Datum des Eingangs: 27.02.2015 / Ausgegeben: 04.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/739 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 259 der Abgeordneten Iris Schülzke fraktionslos Drucksache 6/552 Meisterausbildung in der Landwirtschaft Wortlaut der Kleinen Anfrage 259 vom 03.02.2015: Im Oktober 2014 hat ein neuer Kurs Meisterausbildung für die Landwirtschaft an der Kreisvolkshochschule in Herzberg begonnen. Seit Januar 2015 findet jedoch keine Schule mehr statt, mit der Begründung, dass aufgrund der neuen EU- Förderperiode keine Richtlinie des Landes vorliegt und die weitere Förderung der Ausbildung bis Sommer 2015 nicht möglich ist. Die Meisterschüler wurden weder zu Beginn der Ausbildung noch bis zum heutigen Tag darüber informiert. Den Meisterschülern wird durch die Unterbrechung der Ausbildung ein Jahr in ihrer persönlichen Entwicklung genommen. Den Unternehmen stehen unter diesen Bedingungen aber auch nicht die dringend benötigten und zeitlich geplanten Fachkräfte zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund liegt die erforderliche Richtlinie nicht vor? 2. Was wird getan, um schnellstmöglich die notwendige Richtlinie fertigzustellen? 3. Wann ist die Richtlinie fertig? 4. Warum wurde nicht übergangsweise ein praktikables Hilfsmittel zur Verfügung ge- stellt, um die Ausbildung kontinuierlich fortzuführen? 5. Ist es möglich, sofort eine Sonderrichtlinie oder ein anderes Instrument einzuset- zen (eventuell in Anlehnung einer Richtlinie eines anderen Bundeslandes), damit für die Meisterschüler und die betroffenen Unternehmen nicht ein derartiger Zeitverlust entsteht? 6. Wann will die Landesregierung den betroffenen Unternehmen qualifizierte und ver- lässliche Informationen zukommen lassen, warum diese Situation eingetreten ist, und wie diese mit der Planung ihrer Fachkräfteentwicklung weiterverfahren sollen und können? 7. Berücksichtigt die Landesregierung, dass Landwirtschaftsunternehmen bei der theoretischen Ausbildung ihrer zukünftigen Fachkräfte auf die weniger arbeitsintensi- ve Zeit der vegetationsarmen Monate angewiesen sind? 8. Welche Aktivitäten werden geplant, um den nun eingetretenen Motivationsbruch bei den Meisterschülern und bei den Ausbildungsbetrieben entgegenzuwirken? (Bitte Beispiele nennen!) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Aus welchem Grund liegt die erforderliche Richtlinie nicht vor? Frage 4: Warum wurde nicht übergangsweise ein praktikables Hilfsmittel zur Verfügung ge- stellt, um die Aus-bildung kontinuierlich fortzuführen? Frage 5: Ist es möglich, sofort eine Sonderrichtlinie oder ein anderes Instrument einzusetzen (eventuell in Anlehnung einer Richtlinie eines anderen Bundeslandes), damit für die Meisterschüler und die betroffenen Unternehmen nicht ein derartiger Zeitverlust ent- steht? zu den Fragen 1, 4 und 5: Der Übergang von der alten zur neuen Förderperiode wurde vom MLUL den rechtli- chen Möglichkeiten entsprechend rechtzeitig vorbereitet und mit den regionalen Akt- euren vor Ort auch kommuniziert. Danach war bekannt, dass die bisherige „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum (LBb-Richtlinie) vom 13. Januar 2014 noch bis zum 31.12.2015 gilt. Mit Blick auf die rechtlich vorgegebene Abwicklung der alten Förderperiode konnten demzufolge bis Ende 2014 Anträge zur Weiterführung der Vorbereitungskurse auch für das Jahr 2015 gestellt werden. Damit wäre die Förderung noch bis Mitte 2015 möglich gewesen. Davon wurde von anderen regionalen Bildungsanbietern Bran- denburgs auch Gebrauch gemacht. Im Falle der Kreisvolkshochschule (KVHS) Elbe-Elster erfolgte eine solche Antrag- stellung allerdings nicht. Gründe dafür sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 2: Was wird getan, um schnellstmöglich die notwendige Richtlinie fertigzustellen? Frage 3: Wann ist die Richtlinie fertig? Zu den Fragen 2 und 3: Rechtlich bindende Voraussetzung für das In-Kraft-Treten der Richtlinie für die neue Förderperiode sind die Genehmigung des Entwicklungsprogramms für den ländli- chen Raum Brandenburgs und Berlins durch die Europäische Kommission, die vo- raussichtlich im Sommer 2015 erfolgen wird, sowie die Verabschiedung des Haus- haltsgesetzes durch den Landtag. Frage 6: Wann will die Landesregierung den betroffenen Unternehmen qualifizierte und ver- lässliche Informationen zukommen lassen, warum diese Situation eingetreten ist, und wie diese mit der Planung ihrer Fachkräfteentwicklung weiterverfahren sollen und können? zu Frage 6: Anbieter der Bildungsmaßnahme und damit auch Ansprechpartner für die Kursteil- nehmer ist die KVHS Elbe-Elster. Die KVHS ist eine der sieben Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich, die viermal jährlich in Arbeitsberatungen durch das Ministe- rium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft informiert werden. Be- reits Mitte des Jahres 2014 wurden die Regionalstellen informiert, dass Anträge für Maßnahmen nach der Richtlinie „Berufsbildung im ländlichen Raum“ (LBb-Richtlinie), die in 2015 stattfinden, in 2014 gestellt werden müssen. Frage 7: Berücksichtigt die Landesregierung, dass Landwirtschaftsunternehmen bei der theo- retischen Ausbildung ihrer zukünftigen Fachkräfte auf die weniger arbeitsintensive Zeit der vegetationsarmen Monate angewiesen sind? zu Frage 7: Die Organisation der Bildungsmaßnahmen vor Ort ist Angelegenheit der Bildungsan- bieter, die bei ihren Angeboten diese Rahmenbedingungen berücksichtigen. Von Bil- dungsanbietern in anderen Regionen des Landes Brandenburg werden die Vorberei- tungskurse auf die Meisterprüfung z. B. im Winterhalbjahr ganztags im Block ange- boten. Frage 8: Welche Aktivitäten werden geplant, um den nun eingetretenen Motivationsbruch bei den Meisterschülern und bei den Ausbildungsbetrieben entgegenzuwirken? (Bitte Beispiele nennen!) Zu Frage 8: Die Landesregierung sieht keine generellen Motivationsbeeinträchtigungen. In der neuen Förderperiode ist die Förderung von Vorbereitungskursen auf Meisterprüfung wieder vorgesehen.