Landtag Brandenburg Drucksache 6/7438 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.09.2017 / Ausgegeben: 02.10.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2982 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7274 Streifenwagen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Laut „Der Prignitzer“ laufen interne Polizeiermittlungen zu einem tödlichen Verkehrsunfall in Potsdam Mittelmark. Der Unfall wurde vermutlich von zwei ausgebrochenen Watussi-Rindern auf der Bundesstraße 102 verursacht. Die Polizei hatte trotz zweier eingegangener Notrufe bezüglich der freilaufenden Rinder viel zu spät reagiert. Frage 1: Warum hat die Polizei trotz zweier Notrufe bezüglich der frei laufenden Rinder keinen Streifenwagen hinausgeschickt? zu Frage 1: Nach Eingang des ersten Notrufes lag die örtliche und sachliche Zuständigkeit bei der Bundespolizei. Die Watussi-Rinder befanden sich an bzw. auf der Bahnanlage Treuenbrietzen. Die Bundespolizei wurde unverzüglich informiert und übernahm den Einsatz . Sechs Minuten nach dem ersten Notruf ging ein zweiter Notruf im Einsatz- und Lagezentrum der Polizei ein. Die Watussi-Rinder befanden sich nunmehr auf dem Radweg an der B102. Der Einsatzbearbeiter ging davon aus, dass die Erstmaßnahmen bereits durch die Bundespolizei veranlasst werden und entsandte keinen eigenen Funkstreifenwagen. Frage 2: Wie viele Streifenwagen in Potsdam-Mittelmark waren zu dem Zeitpunkt des Eingangs der zwei Notrufe einsatzbereit und wie viele waren anderweitig unterwegs? zu Frage 2: Für den Landkreises Potsdam-Mittelmark sind die Polizeiinspektionen (PI) Brandenburg und Potsdam zuständig. Treuenbrietzen liegt im Zuständigkeitsbereich der PI Brandenburg. Diese PI war zum Zeitpunkt des Notrufeingangs mit sechs Streifenwagen besetzt, davon waren zwei Streifenwagenbesatzungen in Einsätze gebunden. Die übrigen Streifenwagenbesatzungen waren in der Polizeiinspektion und den -revieren u. a. mit Schreibarbeiten beschäftigt. Frage 3: Wie viele Streifenwagen hat zurzeit die Brandenburger Polizei und wie viele sind einsatzbereit? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl in den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städte) Landtag Brandenburg Drucksache 6/7438 - 2 - zu Frage 3: Das Polizeipräsidium verfügt gegenwärtig über 497 Funkstreifenkraftwagen. Davon sind ca. 5 % der Fahrzeuge aufgrund von Maßnahmen zur Pflege und Wartung täglich nicht verfügbar. Eine Übersicht der vorhandenen und einsatzbereiten Funkstreifenwagen , aufgeschlüsselt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, liegt nicht vor. Ersatzweise ist die Verteilung der Funkstreifenwagen nach Organisationsbereichen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Frage 4: Plant die Landesregierung die Anzahl der Streifenwagen in Brandenburg zu erhöhen ? Wenn ja, wann und wie hoch? zu Frage 4: Zurzeit ist keine Erhöhung geplant. Anlage/n: 1. Anlage 1 Anlage zur KA 2982 – Streifenwagen in Brandenburg PD Nord gesamt DStB KDir WSP VPD PI PR PI OPR PI OHV Funkstreifenwagen 86 0 0 7 9 18 21 31 PD Ost gesamt DStB KDir WSP VPD PI BAR PI UM PI MOL PI OS/FF(O) Funkstreifenwagen 151 3 0 7 15 30 25 33 38 PD Süd gesamt DStB KDir WSP VPD PI EE PI CB/SPN PI OSL PI DS PI FH Funkstreifenwagen 130 1 1 5 11 21 31 20 26 14 PD West gesamt DStB KDir WSP VPD PI P PI BRB PI HVL PI TF Funkstreifenwagen 124 0 2 5 11 29 27 26 24 Zusammenfassung PP gesamt BS LKA DB D PD Nord PD Ost PD Süd PD West Funkstreifenwagen 497 1 - 5 86 151 130 124 (DStB: Direktionsstab, KDir: Kriminalpolizei in der Direktion, WSP: Wasserschutzpolizei, VPD: Verkehrspolizei der Direktion, BS: Behördenstab, D BD: Direktion Besondere Dienste)