Landtag Brandenburg Drucksache 6/7411 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.09.2017 / Ausgegeben: 25.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2949 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7208 Ausbau der Osdorfer Straße in Großbeeren Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vormerkung des Fragestellers: Die Osdorfer Straße ist eine wichtige und hochfrequentierte Pendlerstrecke zwischen der B101 und Berlin. Bei der in weiten Teilen sehr engen und unübersichtlichen Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße der Kommune Großbeeren . Trotz der intensiven, über die übliche Nutzung einer Gemeindestraße erheblich hinausgehenden, Verkehrsbelastung der Straße erhält die Kommune keine Unterstützung durch das Land für die Instandhaltung oder einen Ausbau. 1. Welche Verkehrszählungen mit welchen Ergebnissen aus den vergangenen fünf Jahren sind der Landesregierung zur Osdorfer Straße bekannt? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen aus den vergangenen fünf Jahren keine Verkehrszählungen zur Osdorfer Straße vor. 2. Wie viele Unfälle haben sich im Bereich der Osdorfer Straße in den vergangenen fünf Jahren jeweils pro Jahr ereignet? zu Frage 2: Im Bereich der Osdorfer Straße wurden in den Jahren 2013 bis Mai 2017 79 Unfälle registriert, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre verteilen: 2013: 16 Unfälle 2014: 15 Unfälle 2015: 25 Unfälle 2016: 12 Unfälle 2017 (bis Mai): 11 Unfälle 3. Welche verkehrlichen Auswirkungen würden sich nach Ansicht der Landesregierung aus der vom Bürgermeister der Gemeinde Großbeeren angekündigten möglichen Sperrung der Osdorfer Straße ergeben? zu Frage 3: Die Gemeinde kann die Straßen nur nach § 45 Abs. 2 StVO als Gemeindestraße sperren. Über die dann stattfindende Verlagerung des Verkehrs liegt der Landesregierung keine Prognose vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7411 - 2 - 4. Im Jahr 2010 hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 5/1776) mitgeteilt, dass durch den Straßenausbau auf Berliner Seite die verkehrliche Bedeutung der Osdorfer Straße „zurückgehen“ würde. Ist diese Prognose nach Ansicht der Landesregierung eingetreten? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu einer geänderten verkehrlichen Bedeutung der Osdorfer Straße vor. 5. Wie wird sich die Verkehrsbelastung der Osdorfer Straße nach Einschätzung der Landesregierung angesichts der im Einzugsbereich der Straße geplanten tausenden Neubauwohnungen sowie der bevorstehenden Schließung des Flughafens Tegel entwickeln? zu Frage 5: Diese Fragen liegen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und müssen von den beteiligten Gemeinden beantwortet werden. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen im Rahmen des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg, interkommunal abgestimmte Vorstellungen zur Verkehrsinfrastruktur zu entwickeln und empfiehlt, bei der Erarbeitung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) auch Standortfragen zu beleuchten. 6. Welche Ergebnisse wurden vor kurzem bei einem Gespräch der Gemeinde mit Vertretern des Landes Brandenburg, des Berliner Senats und des Bezirks Steglitz-Zehlendorf erzielt, insbesondere hinsichtlich eines Ausbaus der Osdorfer Straße? zu Frage 6: Die Beteiligten haben sich gegenseitig über den Sachstand der Kommunalund Fachplanung im Bereich der Osdorfer Straße informiert und einen weiteren engen und zeitnahen Informationsaustausch vereinbart. Über den Ausbau der Osdorfer Straße entscheidet allein die Gemeinde Großbeeren als Straßenbaulastträger. 7. Wie wird die Landesregierung die Gemeinde Großbeeren bei der Bewältigung der, für eine Kommune dieser Größe außergewöhnlichen, verkehrlichen Belastung unterstützen? zu Frage 7: Das Land fördert bis Ende 2019 den Neu-, Um- und Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger Straßen in den Gemeinden und Landkreisen nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg – Teil kommunaler Straßenbau – (Rili KStB Bbg 2016) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Bisher liegt kein Förderantrag der Gemeinde vor.