Landtag Brandenburg Drucksache 6/7427 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.09.2017 / Ausgegeben: 27.09.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2991 der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/7299 Arbeitsfähigkeit der Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene - Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2444 - Drucksache 6/5964 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Aus verständlichen Gründen haben die von Bergschäden betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein vehementes Interesse am Fortgang der Einrichtung der in Aussicht gestellten Schlichtungsstelle. Als Adressat der Antwort auf meine Kleine Anfrage 2444 (Drucksache 6/6159) vom 13.03.2017 stelle ich hiermit folgende Nachfragen an die Landesregierung: Frage 1: Hat die Landesregierung zwischenzeitlich das Gespräch mit dem Bund als Eigentümer der LMBV gesucht und inhaltliche Verhandlungen mit dem Ziel der Mitwirkung und Mitfinanzierung einer gemeinsamen Schiedsstelle Bergschäden geführt? Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen? Wenn nein: Warum nicht? Innerhalb welcher Frist sollen die Verhandlungen aufgenommen werden? zu Frage 1: Die Landesregierung Brandenburg hat mit dem Ziel der Mitwirkung und Mitfinanzierung der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) an einer Schlichtungsstelle Braunkohlebergbau Gespräche mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geführt. Darüber hinaus wurde das Thema erneut auf der 118. Sitzung des Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung (StuBA) am 5. September 2017, der alternierend von den Vertretern des BMF bzw. des BMUB geleitet wird, zur Sprache gebracht. Durch die Vertreter der Bundesregierung wird eine Beteiligung der LMBV an einer Schlichtungsstelle nach wie vor abgelehnt. Frage 2: Hat die Landesregierung zwischenzeitlich das Gespräch mit der Lausitz Energie Bergbau AG als neuem Eigentümer der Vattenfall Europe Mining AG mit dem Ziel der Mitwirkung und Mitfinanzierung einer gemeinsamen Schiedsstelle Bergschäden geführt? Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen? Wenn nein: Warum nicht? Innerhalb welcher Frist sollen die Verhandlungen aufgenommen werden? zu Frage 2: Die Landesregierung hat das Gespräch mit der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) mit dem Ziel der Mitwirkung und Mitfinanzierung des Unternehmens an einer Schlichtungsstelle Braunkohlebergbau geführt. Durch die LE-B wurde die Zusage des Landtag Brandenburg Drucksache 6/7427 - 2 - Vorgängerunternehmens Vattenfall Europe Mining AG (VE-M), sich an einer Schlichtungsstelle unter der Bedingung zu beteiligen, dass sich die LMBV ebenfalls beteiligt, erneuert. Frage 3: Der Antwort auf die Kleine Anfrage 2444 zufolge hat das fachlich zuständige MWE der Gemeinde Schenkendöbern ein Gesprächsangebot zur Erörterung der weiteren Verfahrensweise unterbreitet. Hat die Gemeindevertretung dieses Gesprächsangebot angenommen ? Hat das Gespräch zwischenzeitlich stattgefunden? Wenn ja: Mit welchen Ergebnissen ? Wenn nein: Warum nicht? Innerhalb welcher Frist soll das Gespräch stattfinden ? zu Frage 3: Das Gespräch zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle Braunkohlebergbau hat stattgefunden. Es diente in erster Linie dem Meinungsaustausch und der Erörterung der von Seiten der Bürgermeister, Gemeindevertreter und Ortsvorsteher der Region vorgebrachten alternativen Vorschläge zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle bzw. anderen Unterstützungsmöglichkeiten für die von möglichen Bergschäden Betroffenen. Frage 4: Welche Aktivitäten hat die Landesregierung seit 2016 entwickelt, um die abgesenkte Straße nach Taubendorf zu stabilisieren? zu Frage 4: Eine unmittelbare Zuständigkeit der Landesregierung zur Regulierung von Bergschäden bzw. vermeintlichen Bergschäden ist nicht gegeben. Der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Energie und weitere Vertreter des MWE sowie des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) haben in der Vergangenheit mehrfach Gespräche mit Vertretern der Gemeinde Schenkendöbern und der VE-M, jetzt LE-B, geführt u. a. mit dem Ziel, eine Lösung für die Ortsverbindungsstraße Taubendorf - Kerkwitz herbeizuführen. Nach Kenntnis der Landesregierung wurde der Gemeinde Schenkendöbern im März d. J. durch die LE-B ein neuer Lösungsvorschlag zum Ausbau eines vorhandenen Waldweges zu einem Verbindungsweg zwischen Taubendorf und Kerkwitz unterbreitet , dem die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Hierzu wurde zwischen der Gemeinde Schenkendöbern und der LE-B bis Anfang August 2017 eine Vereinbarung abgestimmt , in welcher die Ausführung des Projekts und die weitere Verfahrensweise geregelt werden. Derzeitig sind Grundstücksfragen durch die Gemeinde in Klärung. Frage 5: Welche Hilfen konnten - ebenfalls seit 2016 - durch die Landesregierung für die Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen der Gemeinde Schenkendöbern wegen der Rissbildungen in ihren Häusern auf den Weg gebracht werden? zu Frage 5: Schadensersatzansprüche sind von betroffenen Anwohnern gegenüber dem Bergbauunternehmen zivilrechtlich geltend zu machen und ggf. vor Zivilgerichten zu klären . Der Landesregierung stehen keine rechtlichen Möglichkeiten einer speziellen Unterstützung von möglichen Bergschäden Betroffener zur Verfügung. Ihr obliegt es auch nicht zu prüfen, inwiefern Rissbildungen an Häusern durch den Braunkohlenbergbau verursacht sind.