Landtag Brandenburg Drucksache 6/7435 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.09.2017 / Ausgegeben: 02.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2967 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7253 Versammlungsgeschehen am 19. August 2017 in Falkensee Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Inneres und Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Am 19. August 2017 veranstalteten Neonazis einen spontanen Aufmarsch in Falkensee. Presseberichten zufolge sollen die Personen auf dem Weg zum Rudolf-Heß-Gedenkmarsch nach Berlin gewesen und aufgrund von Anschlägen auf Bahnanlagen im Havelland nicht nach Berlin gekommen sein. Um dennoch demonstrieren zu können, wurde in Falkensee eine Ersatz-Veranstaltung angemeldet. Im Verlauf der Versammlung kam es zu einer Sachbeschädigung am Büro der Partei Bündnis 90/Die Grünen. 1. Wie viele Teilnehmer*innen der Ersatzveranstaltung des Rudolf-Heß-Gedenkmarsches in Falkensee am 19.08.2017 wurden von der Polizei registriert? zu Frage 1: Insgesamt wurden am 19.08.2017 in Falkensee durch die Polizei etwa 250 Teilnehmer einer Spontanversammlung mit dem strafrechtlich nicht relevanten Motto „Mord verjährt nicht, gebt die Akten frei - Recht statt Rache“ festgestellt. Für eine individuelle „Registrierung“ bestand keine Rechtsgrundlage. 2. Was ist über die Teilnehmer*innen des Aufzuges in Falkensee bekannt? Woher stammen sie? Welchen Organisationen oder Gruppierungen (NPD und Unterorganisationen , Die Rechte, „Autonome Nationalisten“ usw.) gehörten die Teilnehmer*innen an? zu Frage 2: Eine Personengruppe, bestehend aus ca. 120 Personen, konnte aufgrund mitgeführter Plakate dem Bundesland Nordrhein-Westfalen zugeordnet werden. Bei der Abschlusskundgebung traten Herr Torsten Heise (stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD) sowie eine namentlich nicht bekannte Person als Redner auf. Weitere Erkenntnisse auf etwaige Organisationszugehörigkeiten oder Gruppierungen liegen nicht vor. 3. Welche Personen mit welchen jeweiligen Funktionärsaufgaben und Regionalgruppenzugehörigkeiten traten als Redner*innen bei dem Aufzug auf? zu Frage 3: Während des Aufzuges wurden keine Redebeiträge gehalten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7435 - 2 - 4. Welche polizeilichen Maßnahmen mit welchem Personaleinsatz gab es vor, während und nach dem Aufmarsch? zu Frage 4: Der Soforteinsatz wurde im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) bewältigt. Insgesamt kamen rund 180 Polizeibeamte zum Einsatz. Im Zusammenhang mit dem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und der Brandstiftung an der Bahnstrecke Berlin - Hannover im Bereich Groß Behnitz sowie der Sachbeschädigung am Büro der Partei Bündnis 90/Die Grünen in Falkensee wurden Strafanzeigen aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet. 5. Wie viele und welche Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Zusammenhang mit diesem Aufmarsch festgestellt? Bitte detaillierte Auflistung anfügen! Bei welchen dieser Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? zu Frage 5: Polizeilich wurden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Versammlungslage keine strafrechtlich bzw. ordnungsrechtlich relevanten Sachverhalte festgestellt. 6. Wie viele Identitätsfeststellungen wurden im Zusammenhang mit dem Aufmarsch durchgeführt? zu Frage 6: Der Versammlungsleiter gab im Zuge der Kontaktaufnahme mit der Polizei seine Identität selbstständig bekannt. Weitere Identitätsfeststellungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Aufzug wurden nicht durchgeführt. 7. Wie viele Platzverweise, Gewahrsam- oder Festnahmen erfolgten gegen Teilnehmer des Aufmarschs? Kam es zur Beschlagnahmung von Gegenständen? Wenn ja welchen ? zu Frage 7: Maßnahmen im Sinne der Fragestellung wurden nicht getroffen. 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu der Sachbeschädigung am Büro der Partei Bündnis 90/Die Grünen? zu Frage 8: Am 19.08.2017 wurde in Falkensee, Potsdamer Straße 10, gegen 17:15 Uhr durch einen unbekannten Täter eine Scheibe mittels Steinwurf am Büro der Partei Bündnis 90/Die Grünen beschädigt. Die Ermittlungen dauern an. Der Sachverhalt ist als „politisch motivierte Kriminalität rechts“ eingestuft. 9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Anschlägen auf Bahnanlagen im Havelland? Gibt es Erkenntnisse zu einem Zusammenhang dieser Straftaten zum Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Berlin? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7435 - 3 - zu Frage 9: Das in diesem Zusammenhang geführte Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Brandstiftung wird von der Staatsanwaltschaft Potsdam geführt. Diese hat das Landeskriminalamt mit den weiteren Ermittlungen beauftragt . Die Ermittlungshandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Bekennerschreiben liegt der Polizei bislang nicht vor. Grundsätzlich waren die Brandstiftungen aber geeignet, die Anreise zur Versammlung mit dem Motto „Mord verjährt nicht, gebt die Akten frei - Recht statt Rache“ in Berlin zu beeinträchtigen . Eine Motivlage aus dem Bereich der „politisch motivierten Kriminalität links“ kann derzeit weder bestätigt noch verneint werden.