Datum des Eingangs: 05.11.2014 / Ausgegeben: 10.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/74 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3 des Abgeordneten Dieter Dombrowski der CDU-Fraktion Drucksache 6/17 Mitgliedschaften der Gewässerunterhaltungsverbände in privatrechtlichen Vereinigungen und damit verbundene Kosten Wortlaut der Kleinen Anfrage 3 vom 09.10.2014: Die Wasser- und Bodenverbände im Land Brandenburg sind als Körperschaften des Öffentlichen Rechts gegründet worden. Als solche sind sie Teil der mittelbaren Staatsorganisation und verpflichtet, sich an Recht und Gesetz zu halten. Insbesondere haben die Wasser- und Bodenverbände gemäß § 6 GUVG die haushaltsrechtlichen Vorschriften der brandenburgischen Kommunalverfassung einzuhalten. Danach haben sie u.a. sparsam und wirtschaftlich mit den von ihnen vereinnahmten Beiträgen umzugehen . Hierzu steht es in eklatantem Widerspruch, wenn Gelder für Maßnahmen ausgegeben werden, die keinen Bezug zu den Verbandsaufgaben haben. Gleichwohl ist vor kurzem bekannt geworden, dass offenbar einige Wasser- und Bodenverbände mit ihrer Mitgliedschaft in privatrechtlichen Vereinigungen, wie z.B. Kreisbauernverbände, diese aus Beitragsmitteln für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung mitfinanzieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche der 25 Wasser- und Bodenverbände im Land Brandenburg sind Mitglied in welchen privatrechtlichen Vereinigungen, wie z.B. Landes- oder Kreisbauernverband, Landeswasserverbandstag oder Kommunaler Arbeitgeberverband e.V. u.a.? (bitte für jeden Wasser- und Bodenverband die einzelnen Mitgliedschaften aufführen) 2. Welche Begründung führen die jeweiligen Wasser- und Bodenverbände für ihre Mitgliedschaft in den einzelnen Organisationen an? 3. Welche Gegenleistung für die Mitgliedschaft erbringen die privatrechtlichen Organisationen gegenüber den Wasser- und Bodenverbänden? Ist insbesondere beim Landesbauernverband bzw. bei den Kreisbauernverbänden ein besonderes Stimmrecht in den Verbandsbeiräten vereinbart worden? 4. Wie hoch sind die bei den Wasser- und Bodenverbänden verursachten Kosten der Mitglied- schaften (z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Sonderumlagen etc.)? (bitte für jeden Gewässerunterhaltungsverband tabellarisch aufführen) 5. Wie werden diese Kosten bei den einzelnen Wasser- und Bodenverbänden refinanziert? Decken die Gewässerunterhaltungsverbände die Kosten ausschließlich aus den Beiträgen der Verbandsmitglieder? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Die erbetenen Daten liegen bei der Rechtsaufsicht nicht vor und mussten bei den Verbänden abgefragt werden. Auf die Abfrage antworteten bis zum 17.10.2014 19 der 25 Wasser- und Bodenverbände. Frage 1: Welche der 25 Wasser- und Bodenverbände im Land Brandenburg sind Mitglied in welchen privatrechtlichen Vereinigungen, wie z.B. Landes- oder Kreisbauernverband, Landeswasserverbandstag oder Kommunaler Arbeitgeberverband e.V. u.a.? (bitte für jeden Wasser- und Bodenverband die einzelnen Mitgliedschaften aufführen) zu Frage 1: Siehe die Tabelle in der Anlage. Die meisten Verbände sind außerdem Mitglied in der für sie kostenfreien Unfallkasse Brandenburg. Frage 2: Welche Begründung führen die jeweiligen Wasser- und Bodenverbände für ihre Mitgliedschaft in den einzelnen Organisationen an? Zu Frage 2: Die Wasser- und Bodenverbände führten folgende Begründungen für die jeweiligen Mitgliedschaften an: - LWT (Landeswasserverbandstag): Interessenverband der WBV, Informationsaustausch, Fortbildung, Rechtsberatung - KAV (Kommunaler Arbeitgeberverband): Tarifbindung an TVöD, Schulung in Arbeitsrechts- und Tariffragen - KSA (Kommunaler Schadensausgleich): Haftpflichtversicherung - OKV (Ostdeutsche Kommunalversicherung): Organversicherung - ZVK (Kommunaler Versorgungsverband)): Altersvorsorge für die Mitarbeiter - BWK (Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau), DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall), DVWK (Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau): Fortbildung, fachlicher Austausch, Bezug der Zeitschriften, Mitwirkung am Regelwerk - Landes- oder Kreisbauernverband: Vergünstigte Stromtarife, Beschaffung von Fahrzeugen, finanzielle Vorteile überwiegen um ein vielfaches die Vereinsbeiträge, kostenlose Rechtsberatung, enger Kontakt mit den anteilig größten Flächeneigentümern vorteilhaft für die Akzeptanz der Verbandsarbeit - Landschaftspflegevereinigungen: fachlicher Austausch Frage 3: Welche Gegenleistung für die Mitgliedschaft erbringen die privatrechtlichen Organisationen gegenüber den Wasser- und Bodenverbänden? Ist insbesondere beim Landesbauernverband bzw. bei den Kreisbauernverbänden ein besonderes Stimmrecht in den Verbandsbeiräten vereinbart worden? Zu Frage 3: Die „Gegenleistungen“ ergeben sich aus den jeweiligen Vereins- oder Verbandssatzungen. Separate Vereinbarungen über besondere Gegenleistungen wurden nicht geschlossen. Ein besonderes Stimmrecht in den Verbandsbeiräten wurde nicht vereinbart. Frage 4: Wie hoch sind die bei den Wasser- und Bodenverbänden verursachten Kosten der Mitgliedschaften (z.B. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Sonderumlagen etc.)? (bitte für jeden Gewässerunterhaltungsverband tabellarisch aufführen) Frage 5: Wie werden diese Kosten bei den einzelnen Wasser- und Bodenverbänden refinanziert? Decken die Gewässerunterhaltungsverbände die Kosten ausschließlich aus den Beiträgen der Verbandsmitglieder? Zu den Fragen 4 und 5: Siehe die Tabelle in der Anlage. Kleine Anfrage 3 - Anlage: Auflistung der Mitgliedschaften der WBV inkl. Kosten und Refinanzierung Abkürzungsverzeichnis: LWT: Landeswasserverbandstag KAV: Kommunaler Arbeitgeberverband KSA: Kommunaler Schadensausgleich OKV: Ostdeutsche Kommunalversicherung ZVK: Kommunaler Versorgungsverband BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall DVWK: Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau vhw: Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung LBV: Landesbauernverband KBV: Kreisbauernverband FÖNAS: Förderverein für Naturschutz im Spreewald WBV Mitgliedschaft 1 Kosten Mitgliedschaft 2 Kosten Mitgliedschaft 3 Kosten Mitgliedschaft 4 Kosten Mitgliedschaft 5 Kosten Finanziert aus Flächenbeitrag Kremitz-Neugraben LWT 1.985,- KAV 1.118,80 KBV 105,- ja Oberer Rhin-Temnitz LWT 1.985,- anteilig Untere Havel-Bbger Havel LWT 1.985,- KAV 1.043,- KBV 75,- ja Obere Dahme-Berste LWT 1.985,- KSA/OKV Vers. beiträge Bauernverband SüdBB 300,- ja Kleine Elster-Pulsnitz LWT 1.985,- KAV 1.250,80 KSA Vers.beiträge DWA 423,- vhw 210,85 anteilig nach Kostenträgern Nuthe-Nieplitz LWT 1.985,- KAV 1.118,- Komm. Versorg.- Verb/ZVK Umlage1, 1 % Zusatzbeitr ag, 2 % d. Personalkosten anteilig nach Kostenträgern Plane-Buckau LWT 1.985,- KAV 1.079,20 LBV 75,- ja Oberland-Calau LWT 1.869,12 DWA 423,- Bauernverband SüdBB 315,- FÖNAS 100,- ja Rhin-Havelluch LWT 1.985,- KAV 1151,80 KSA Vers. beiträge Komm. Vers.Verb and Umlage anteilig nach Kostenträgern Schnelle Havel LWT 1.985,- KAV 1112,20 anteilig nach Kostenträgern Dosse-Jäglitz LWT 1.985,- KAV 1178,20 KBV OPR 500,- Waldbaue rnverband 25,- anteilig Uckerseen LWT 1.985,- BWK/DWA 200,- Landschaftspflegeverb UckermarkSchorfheide frei ja Oderbruch Komm. Vers. Verb.BB Umlage und Zusatzbeit rag KSA/OKV freigestellt LBV 250,- ja* Schlaubetal/Oderauen LWT 1.985,- KAV 1.151,80 Komm. Vers. Verb.BB/ZVK anteilig Finowfließ LWT 1.985,- KAV 1.118,80 DWA 423,- anteilig nach Kostenträgern Nördl. Spreewald LWT 1.985,- BWK 250,- anteilig nach Kostenträgern Stöbber-Erpe LWT 1.985,- KAV 1.198,- KSA/OKV Vers. beiträge Bauernver band MOL 300,- gekündi gt KOWAB 250,- gekündigt anteilig nach Kostenträgern BWK 258,11 gekündigt Mittlere Spree Keine Mitgliedschaften Dahme/Notte LWT 1.985,- KAV 1.165,- DWA 87,- DVWK 250,- KBV TF 300,- ja Bauernverband Süd-BB 675,- * Der WBV Oderbruch vermietet Räumlichkeiten an den LBV. Die Mieteinnahmen werden zur Senkung des Flächenbeitrages verwendet.