriffen auf Nutztiere mit Tötungs- und Verletzungsfolge. Der gewährte Schadensausgleich ist in der Antwort zu Frage 7 dargestellt. Durch den Biber können Schäden durch Eingrabungen in Deiche und Dämme sowie durch Vernässungen von Grundflächen entstehen. Zur Schadenshöhe liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7377 - 3 - Frage 4: Wer sind die Betroffenen der Schäden unter 3 (bitte geordnet nach Landwirten /Fischern, Privatpersonen, Vereinen- u. Verbänden, Land u. Kommunen, u.a.)? Zu Frage 4: Fraßschäden durch den Kormoran und Fischotter entstehen in erster Linie den Teichwirten, werden aber auch von Erwerbsfischern an Flüssen und Seen benannt. Durch Übergriffe des Wolfes auf Nutztiere sind Nutztierhalter im Haupt- und Nebenerwerb sowie Hobbytierhalter betroffen. Schäden durch den Biber können sowohl privaten Personen als auch Gebietskörperschaften entstehen. Frage 5: Für welche der genannten Tierarten sind tierartspezifische Verordnungen bzw. VO mit tierartspezifischen Inhalten, Richtlinien u.a. der Landesregierung bzw. Kommunen zum Umgang mit diesen geschützten Tierarten in Kraft bzw. in der Bearbeitung (bitte mit Jahr der Erstveröffentlichung und Quellenangabe)? Zu Frage 5: Für Kormoran und Biber: Die aktuelle Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt (Brandenburgische Kormoranverordnung - BbgKorV, GVBl. Teil II/13 - Nr. 72 vom 27.09.2013) ist seit dem 27.09.2013 gültig. Die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber (Brandenburgische Biberverordnung - BbgBiberV) ist seit dem 7. Mai 2015 gültig (GVBL.II/15, Nr.21). Für den Umgang mit Wölfen mit für den Menschen problematischem Verhalten wird an einer sogenannten Wolfsverordnung gearbeitet. Frage 6: In welcher Höhe wurden seit 2010 jährlich Fördermittel und Mittel für Schadensprävention mit tierartspezifischem Gegenstand aus öffentlichen Kassen an welche Empfänger ausgezahlt (bitte geordnet nach Empfänger: Landwirte/Fischer, Privatpersonen, Vereine- u. Verbände, Land u. Kommune, u.a.)? Zu Frage 6: Fischotter: Auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei erfolgte in den Jahren 2011 und 2012 eine Zuwendung in Höhe von 10.529 € an ein teichwirtschaftliches Einzelunternehmen zur Prävention von Schäden durch den Fischotter. Wolf: Für präventive Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren wurden in Brandenburg in den Jahren 2010 bis heute (Stand Juni 2017) insgesamt 879.860 € Fördermittel eingesetzt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Stand Juni ) 9.257 € 55.647 € 145.899 € 115.368 € 119.659 € 136.586 € 211.154 € 87.860 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/7377 - 4 - Biber: Seit 2010 wurden insgesamt für die Prävention vor Biberschäden 910.856 € eingesetzt. Die Mitteilung personenbezogener Daten steht einer vorgesehenen elektronischen Veröffentlichung der Beantwortung der Kleinen Anfrage gemäß § 58 Abs. 4 GO LT entgegen. Frage 7: In welcher Höhe wurden seit 2010 jährlich Entschädigungen bzw. Schadenersatz mit tierartspezifischem Gegenstand aus öffentlichen Kassen an welche Empfänger ausgezahlt (bitte geordnet nach Empfänger: Landwirte/Fischer, Privatpersonen, Vereine- u. Verbände , Land u. Kommune, u.a.)? Zu Frage 7: Entschädigungszahlungen sind nur für Schäden durch den Wolf vorgesehen. Die Mitteilung personenbezogener Daten steht einer vorgesehenen elektronischen Veröffentlichung der Beantwortung der Kleinen Anfrage gemäß § 58 Abs. 4 GO LT entgegen. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Stand April) 20.545 € 15.158 € 9.101 € 4.233 € 12.714 € 13.625 € 45.057 € 16.595 € Frage 8: Für welche der o.g. streng geschützten Tierarten besteht ein Managementplan bzw. ist ein Managementplan in Bearbeitung (bitte mit Jahr der Veröffentlichung und Kosten für die Erstellung)? Frage 9: Für welche der streng geschützten Tierarten besteht darüber hinaus ein tierartspezifisches Management bzw. ist ein solches geplant (bitte mit Standort, Projektträger und Kosten)? Zu Frage 8 und 9: Brandenburg hat einen Wolfsmanagementplan, der von der Landesregierung im Dezember 2010 veröffentlicht wurde und eine Gültigkeit von 2013 - 2017 besitzt . Managementpläne für weitere streng geschützte Tierarten sind nicht geplant. Frage 10: Für welche der streng geschützten Tierarten besteht eine tierartspezifische Informationsstelle bzw. sind solche geplant (bitte mit Standort, Projektträger und Kosten für Investition und laufenden Betrieb)? Zu Frage 10: Für keine streng geschützte Tierart besteht bisher eine solche Informationsstelle . Geplant ist ein Wolfsinformationszentrum mit Herdenschutzstelle in Groß-Schönebeck in der Trägerschaft der Wildpark Schorfheide gGmbH. Der Einrichtung wurden hierzu Mittel aus der Richtlinie „Natürliches Erbe“ in Höhe von 956.505 € bewilligt. Anlage/n: 1. Anlage 1 Nr. GebietIV BriesenV Treuenbrietzen Nr. GebietI Jännersdorfer HeideII PrösaIII Hangelsberg Nr. Gebiet1 Kyritz-Ruppiner Heide2 Lehnin3 Görzke4 Göritz-Klepzig5 Sperenberg6 Jüterbog7 Wirchensee8 Lieberoser Heide9 Bärenklau10 Forst Hohenbucko11 Babben12 Teichland13 Hornow14 Großräschen15 Grünhaus16 Ruhlander Heide17 Zschorno18 Müllrose19 Sauen20 Storkow21 Baruth22 Siegadel23 Märkisch Buchholz24 Seese25 Dobbrikow Prignitz Uckermark Barnim Oder-Spree Oberhavel Havelland Elbe-Elster Spree-Neiße Teltow-Fläming Ostprignitz-Ruppin Dahme-Spreewald Märkisch-Oderland Potsdam-Mittelmark Ober-spree-wald-Lausitz Cottbus Potsdam Frankfurt (Oder) Brandenburg an der Havel Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Sachsen Polen Land Berlin 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2014 2014 2014 2014 2014 2012 2013 2012 2013 2013 2013 2006 20122011 20132013 2000 19911993 1991 1991 1994 1991 2017 2017 2017 2016 2016 2016 2016 2016 2016 20162016 2016 2015 2015 2014 2015 2014 2014 2014 2014 20142012 2011 20122010 2007 2011 201320112010 2012 2011 2017 2017 2017 2017 22 13 10 11 15 16 14 17 20 12 23 24 18 21 25 193 1 2 9 7 8 4 6 5 III I II V IV g a d b e c f n h j m k l o Stand:Datenquelle: Karte:Geobasisdaten: 07.2017LfU, LUPUS, STIER, TROST, TERRA TYPICA,WOLFSBEAUFTRAGTE BRBLfU - N3GeoBasis-DE/LGB 2017 Wolfsnachweise in Brandenburg Territoriale Wolfsvorkommen in Brandenburgund grenzübergreifend gefangen geschossen sonstige Todesursache unbekannte Todesursache überfahren Die Territorien sind nur schematisch dargestellt. *Vorkommen werden in benachbarten Bundesländern monitiert und bewertet. Wolfsvorkommen in Brandenburg Nr. Gebieta Lübtheener Heide*b Altengrabow *c Glücksburger Heide*d Annaburger Heide*e Königsbrücker Heide*f Seenland*g Spremberg* Suchräume in Brandenburg Nr. Gebieth Hohenbocka*j Raschütz*k Gorischheide*l Klietzer Heide*m Hoher Fläming*n Kalißer Heide*o Neustadt* 0 30 6015 km Wolfsvorkommen grenzübergreifend* Wolfsrudel / grenzübergreifend einzelne Tiere, Paar Suchraum Wald Status unklar