Landtag Brandenburg Drucksache 6/7412 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.09.2017 / Ausgegeben: 25.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2961 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion), Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7223 Kommunale Steuern, Abgaben und Gebühren Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Eine Studie der IHK Potsdam kommt zu dem Ergebnis, dass viele Unternehmen in Westbrandenburg die kommunale Abgabenlast als zu hoch empfinden (siehe MAZ vom 15.8.2017). Damit verbunden sind Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen und die Entwicklung von Arbeitsplätzen. Die Landesregierung ist im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Landes gefordert, diesen Sachverhalt zu bewerten. Darüber hinaus ist das Land über den Kommunalen Finanzausgleich für die Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich, die zumindest indirekt einen Einfluss auf die Höhe der kommunalen Abgabenlast hat. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse der Studie der IHK Potsdam? 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der Studie – insbesondere aus der Kritik der Unternehmen an der zu hohen Abgabenlast? zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Fragestellung der IHK – Standortreport Westbrandenburg 2016 zugrunde liegt, in dem die Ergebnisse einer Umfrage in Ober- und Mittelzentren im IHK-Bezirk Potsdam dargestellt werden. Im Rahmen dieser, insoweit nicht für das gesamte Land repräsentativen, Umfrage haben 1039 Unternehmen die Gelegenheit wahrgenommen, mehr als 30 Standortfaktoren in Bezug auf deren Bedeutung und ihre Zufriedenheit zu beurteilen. Die Umfrageergebnisse geben insoweit das Meinungsbild der teilnehmenden Unternehmen wieder, so dass sich hinreichende Schlussfolgerungen für das Land Brandenburg daraus nicht ziehen lassen. In Bezug auf die kommunalen Abgaben sind die Umfrageergebnisse kaum aussagefähig. Auf einer Bewertungsskala von 1 (sehr hoch) bis 6 (sehr niedrig) wurde die Bedeutung der „Höhe kommunaler Steuern und Abgaben mit 2,2 und die Zufriedenheit mit 3,6 bewertet. Unklar ist, auf welche Abgabenarten (z. B. Gewerbesteuern, Grundsteuern, Zweitwohnungssteuern , Straßenbaubeiträge, Anschlussbeiträge, Trink- und Abwassergebühren, Tourismusbeiträge) sich die Einschätzungen der Unternehmen überhaupt beziehen. Es überrascht zudem auch nicht, dass finanzielle Belastungen weniger positiv bewertet werden . Zu der in diesem Zusammenhang von der Interessenvertretung der Wirtschaftsunternehmen geforderten Senkung kommunaler Abgaben weist die Landesregierung darauf hin, dass die Festlegung kommunaler Abgaben der verfassungsrechtlich garantierten Landtag Brandenburg Drucksache 6/7412 - 2 - kommunalen Selbstverwaltung, die auch die Satzungs- und Finanzhoheit der Kommunen beinhaltet, unterfällt. Der Landesregierung obliegt es nicht, die eigenverantwortlich im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften getroffenen Entscheidungen der Kommunen über die Erhebung von Abgaben zu bewerten. 3. Welche Daten, Studien und Analysen mit welchen Ergebnissen liegen der Landesregierung in Bezug auf die Höhe der kommunalen Steuern, Abgaben und Gebühren in Brandenburg vor? (Bitte jeweils auflisten für die Gemeinde- und Kreisebene.) zu Frage 3: Die in eigener Verantwortung der Kommunen beschlossenen Abgabensatzungen sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Daher liegen der Landesregierung keine umfassenden Erkenntnisse über die Höhe der einzelnen kommunalen Abgaben vor. (Das Unterrichtungsrecht der Kommunalaufsicht ist nach § 112 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) anlassbezogen auszuüben, so dass eine flächendeckende Abfrage grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann.) In Bezug auf Trink- und Abwassergebühren wird auf die Anlage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 508 Drs: 6/1107 hingewiesen. 4. Liegen der Landesregierung Studien oder Analysen in Bezug auf die Höhe der kommunalen Abgabenlast (Steuern, Abgaben, Gebühren) im Vergleich zu anderen Bundesländern vor? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine länderübergreifend vergleichenden Studien oder Analysen über die Höhe kommunaler Abgaben bekannt. Die im Auftrag des Eigentümerverbandes „Haus und Grund“ vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erstellte Studie beschränkt sich auf ein Abwassergebührenranking der 100 größten deutschen Städte. Auf die Schwächen und insoweit begrenzte Aussagekraft dieser Studie hat die Landesregierung in ihrer Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2858 Drs. 6/7008 hingewiesen . Im Internet unter http://www.statistikportal.de/Statistik-Portal/publ.asp veröffentlicht und für jedermann zugänglich sind die von den Statistikämtern der Länder ermittelten Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) aller Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Höhe der kommunalen Steuern, Abgaben und Gebühren in Brandenburg im Hinblick auf Investitions- und Standortentscheidungen von Unternehmen? zu Frage 5: Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.